Zu viel Monat für das restliche Geld auf dem Konto übrig? Das geht vielen Studierenden so. Kein Wunder, dass sich die meisten durch einen Nebenjob etwas dazuverdienen. Die wenigsten wissen aber, wie viel Geld sich mit einer Steuererklärung sparen lässt. Die Steuererklärung lohnt sich für die meisten auch nach dem Studium– das Zauberwort ist „Verlustvortrag“.
Muss man eine Steuererklärung abgeben, auch wenn man kein Einkommen hat? Nicht zwingend – es lohnt sich aber in vielen Fällen! Sobald jemand weniger Einnahmen als Ausgaben hat, spricht man steuerlich gesehen von einem Verlust.
Das ist bei Studierenden oft der Fall: Das Einkommen ist meist knapp, trotzdem fallen Kosten für das Studium an. Um hier für etwas Gerechtigkeit zu sorgen, können Sie sich solche Verluste unter bestimmten Voraussetzungen bei zukünftigen Steuererklärungen anrechnen lassen. Das nennt man „Verlustvortrag“.
Haben Sie dann nach dem Studium einen Job, können Sie die über die Studienzeit „gesammelten“ Verluste von Ihren Einnahmen abziehen. Das Ergebnis: eine satte Steuererstattung.
Die meisten Studierenden verdienen weniger als den Steuerfreibetrag (2022: 10.347 €). Sie zahlen also keine Einkommenssteuer. Deshalb können sie ihre Studienkosten auch nicht direkt davon absetzen. Die Ausgaben für das Studium verpuffen ungenutzt – ganz schön ungerecht, oder? Es gibt aber einen Trick: den Verlustvortrag.
Verluste aus einem Studienjahr werden mit dem Verlustvortrag in das darauffolgende Jahr übertragen. Liegt im Folgejahr auch ein Verlust vor, wird weiter vorgetragen: Der Verlust vom Vorjahr und der Verlust aus dem aktuellen Jahr rutschen ins nächste Steuerjahr. Das Spiel setzt sich fort, bis Sie nicht mehr studieren, sondern einen hoffentlich gut bezahlten Job haben. Die gesammelten Verluste werden dann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und die Steuerschuld reduziert sich.
Im Schnitt gibt es dank Verlustvortrag in der Studentensteuererklärung 3.000 € zurück!
Verlustvortrag beantragen:
Den Verlustvortrag muss man beantragen, damit das Finanzamt die Studienkosten vermerkt. Das geht ganz einfach mit einer Steuersoftware wie smartsteuer. Wer noch die alten Papierformulare nutzt, muss im Hauptvordruck bei der Zeile „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ ein Kreuz setzen.
Ida M. absolvierte 2018 und 2019 ein Master-Studium der Biologie. 2020 trat sie eine Stelle bei einem aufstrebenden Pharmaunternehmen an und erhielt ein Jahresgehalt von 60.000 € brutto.
Während ihres Studiums hatte sie Verluste von insgesamt 15.000 € und dafür einen Verlustvortrag beantragt. Die 15.000 € werden bei ihrer Steuererklärung für 2020 vom zu versteuernden Brutto-Einkommen abgezogen. Sie muss also nur so viel Steuern zahlen, als hätte sie 45.000 € verdient.
2018 | 2019 | 2020 | |
---|---|---|---|
Einnahmen | 0 Euro | 5.000 Euro | 60.000 Euro |
Ausgaben | 10.000 Euro | 10.000 Euro | - |
Zu versteuerndes Einkommen | - 10.000 Euro | - 5.000 Euro | 45.000 Euro |
Verlustvortrag ins Folgejahr | - 10.000 Euro | - 15.000 Euro | - |
Die Sache mit dem Verlustvortrag hört sich ziemlich gut an, oder? Leider gilt die Regel nicht für alle Studierenden. Denn als Verluste können nur die Ausgaben geltend gemacht werden, die steuerlich gesehen als „Werbungskosten“ gelten. Werbungskosten sind alle Kosten, die für den Erwerb von Einnahmen anfallen, z. B. Fahrtkosten, Fortbildungen, Umzugskosten usw.
Bei der Frage, ob Ausgaben als Werbungskosten zählen, kommt es darauf an, ob Sie ein Erststudium, Zweitstudium oder ein duales Studium machen:
Werbungskosten liegen nur vor, wenn ein klarer Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht. Aus Sicht der Finanzverwaltung ist genau das beim Erststudium nicht der Fall. Kosten für ein Erststudium dürfen Sie nur als Sonderausgaben anrechnen. Sonderausgaben sind auf maximal 6.000 begrenzt und können im Gegensatz zu Werbungskosten nicht auf die kommenden Jahre umgelegt werden.
Studierende im Erststudium können keinen Verlustvortrag geltend machen.
