30.09.2022 · Arbeitnehmer · smart leben ·
Lesezeit: 3 Min.

Mindestlohn, Steuersenkungen und Gaspreisbremse? Das ändert sich ab Oktober 2022

Das Jahr 2022 lässt sich als ein Jahr der Veränderungen beschreiben. Da reiht sich eine Nachricht an die nächste – nur um direkt wieder korrigiert zu werden. Wer kann in diesem Schleudergang der Informationen noch Oberwasser behalten? Keine Sorge, wir haben die wichtigsten Änderungen bei Steuern und Gesetzen ab Oktober 2022 für Sie zusammengefasst. Die wohl dringendste Frage aktuell: Wird die Gasumlage gekippt? Die schnelle Antwort: Ja. Aber warum das so ist und was noch passiert im letzten Quartal des Jahres, lesen Sie bei uns. Dabei gilt: In vielen Bereichen können Sie profitieren. Wer in einem Mini- oder Midi-Job arbeitet, darf sich zum Beispiel über mehr Gehalt freuen. Aber leider bleibt uns auch die eine oder andere Preissteigerung nicht erspart. Das ändert sich ab dem 1. Oktober 2022:

Die Gasumlage fällt weg!

Wir wollen Sie nicht auf die Folter spannen, deshalb die guten Nachrichten direkt zuerst: Auf den allerletzten Drücker hat die Bundesregierung die Gasumlage gekippt. Am 29. September verkündete Bundeskanzler Olaf Scholz die Entscheidung. Heizen Sie mit Gas? Dann hätten Sie eigentlich ab Oktober 2,4 Cent pro Kilowattstunde zusätzlich abdrücken müssen. Warum? Um untergehende Gas-Unternehmen zu unterstützen. Das wären für einen 4-Personen-Haushalt mal eben 1.400 € Zusatzkosten. Puh, da macht sich bei vielen jetzt sicherlich Erleichterung breit.

Gaspreisbremse soll kommen

Die Bundesregierung schafft nicht nur die Gasumlage ab. Bundeskanzler Scholz schießt mit seinem „Doppel-Wumms“ aus vollen Rohren. (Seine Worte, nicht unsere.) Zusätzlich soll jetzt nämlich auch noch eine Begrenzung des Gaspreises eingeführt werden. Wie kommt es zu diesem Sinneswandel? Tja, das hat wohl auch wieder mit dem Krieg in der Ukraine zu tun. Die Regierung möchte sich nämlich von Wladimir Putin nicht mehr unter Druck setzen lassen. Wir sind gespannt, was bei den Abstimmungen Mitte Oktober („oder etwas früher“, wie Scholz sagte) entschieden wird. Und halten Sie natürlich auf dem Laufenden.

Mehrwertsteuer auf Gas sinkt

Und weil aller guten Dinge drei sind, geht’s in der dritten Änderung bei uns auch noch einmal um das liebe Gas. Ganz aktuell entschied der Bundestag heute, dass die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme tatsächlich gesenkt wird. Bisher lag die nämlich bei 19 % – und musste mit der Gasrechnung mitbezahlt werden. Aufgrund der aktuellen Energiekrise sinkt der Steuersatz jetzt aber von Oktober 2022 bis Ende März 2024 auf nur noch 7 %. Im jetzt verabschiedeten Gesetz steht auch: Von Unternehmen wird erwartet, dass sie die Steuersenkung direkt so an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben. Die Senkung der Mehrwertsteuer war ursprünglich mal als Ausgleich zur Gasumlage geplant. Jetzt kommt sie auch ohne Umlage und lässt (hoffentlich) auch die profitieren, die bisher schon mit Fernwärme geheizt haben.

Der Mindestlohn steigt

Und weil wir uns in diesen anstrengenden Zeiten gute Nachrichten wirklich verdient haben, gibt es davon jetzt noch ein bisschen mehr: Ab Oktober steigt der Mindestlohn weiter an. Im Juli gab es schon einmal eine Erhöhung von 9,82 € auf 10,45 €. Ab Oktober 2022 liegt der Brutto-Lohn pro Stunde nun bei 12 €. Was das für Sie bedeutet können Sie schnell mit unserem Brutto Netto Rechner abschätzen.

Gehaltsgrenze für Mini-Job und Midi-Job höher

Gleichzeitig mit dem Mindestlohn gehen auch die Verdienstgrenzen nach oben. Ab dem 1. Oktober sind jetzt für Mini-Jobs nicht mehr 450 €, sondern bis zu 520 € Gehalt drin – ohne höhere steuerliche Abzüge. Das Gleiche gilt auch für sogenannte Midi-Jobs. Wer bisher 450 – 1.300 € verdienen konnte, kann jetzt 520 – 1.600 € bei gleichen Konditionen bekommen. Damit will die Regierung sicherstellen, dass eine 10-Stunden-Woche auch bei höherem Mindestlohn weiterhin möglich ist.

Frist der Grundsteuererklärung bis zum 31. Oktober

Wenn Sie jetzt schon in Glücksgefühlen baden, dann müssen wir Ihnen leider eine kalte Dusche verpassen. Naja, zumindest ein bisschen. Denn im Oktober gibt es auch die eine oder andere Nachricht, die gar nicht so erfreulich ist. Dazu gehört natürlich auch die Abgabe der Grundsteuererklärung. Noch bis zum 31. Oktober haben alle mit Grund-Eigentum Zeit, die neue Steuererklärung einzureichen. Oder zumindest eine Verlängerung zu beantragen. Aber weil wir smartsteuer sind, lassen wir Sie in Sachen Steuererklärung natürlich nie im Regen stehen – und haben auch für die Grundsteuer schon etwas vorbereitet. Mit unserer Hilfe zur Grundsteuererklärung ist der Schrecken nur noch halb so groß.

Weitere Änderungen ab Oktober 2022

In welchem Bereich wir sonst noch mit Preissteigerungen rechnen müssen und was – vor allem – Vermietende und Arbeitgebende jetzt beachten müssen? Mehr dazu in unserem YouTube-Video zu den Änderungen im Oktober 2022.




Was bedeutet das konkret für mich?

Mit smartsteuer bleiben Sie immer auf dem Laufenden zu Neuigkeiten und Gesetzesänderungen in Bezug auf Steuern und Finanzen. Sie möchten als erster alle wichtigen Artikel lesen? Dann melden Sie sich für unseren smartsteuer Newsletter an.

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Wolfgang sagt:

    Formular Grundsteuer funktioniert nicht. Aktenzeichen wird nicht erkannt.
    Summe der Fläche 389 105 m². Für was steht diese Summe.
    Zeile 11 nicht vorhanden. Sowie weitere Probleme.

  • Katrin Lengtat Katrin Lengtat sagt:

    Hallo Wolfgang,
    bitte wenden Sie sich gern an unseren Support. Hier kann man Ihnen Helfen.

    Beste Grüße
    Katrin von smartsteuer


Kommentar schreiben (* Pflichtfelder)