08.03.2022 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Was ist eigentlich Günstiger? 

Die Antwort ist ja eigentlich recht einfach: Da wird geprüft, was günstiger ist. Im Ernst: Immer wieder mal taucht das Wort hier im Blog auf – im Zusammenhang mit der Steuererklärung. Doch was passiert da genau? In welchen Fällen kommt diese Günstigerprüfung zum Tragen? Was müssen Sie dabei tun? Alle Antworten gibt es gleich hier im Blog von smartsteuer.

Zu schön, um wahr zu sein

Den Spruch kennen Sie sicher. Und das, was gleich kommt, klingt ja wirklich unglaublich. Denn vom Finanzamt sind wir Steuerzahler:innen ja einiges gewohnt. Meist ist das eher negativ gemeint. Und trotzdem: Das Finanzamt sucht bei der Prüfung allen Ernstes die günstigste Variante –  nicht etwa für das Finanzamt und damit den Fiskus – sondern tatsächlich für Sie. Die Finanzbeamtinnen und -beamten helfen also an ausgewählten Stellen mit, dass Sie so wenig wie möglich Steuern zahlen müssen. Als ich davon das allererste Mal gehört habe, konnte ich es auch nicht glauben. Es ist also schön und wahr…
Schauen wir mal, an welchen Stellen diese Prüfung zum Einsatz kommt.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag

Hier geht es um den sogenannten Familienleistungsausgleich. Familien werden einerseits mit dem Kindergeld unterstützt. Das kommt monatlich und beträgt aktuell 219 € (1. und 2. Kind), 225 € (3. Kind) und 250 € (ab 4. Kind). Andererseits gibt es den steuerlichen Kinderfreibetrag. Der liegt aktuell bei 8.388 € im Jahr für die Eltern.
Nun ist es aber so, dass nur eine der beiden Vergünstigungen möglich ist. Deshalb berechnet das Finanzamt, was für Sie als Eltern steuerlich besser ist. Die Beamten vergleichen zu diesem Zweck das bezogene Kindergeld mit der Steuerentlastung, die sich durch den Kinderfreibetrag ergeben würde.
Dabei gilt die Faustregel: Je höher das Einkommen der Eltern, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Kinderfreibetrag die steuerlich bessere Lösung ist. Müssen Sie sich aber nicht drum kümmern, macht ja das Finanzamt von sich aus.

Riester-Rente 

Auch beim „Riestern“ kommt die Prüfung was günstiger ist zum Einsatz. Hier können Sie in der Steuererklärung Ihre gezahlten Beiträge und die staatliche Zulage als Sonderausgabe eintragen – bis maximal 2.100 €. Aber: Es geht unter Umständen auch noch günstiger. Nämlich dann, wenn die Steuerersparnis mit den Sonderausgaben niedriger ist als die staatliche Zulage. Genau das überprüft das Finanzamt.

Entfernungspauschale

Generell sind ja mit der Entfernungspauschale (30 Cent pro Kilometer für die kürzeste, einfache Strecke, seit 2021 zusätzlich ab dem 21. Kilometer 35 Cent) die Kosten für den Arbeitsweg pauschal abgegolten.

  • Bei Menschen mit Behinderung wird allerdings überprüft, ob die Entfernungspauschale steuerlich besser ist als die tatsächlich entstandenen Kosten.
  • Eine Prüfung findet auch statt, wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren. Hier werden die tatsächlichen Kosten (etwa für eine Jahreskarte) mit der Entfernungspauschale verglichen.

Kapitalerträge

Darüber haben Sie hier im Blog vielleicht schon gelesen. Alle Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Aktien und Fonds) unterliegen der pauschalen Abgeltungsteuer in Höhe von 25 %. Hinzu kommt da noch der Soli (ja, immer noch) und unter Umständen die Kirchensteuer. Es gibt hier aber auch Freibeträge (aktuell 801 €, 1.602 € für Paare). Alles, was drüber liegt, muss dann aber doch versteuert werden. Bei der Günstigerprüfung wird nun geschaut, wie hoch Ihr persönlicher Steuersatz auf Ihr Einkommen ist. Liegt der nämlich unter 25 %, kommt auch für die Kapitalerträge der persönliche Steuersatz zum Tragen. 

Wichtig: Anders als bei den bisher genannten Fällen, wo das Finanzamt von ganz allein die Günstigerprüfung macht, müssen Sie die bei den Kapitaleinkünften „beantragen“. Klingt schlimmer, als es ist. Denn das ist nur ein Häkchen in der Anlage KAP der Steuererklärung. Und wenn Sie die Steuer mit unserer Online-Lösung smartsteuer machen, passiert das automatisch im Hintergrund.

Außerordentliche Einkünfte

Das wollen wir nur kurz erwähnen, ein Beispiel für außerordentliche Einkünfte ist die Abfindung. Hier greift die sogenannte Fünftelregelung. Es wird in verschiedenen Varianten durchgespielt, in welcher die größte Steuerersparnis zu erreichen ist.

Was bedeutet das konkret für mich?
Es ist schon mal gut zu wissen, dass das Finanzamt an verschiedenen Stellen selbst prüft, welche Variante die bessere für Sie ist. Einzig bei den Kapitaleinkünften müssen Sie dafür einen Antrag stellen, was aber sehr einfach ist.

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Helmut Barth sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ist es richtig, dass bei einem Einkommensteuersatz von nur 12% für das Einkommen ohne Kapitaleinkommen die gleichen 12% auch für das Einkommen aus Kapitalvermögen gelten?

    Vielen dank für Ihre Antword im Voraus.
    Helmut Barth


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