Das finden nicht nur wir ungerecht – es gab schon einige Klagen dagegen. Das Bundesverfassungsgericht entschied im Januar 2020 jedoch, dass Studierende im Erststudium weiterhin nicht vom Steuervorteil durch den Verlustvortrag profitieren. Alle Infos zu diesem Urteil gibt es hier im Video:
Anders ist die Situation, wenn Sie vor Ihrem aktuellen Studium bereits eine Ausbildung – also z. B. ein Bachelor-Studium oder eine Berufsausbildung – abgeschlossen haben. Hier werden nur Ausbildungen anerkannt, die in einer öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsstätte absolviert wurden.
Ist dies der Fall, gilt das aktuelle Studium – z. B. ein Master-Studium – als Zweitausbildung. Verluste können dann als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden.
Studierende im Zweitstudium können einen Verlustvortrag beantragen.
Absolvieren Sie ein duales Studium, haben Sie einen großen Vorteil gegenüber Studenten in der Erstausbildung an einer Uni oder Fachhochschule: Der Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis ist hier ausreichend belegt und Sie können Ihre Studienkosten als Werbungskosten absetzen! Diese können durch den Verlustvortrag auf die nächsten Jahre umgelegt werden.
Duale Studierende können einen Verlustvortrag beantragen.
Das beste: Ihre Studentensteuererklärung können Sie nicht nur während, sondern auch nach dem Studium machen:
Auch wenn Sie schon lange mit dem Studium fertig sind, können Sie also noch Ausgaben dafür geltend machen.
Wer vor der Zweitausbildung gearbeitet und Steuern gezahlt hat, profitiert evtl. auch vom Verlustrücktrag. Dieser funktioniert im Prinzip genau so wie der Verlustvortrag – nur in umgekehrter Richtung:
Liegt in einem Steuerjahr ein Verlust vor, überträgt das Finanzamt diesen automatisch ins unmittelbar vorangegangene Kalenderjahr. Die Steuerlast verändert sich dadurch und Sie können in den Genuss einer nachträglichen Steuererstattung kommen.
Ihr derzeitiger Verlust ist höher als Ihr letztes Einkommen? Dann wandert der verbleibende Negativbetrag mithilfe des Verlustvortrags ins Folgejahr und wird dann berücksichtigt.
Durch Corona ist es für viele Studierende schwieriger geworden, an einen Nebenjob zu kommen. Viele verdienen sich aber dennoch etwas dazu.
Steuern zahlen müssen jedoch wohl die wenigsten Studierenden. Verantwortlich dafür ist der Steuerfreibetrag. Er bezeichnet die Höchstgrenze der Einnahmen aller Art, die man jährlich haben kann, ohne Steuern zahlen zu müssen. Der Freibetrag orientiert sich immer am jährlich neu festgelegten Existenzminimum.
Der Steuerfreibetrag beträgt 2022 für Studenten 10.347 €.
Der Steuerfreibetrag gilt für
Wer mehr verdient, muss auch als Student eine Steuererklärung abgeben und Steuern zahlen. Insbesondere duale Studierende können schnell über dem Freibetrag liegen.
Wegen des oben beschriebenen Verlustvortrags lohnt es sich auch für Studierende, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben.
Wer im Erststudium so viel verdient, dass er über dem Freibetrag liegt, sollte ohnehin eine Studentensteuererklärung machen und sich damit einen Teil der Steuern zurückholen.
Große Kosten, die im Zusammenhang mit dem Studium entstehen, sind meist:
Kosten für Semesterbeiträge, Aufnahmetests, Prüfungsgebühren können abgesetzt werden.
Alle Kosten rund um die Studentenbude wie z.B. Miete, Nebenkosten, Maklerprovision, Hausmeisterkosten etc.
Notebook, Tablet und PC sind je nach Nutzung teilweise absetzbar. Wird das Gerät zu mehr als 90 Prozent beruflich genutzt, kann es ganz abgesetzt werden.
Für die Ausgaben, die Studierende typischerweise haben, gibt es Pauschalen. Sie müssen für diese festen Beträge in den meisten Fällen keine Belege einreichen. Liegen Ihre Ausgaben über den Pauschalen, lohnt es sich die Belege zu sammeln.
