05.08.2022 · smart leben · Studenten ·
Lesezeit: 4 Min.

Nach der Schule ab ins Leben? Diese Tipps helfen Azubis und Studierenden bei Versicherung, Steuern und Co.

Die Schule ist vorbei und plötzlich beginnt der Ernst des Lebens. Und mit „Ernst“ meine ich Dinge, die man im Alltag braucht – aber nicht in der Schule gelernt hat. Plötzlich müssen sich Schulabgängerinnen und -Abgänger mit Mietrecht, Versicherungen, Steuern und Arbeitsverträgen beschäftigen. Aber wer weiß denn so etwas ohne Hilfe? Und wo soll man sich dazu beraten lassen? Wer kennt sich aus bei der Steuererklärung als Azubi? Keine Sorge, ich habe die wichtigsten Tipps für die Zeit nach der Schule zusammengefasst – ganz egal, ob Ausbildung, Beruf oder Studium.

Start in ein neues Leben und eine eigene Wohnung

Ist die Schule abgeschlossen, dann schauen sich viele auch nach der ersten eigenen Wohnung um. Vielleicht liegt die Uni der Wahl in einer anderen Stadt. Oder mit dem neuen Gehalt (Was bleibt über:  Brutto Netto Rechner) ist nun endlich auch eine eigene Bude drin. Ganz egal, aus welchem Grund ein Umzug ansteht, diese Punkte sollte jeder vor der Wohnungssuche wissen:

  • Immer die Warmmiete beachten, also inklusive der Kosten für Wasser und Heizung!
  • Eine Mietkaution darf von Vermietenden festgesetzt werden und laut Gesetz höchstens drei Monatsmieten betragen (aber Vorsicht, das gilt ohne Nebenkosten).
  • Die Mietkaution muss nicht vor Mietbeginn und vor allem nicht auf einen Schlag gezahlt werden. Dafür sind drei Raten zulässig, mit den ersten drei Monatsmieten.
  • Für eine eigene Wohnung muss der Betrag für die Müllabfuhr häufig extra an die Gemeinde gezahlt werden. (Psst, oft gibt es auch unterschiedliche Mülltonnen.)
  • Achtung: Die Provision für die Wohnungsvermittlung muss vom Vermietenden getragen werden!

Das Gleiche gilt natürlich für WG-Zimmer und Studierenden- oder Azubi-Wohnheime. Hier kann es auch vorkommen, dass gar keine Kaution verlangt wird.

Naja, gut zu wissen, aber erstmal eine (bezahlbare) Wohnung finden… Das ist gerade gar nicht so leicht. Da helfen Organisationen wie das Studierendenwerk, Wohnungsvereine oder die klassische Anzeige in der Zeitung. Ja, das ist wirklich so! Denn wo schauen wohl Menschen, die selbst Immobilien besitzen und vermieten, auch rein? Genau, die Zeitung. Aber auch finanzielle Unterstützung wie BAföG, Berufsausbildungbeihilfe (BAB), Wohngeld oder Kindergeld kann den Schritt in das eigene Zuhause erleichtern.

So, die neue Bleibe ist geklärt, aber was ist mit Versicherungen?

Für alle, die ein Studium beginnen: Glück gehabt, die Krankenversicherung kann noch bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern laufen. So leicht ist es für Azubis nicht. Wer eine Ausbildung anfängt, braucht schon ab dem ersten Arbeitstag eine eigene Krankenversicherung. Und hier lohnt es sich, verschiedene Krankenkassen zu vergleichen. Welche Zusatzleistungen bieten sie an? Wie hoch ist die Selbstbeteiligung? Welche Leistungen sind inklusive?

Übrigens, gerade bei einer eigenen Wohnung ist eine Hausratsversicherung eine Überlegung wert. Genauso wie eine Haftpflichtversicherung, versteht sich. Aber auch da gilt wie zuvor bei der Krankenkasse: Wer vergleicht, gewinnt.

Mein Tipp: Wohnungsnebenkosten und einige Versicherungen lassen sich von der Steuer absetzen. So kommt Geld zurück!

Ein Arbeitsvertrag, sie alle zu binden?

Der direkte Einstieg in eine Ausbildung nach der Schule ist für viele der Weg der Wahl. Doch entgegen der Vorstellung mancher Betriebe sind Azubis nicht ausschließlich zum Kaffeekochen da, sondern haben auch einen Anspruch auf eine gute Ausbildung. Zudem sind Arbeitgebende zum Beispiel verpflichtet, Azubis angemessene Arbeitskleidung oder eine Sicherheitsausrüstung zu stellen. Das muss nie selbst bezahlt werden! Gleiches gilt für die Freistellung für Berufsschul-Zeiten. Und natürlich darf der Betrieb seine Auszubildenden nach der Ausbildung nicht binden – egal ob rechtzeitig vor Ende der Ausbildung angekündigt oder nicht. Sollte das in einem Vertrag vorkommen, ist es nicht gültig, basta. Hier lest ihr mehr zu Rechten und Pflichten des Arbeitgebers.

Nur das Lernmaterial für die Schule müssen alle Azubis selbst bezahlen. Trick 17: Einfach direkt von der Steuer absetzen!

Moment mal, ist eine Steuererklärung für Azubis eigentlich sinnvoll?

Azubis verdienen oft keine 1.000 € brutto und müssen somit nur selten Lohnsteuer zahlen. Wieso sollten sie also eine Steuererklärung machen? Ganz einfach: Auch Auszubildende können verschiedene Dinge von der Steuer „absetzen“ – und damit den Betrag verringern, auf den Einkommenssteuer zu zahlen ist. Was bis dahin zu viel gezahlt wurde, landet dann wieder auf dem eigenen Konto. Zu den „absetzbaren Kosten“ zählen etwa Fahrtkosten, Büromaterial oder auch ein Laptop, der überwiegend für die Ausbildung genutzt wird. Eine gute Übersicht über solche „Werbungskosten“ gibt unser Steuerwissen-Artikel zum Thema.

Ganz besonders lohnt sich eine Steuererklärung also für Azubis, die schon Lohnsteuer zahlen müssen. Und für alle, die weniger verdienen und damit den (steuerfreien) Grundfreibetrag nicht überschreiten: Es lohnt sich trotzdem – aber nicht sofort. Denn eventuell lassen sich die Kosten für spätere Jahre ansammeln. Die Details dazu stehen in diesem Artikel. Auch für Studies eine Leseempfehlung!

Was bedeutet das konkret für mich?

Ich weiß, was nach der Schule alles zu organisieren ist, das wirkt auf den ersten Blick kompliziert. Mir hilft da in den meisten Fällen die Schritt-für-Schritt-Technik. Und eine gute Anleitung natürlich. Gerade beim Thema Steuern ist die Hemmschwelle besonders hoch – schließlich ist die deutsche Bürokratie berühmt-berüchtigt. Deshalb hat smartsteuer die Steuererklärung vereinfacht. Mit unserem Tool beantworten Sie einfache Fragen und erledigen Ihre Steuererklärung in weniger als einer Stunde. Kann nicht sein? Wetten, doch! Probieren Sie es einfach aus…


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