16.10.2020 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Meinung: Die Bundesregierung muss handeln – JETZT!

Corona hat für viele von uns einiges verändert. Home-Office statt Pendeln, Kurzarbeit oder gar Arbeitslosigkeit – das kann große Auswirkungen haben. Auch und gerade steuerlich.
Doch bei den Steuern selbst ändert sich bei diesen Themen nichts. Zumindest nichts zum Guten. Die Bundesregierung sollte das nicht auf sich beruhen lassen. Sondern nach der Devise „Aller guten Dinge sind 3“ endlich Anpassungen für die Steuererklärung im nächsten Jahr vornehmen.

1. Home-Office – nur eingeschränkt absetzbar

Millionen Deutsche wechselten notgedrungen von ihrem Schreibtisch im Büro an den Zuhause. Die Kosten dafür so richtig absetzen kann aber nur, wer im steuerlichen Sinn ein richtiges Arbeitszimmer vorweisen kann. Also ein Zimmer, das zum überwiegenden Teil nur der Arbeit dient. Doch sehr viele haben einen solchen Raum nicht, sondern müssen in einer kleinen Arbeitsecke im Schlaf-, Wohn- oder Kinderzimmer beziehungsweise am Küchentisch arbeiten. Steuerlich relevant ist das dann nicht mehr. Die anteilige Miete, zusätzliche Strom- und Heizungskosten und einiges mehr lassen sich nicht steuerlich geltend machen. Erlaubt sind nur Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Bürostuhl, Lampe oder Computer. Die Bundesregierung sollte deshalb Vorschläge aus einigen Bundesländern über eine steuerliche Home-Office-Pauschale endlich aufnehmen und umsetzen. 

2. Pendlerpauschale – für viele geringer

Wer zu Hause arbeitet, fährt nicht zur Arbeit. Und wird deshalb in der Steuererklärung für das Jahr 2020 auch deutlich weniger Ausgaben bei der Pendlerpauschale haben. Ein kleines Rechenbeispiel: Ein Arbeitnehmer hat einen Weg von 30 Kilometern zur Arbeit. Bei 230 Arbeitstagen im Jahr und 30 Cent pro Kilometer wären das 2.070 Euro zum Absetzen. Fährt er hingegen nur die Hälfte des Jahres in die Firma, sind es nur 1.035 Euro. Das bedeutet, einige hundert Euro Steuerersparnis würden flöten gehen. Klar, meist entfallen ja durch das Home-Office auch Ausgaben für Benzin oder die Monatskarte im öffentlichen Nahverkehr. Doch umgekehrt fragt ja auch keiner, was mit den nicht absetzbaren Ausgaben im Home-Office ist. Wenn die Regierung also nichts an der Pendlerpauschale ändert – was noch nachvollziehbar wäre – muss sie es aber unbedingt bei der Arbeitszimmer-Regelung tun.  Denn sonst sind Menschen, die ins Home-Office wechseln mussten, doppelt gestraft.

3. Kurzarbeit – Steuernachzahlung droht

Für viele war und ist sie erstmal ein Rettungsanker. Doch über einen längeren Zeitraum ist Kurzarbeit normalerweise nicht vorgesehen. Doch was ist schon normal in diesen Zeiten.
Kurzarbeitergeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung – die steuerfrei bezogen wird. Aber: Es gibt zwei Nebeneffekte.

  • Sobald Sie mehr als 410 Euro davon im Jahr 2020 erhalten haben, müssen Sie im nächsten Jahr bis zum 31. Juli eine Steuererklärung abgeben. Das ist komplizierter als es klingt. Aber mit unserer cleveren Online-Lösung smartsteuer geht das ziemlich schnell und einfach.
  • Lohnersatzleistungen unterliegen zudem dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass Ihr steuerpflichtiges Einkommen (ohne Kurzarbeitergeld) zu einem höheren Steuersatz (dem aus Einkommen + Kurzarbeitergeld) versteuert wird. Ausführlich können Sie das hier nachlesen. 

Und wenn Sie dann die Steuererklärung machen, kann es deshalb in vielen Fällen passieren, dass Sie Steuern nachzahlen müssen. Nicht in jedem Fall, aber in vielen.
Wer auf Kurzarbeit Null war, dürfte eher mit einer Steuererstattung rechnen, wer Kurzarbeit 50 oder mehr hatte, eher mit einer Steuernachzahlung. Das „eher“ bedeutet, dass es in einigen Fällen auch anders sein kann.
Nicht falsch verstehen, Kurzarbeitergeld und dessen Verlängerung und Aufstockung waren und sind eine gute Antwort auf die Corona-Krise. Aber die Bundesregierung ist auch gefordert, die negativen steuerlichen Folgen abzufedern. Denn wer den großen Teil des Jahres 2020 von Kurzarbeitergeld leben musste, dürfte kaum noch Reserven haben, um im nächsten Jahr auch noch Steuern nachzahlen zu müssen.

Es ist deshalb an der Zeit, jetzt geänderte Regeln für diese drei Problemfelder zu finden. Denn sie müssen spätestens ab Januar 2021 greifen. Die Steuerzahler haben nicht nur ein Recht darauf zu erfahren, was auf sie zukommt. Sie müssen auch über die Steuererklärung entlastet werden. 

Stefan Heine
Verfasst von:
Stefan versteht als Fachanwalt für Steuerrecht selbst die Gesetze, die ihre eigenen Autoren verzweifeln lassen. Dabei widerlegt er das Gerücht, Juristen könnten nicht rechnen – zur Freude unserer Kunden und zum Ärger des Finanzamtes. Als Geschäftsführer von smartsteuer hält Stefan das Team mit seiner harmonischen Art zusammen und fokussiert es auf das gemeinsame Ziel: Die einfachste Steuererklärung. Stefan wird regelmäßig als Steuer-Experte von Handelsblatt, WiWo, bild.de oder diversen Regionalmedien herangezogen
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