Versicherungen und Steuern – das müssen Sie wissen

Das muss man erstmal schaffen! Gleich zwei Begriffe in einer Überschrift, mit denen viele eher nichts zu tun haben wollen und die – sagen wir es so – negativ besetzt sind. Aber zusammen ergeben sie dann doch einen Sinn. Denn auch Versicherungen können helfen, die Steuern niedriger werden zu lassen. Wir erklären Ihnen heute in aller Kürze, wie Sie welche Versicherung von der Steuer absetzen können.
Bevor wir dazu kommen, möchten wir Sie gern auf einen anderen Blogbeitrag verweisen, in dem wir uns mit Zusatzversicherungen und wirklich wichtigen Versicherungen beschäftigt haben. Sparen lässt sich eben auch, wenn man nicht jede Versicherung abschließt. Doch nun zur Absetzbarkeit von Versicherungen.
Altersvorsorge – Basisvorsorge
Sie wissen es vielleicht schon. Die Renten werden Schritt für Schritt stärker besteuert – dafür kann man immer mehr Ausgaben für die Altersvorsorge absetzen. Im Detail sieht das für das vergangene Jahr so aus (das betrifft die Steuererklärung in diesem Jahr!): Sie können Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, gleichgestellte Versorgungswerke und die Rürup-Rente als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Der formale Höchstbetrag beträgt 23.362 Euro für Singles, Ehepaare haben wie immer das Doppelte. Formal deshalb, weil bis 2025 nur ein prozentualer Anteil davon tatsächlich absetzbar ist. 2017 sind das 84 Prozent, der tatsächliche Höchstwert ist deshalb 19.624 Euro beziehungsweise 39.248 Euro. Hier ist das mit Abstand meiste für Sie drin. Und weil wir dabei sind: Ein Riester-Vertrag lässt sich mit maximal 2.100 Euro von der Steuer absetzen.
Kranken- und Pflegeversicherung
Diese Beiträge sind (fast) komplett von der Steuer absetzbar. Angestellte haben in der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Krankengeld – weshalb 4 Prozent abgezogen werden. Die Absetzbarkeit ist gut, hat für viele aber einen empfindlichen Haken. Denn Sie fragen zurecht, was mit den vielen anderen Versicherungen ist, für die Sie Beiträge zahlen, darunter Arbeitslosen-, Unfall-, Haftpflicht- und Lebensversicherungen (in diesem Fall vor 2005 abgeschlossen). Nun, auch diese können Sie prinzipiell absetzen, aber jetzt kommt ein ganz großes ABER. Wenn Sie mit Kranken- und Pflegeversicherung schon 1.900 Euro als Angestellter oder 2.800 Euro als Selbständiger erreicht haben, fallen die anderen genannten Versicherungen hinten runter. Sie lassen sich nicht mehr absetzen – oder eben nur bis zu den genannten Höchstbeträgen.
Berufsbedingte Versicherungen
Nach diesem kleinen Nackenschlag für viele nun noch wenigstens ein paar gute Nachrichten. Es gibt Versicherungen, die Sie doch noch absetzen können – als Werbungskosten! Sie müssen aber einen unmittelbaren Bezug zu Ihrer Arbeit haben. Das ist auf jeden Fall eine Berufshaftpflichtversicherung (sollte man übrigens – ja nach Beruf – unbedingt haben) und eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht.
Im Video erfahren Sie, wie Sie Ihre Versicherungen richtig in Ihrer Steuererklärung angeben.
Was lässt sich schlussendlich sagen? Gesetzliche Versicherungen lassen sich prima absetzen, bei den anderen sieht es etwas schlechter aus.
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Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)
Hallo.
Tja, seit Jahren weis ich nicht, ob und wie man diese unten genannten Positionen, in seiner Steuererkärung einsetzen kann.
1.) Mieterbund in RLP (Koblenz) von 75,00 € im Jahr.
2.) Kautionsversicherung bei der R&V von 60,00 € im Jahr.
Es wäre doch sehr interessant, ob man diese beiden Postionen in seiner Steuererklärung 2017 in 2018, betrangen kann.
Gruß Michael
Muss ich als Arbeitnehmer eine Berufshaftpflicht abschließen?
Wenn ich beim Kunden etwas kaputt mache, läuft das doch über die Betriebshaftpflichtversicherung – oder muss ich mich da selbst auch noch gegen absichern?
Wäre schön, wenn in diesem Bericht die Info vorhanden wäre, ob Smartsteuer die gesetzlichen Versicherungsfreibeträge automatisch (durch Eingabe in die Zeilen der elektronischen Steuerkarte) mit einberechnet (ich gehe ja eigentlich davon aus). Ich kann mich aber nicht daran erinnern, hierzu bei der Steuererklärung für 2017 einen Hinweis gesehen zu haben.
VG
M. Brüning
Hallo,
wenn es sich um eine private Wohnung handelt, ist es nicht möglich diese Beträge in der Steuererklärung anzugeben.
Hallo,
es kann sein, dass die Betriebshaftpflicht nicht alle Risiken abdeckt. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden von smartsteuer geprüft. Allerdings muss der Arbeitgeber in der Lohnabrechnung bereits die Beitragsbemessungsgrenzen berücksichtigen. smartsteuer schaut ob diese vom Arbeitgeber berücksichtigt wurden.
Guten Tag, und wie sieht es mit der PKW-Haftpflicht- und der Personen-Haftpflichtversicherung aus?
Guten Tag,
am einfachsten werden Sie in unserem Portal http://www.kann-man-das-absetzen.de/ fündig.