18.10.2022 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Jetzt ist es offiziell: Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung bis 2023

Am Donnerstag, den 13. Oktober, haben wohl fast 25 Millionen Menschen erleichtert aufgeatmet. Nämlich alle, die bisher noch keine Grundsteuererklärung abgegeben haben – es aber eigentlich müssten. Allein das könnte reichen, um ein paar dunkle Wolken am Krisenhimmel wegzupusten. Die aktuelle Flut an Unsicherheiten war bestimmt auch ein Grund für diese Entscheidung: Die Frist der Grundsteuererklärung wird verlängert! Und zwar einmalig um weitere drei Monate auf den 31. Januar 2023.

Das haben die Finanzministerinnen und Finanzminister der Bundesländer in einem Treffen zusammen entschieden. Wie es zur Verlängerung der Frist für die Grundsteuererklärung kam – und was das für alle mit Wohneigentum oder Grundbesitz genau bedeutet? Keine Sorge, wir haben alle wichtigen Neuigkeiten zur Grundsteuererklärung für Sie.

Entscheidung: Eine Sache der Bundesländer

Gehören Sie auch zu denen, die schon zu Beginn der 4-monatigen Frist gesagt haben: Das reicht nie? Dann sind Sie nicht allein. Auch offizielle Stimmen aus der Bundessteuerberaterkammer und andere Expertinnen und Experten stimmten zu. Selbst Bundesfinanzminister Christian Lindner hat sich zuletzt für eine Fristverlängerung der Grundsteuererklärung ausgesprochen. Und trotzdem hat diese Entscheidung nun ein ganzes Weilchen gedauert. Und uns alle ganz schön zittern lassen. Das liegt auch daran, dass die Verlängerung eben nicht auf Bundesebene beschlossen wird. Sondern von den Ländern individuell entschieden werden musste.

So hatten vorab zum Beispiel einige Bundesländer verlauten lassen, sie würden die Frist garantiert nicht verlängern. Baden-Württemberg hingegen kündigte eine sanfte Lösung mit späteren Mahnungen an. Das alles ist jetzt hinfällig – dank der allgemeinen einmaligen Fristverlängerung.

Grund: Steuerzahler und Finanzämter überfordert

Aus welchen Gründen die Entscheidung jetzt tatsächlich auf die Verlängerung fiel, können wir nur vermuten. Einzelne haben dazu schon öffentlich Stellung bezogen. Wie der bayrische Finanzminister Albert Füracker. Er sieht in der Verlängerung um weitere drei Monate eine Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger – aber auch für die Wirtschaft und die Steuerberatungsbüros. Auch Christian Lindern bemerkte: „Gegenwärtig gibt es andere Sorgen und Aufgaben, um die wir uns mit Priorität kümmern müssen.“

Tja, wie Recht er damit hat, zeigt sich auch an den Zahlen. Und die lügen schließlich nicht. Denn bisher haben nur rund ein Drittel ihre Grundsteuererklärung eingereicht. Und das zwei Wochen vor dem ursprünglichen Abgabeschluss (31. Oktober 2022). Das liegt nicht am Unwillen der Steuerzahlenden, sondern viel mehr an langsamen Prozessen – bei Elster und den Ämtern. Das Ergebnis: Ein immenser Zeitdruck bei allen Betroffenen.

Doch die Regierung hat hier nicht nur zum Wohle der Steuerzahlenden entschieden. Auch die Angst vor 25 Millionen Verlängerungsanträgen hat die Entscheidung wohl beschleunigt. Und der Berg von (potenziellen) Mahnschreiben, die per Post hätten verschickt werden müssen, bestimmt auch…

Ausblick: Das müssen Sie jetzt für die Grundsteuererklärung tun!

Klar, diese Fristverlängerung nimmt erstmal ordentlich Druck raus. Aber Achtung! Wenn Sie Grundeigentum haben, dann lehnen Sie sich jetzt nicht zurück. Mit unserer Online-Grundsteuererklärung ist die Abgabe zwar recht einfach. Und wir haben auch deutlich weniger technische Probleme als die Steuerplattform der Behörden. Aber leider müssen manche Unterlagen dennoch bei den entsprechenden Ämtern beantragt werden. Und dass der Amtsschimmel in Deutschland behäbig trottet – das ist wahrscheinlich bekannt.

Unser Tipp: Wenn Sie mehr Hilfe zum Vorgehen selbst brauchen, dann werfen Sie doch einen Blick in unseren Artikel zur optimalen Vorbereitung auf die Grundsteuererklärung.

Hintergrund: Die neue Frist für die Grundsteuererklärung anschaulich erklärt

Der zeitliche Puffer gibt uns allen die Chance, die gefürchteten Säumniszuschläge abzuwehren. Aber was passiert eigentlich, wenn ich die Grundsteuererklärung trotzdem nicht rechtzeitig abgebe? Und wie kann ich die Grundsteuererklärung selbst machen? Mehr Infos dazu erhalten Sie als kompakten Überblick in unserem aktuellen smartsteuer YouTube-Video:




Was bedeutet das konkret für mich?

Es hat sich zwar schon angedeutet, aber trotzdem ist jetzt die Erleichterung bei vielen groß. Die Fristverlängerung der Grundsteuererklärung verschafft die nötige Zeit, um alle wichtigen Unterlagen zu besorgen. Und die Erklärung online auszufüllen und einzureichen. Denn in Papierform ist das leider nur noch in Ausnahmefällen möglich. Die Füße hochlegen sollten Sie mit Grundbesitz oder Wohneigentum aber auch nach diesen erfreulichen Neuigkeiten nicht.


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