Diese Pauschalen gibt es:
Was Studenten bei der Steuererklärung absetzen können: | Wie viel kann abgesetzt werden? | Beispiele: | Voraussetzungen: |
---|---|---|---|
Arbeitsmittel | 110 Euro pro Jahr | Büromöbel, Fachliteratur, Ordner, Arbeitskleidung usw. | Nur absetzbar, wenn ein Bezug zum Beruf besteht |
Bewerbungskosten | 8,50 Euro bei schriftlichen Bewerbungen, 2,50 Euro bei Online-Bewerbungen | Kosten bei schriftlichen Bewerbungen oder Online-Bewerbungen (auch bei Absagen) | Kopien der Bewerbungsschreiben aufheben! |
Fahrtkosten | 0,30 Euro pro Kilometer, bis 4.500 Euro pro Jahr | Fahrten zur Uni oder zur Arbeit mit dem Fahrrad, den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Auto. | Die Pauschale gilt nur für die Hinfahrt, nicht für die Rückfahrt |
Kontoführung | 16 Euro pro Jahr | Girokonto- und Gehaltskontogebühren | Mehr als die Pauschale nur, wenn das Konto als Gehaltskonto verwendet wird |
Sonderausgaben | 36 Euro pro Jahr | Kranken- und Pflegeversicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung, gesetzliche und private Rentenversicherung, Kirchensteuer, Spenden, Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine | Auch bei Erstausbildung |
Telefonkosten | 20 Euro pro Monat | Mobilfunk, Internet, Festnetz | Keine |
Umzugskosten | 820 Euro pro Jahr | Renovierung der alten Wohnung, Maklerprovision, Gebühren für behördliche Ummeldungen, Trinkgelder | Nur, wenn der Umzug berufsbedingt oder durch das Studium bedingt ist |
Verpflegungspauschale im Ausland | 22 bis 74 Euro täglich, abhängig vom Land | Bei Auslandsstudium, Auslandssemester, Praktika, Reisen, Exkursionen | Im Ausland für die ersten drei Monate |
Werbungskosten | 1.200 Euro pro Jahr | Alle Kosten, die durch dein Studium oder durch die Arbeit entstehen | Nur bei Zweitausbildung |
Diese Unterlagen sollten Studierende für ihre Steuererklärung bereit halten, damit es zügig geht:
Daneben brauchen Studierende nicht zwingend Belege. Es wird wie oben beschrieben vieles über Pauschalen angerechnet. Liegen Ihre Ausgaben jedoch über den Pauschalen lohnt sich das Belege-Sammeln, denn nur dann können Sie auch einen höheren Betrag erstattet bekommen.
Es gilt in Deutschland übrigens seit 2017 die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das heißt, Belege müssen nur noch nach Aufforderung des Finanzamts vorgelegt werden.
Wir haben nun vieles zum Thema Studentensteuererklärung und Verlustvortrag gelernt. Kommen wir nun aber endlich aus der grauen Vorlesung ins Praktikum. Mit unserer Online-Steuererklärung smartsteuer.
Das, was Sie bisher gelesen haben, können Sie gern im Hinterkopf behalten. Zwingend erforderlich ist es aber nicht. Denn mit unserer „Studenten-Steuererklärung“ kommen Sie wirklich schnell ans Ziel – und das oft sogar kostenlos. Warum?
Nicht zwingend – es lohnt sich aber in vielen Fällen! Sobald jemand weniger Einnahmen als Ausgaben hat, spricht man steuerlich gesehen von einem Verlust. Das ist bei Studierenden oft der Fall: Das Einkommen ist meist knapp, trotzdem fallen Kosten für das Studium an. Um hier für etwas Gerechtigkeit zu sorgen, können Sie sich solche Verluste unter bestimmten Voraussetzungen bei zukünftigen Steuererklärungen anrechnen lassen. Das nennt man „Verlustvortrag“.
Für Studenten haben wir eine spezielle Version von smartsteuer entwickelt, mit der Sie mit wenigen Schritten Ihre Studentensteuererklärung erledigen. Alles ist auf studentische Belange ausgerichtet.
Diese Unterlagen sollten Studierende für ihre Steuererklärung bereit halten, damit es zügig geht:
Ihre Studentensteuererklärung können Sie nicht nur während, sondern auch nach dem Studium machen:
Auch wenn Sie schon lange mit dem Studium fertig sind, können Sie also noch Ausgaben dafür geltend machen.
Grundsätzlich kannst du bei der Steuererklärung für Studenten all das absetzen, was dir auch als Arbeitnehmer*in zusteht. Dazu gehören u.a. Telefonkosten, Studiengebühren, Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Umzugskosten, Werbungskosten, Kontoführungsgebühren und Sonderausgaben.
Für einige Ausgaben gibt es Pauschalen. Sie müssen für diese festen Beträge in den meisten Fällen keine Belege einreichen.
Mandy ist im Marketing tätig und immer darauf bedacht steuerliche Themen so einfach wie möglich aufzubereiten. Dabei hilft ihr natürlich auch ihr Hintergrund als Steuerfachangestellte. Sie versetzt sich gerne in die Lage der Kunden, um herauszufinden, wo der Schuh drückt. Doch auch für ihre Kollegen hat sie immer ein offenes Ohr und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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