06.01.2023 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 4 Min.

Frohes Neues! Mit positiven Änderungen bei Steuern und Gesetzen durchstarten

Die stille Zeit um den Jahreswechsel ist vorbei. Hat der Alltag Sie auch schon wieder fest im Griff? Dann könnten diese guten Nachrichten für Freude sorgen: Bei den Änderungen für 2023 ist viel Positives dabei – und sogar die angeblich größte Wohngeldreform. Aber dieses Mal profitieren nicht nur Angestellte, sondern auch Familien und alle, die schon heute für morgen vorsorgen wollen. Wir möchten Sie gar nicht lange auf die Folter spannen und steigen direkt ein mit den wichtigsten Änderungen bei Steuern, Gesetzten und Finanzen ab Januar 2023.

Änderungen rund um Job und Arbeit

Damit bei jedem Einkommen das Existenzminimum steuerfrei bleibt, ist im Einkommensteuergesetz ein gewisser Grundfreibetrag festgelegt. Und dieser steigt für 2023 um 561 € auf insgesamt 10.908 € für Singles bzw. 21.816 € für Verheiratete (und ab 2024 übrigens noch einmal um 696 €). Gleichzeitig wird auch der Einkommensteuertarif angepasst. Wer also zukünftig nur mehr verdient, um die Inflation auszugleichen, darf nicht höher besteuert werden.

Und auch diese Nachricht dürfte alle Angestellten erfreuen: Die Homeoffice-Regelung bleibt und wird erneut verbessert. Wer bisher 5 € für jeden Tag Arbeiten im eigenen Heim absetzen konnte, profitiert ab 2023 von einer Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag. Zusätzlich erhöht sich die maximale Zahl der Tage im Home-Office von 120 auf 210 Tage, die Homeoffice-Pauschale steigt also von 600 € auf 1.260 € pro Kalenderjahr. Da lohnt sich der Schreibtisch zuhause direkt wieder!

Und auch bei zwei anderen Pauschbeträgen klettern die Zahlen weiter nach oben: Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt auf 1.230 € im Jahr. Soviel können Angestellte ab dem 1. Januar für Werbungskosten absetzen. Und wer heute schon an die Zukunft denkt, der kann das jetzt noch positiver tun, denn der Sparer-Pauschbetrag steigt für den Zeitraum 2023 von 800 € auf 1.000 € für Alleinstehende. Da bei Einkünften aus Kapitalvermögen keine Werbungskosten angerechnet werden können, soll dieser Betrag für einen Ausgleich sorgen.

Änderungen im eigenen Zuhause

Nicht nur im Job, auch bei vielen Themen in den eigenen vier Wänden hat das neue Jahr auch neue Vorgaben mit sich gebracht. So wird ab dem 1. Januar das Kindergeld nicht nur vereinheitlicht, sondern auch erhöht. Ab jetzt bekommen Eltern für jedes Kind 250 € – egal, wie viele Kinder sie haben. Außerdem wird auch der Kinderfreibetrag erhöht auf insgesamt 6.024 € (3.012 € je Elternteil) pro Jahr. Aber auch, wenn der Nachwuchs volljährig ist, hört die finanzielle Unterstützung nicht immer auf. Wer die Kinder auch in der Ausbildung unterstützt, während diese nicht mehr zu Hause leben, darf ab 2023 einen Ausbildungsfreibetrag von 1.200 € geltend machen.

Zu guter Letzt kommen auch Alleinerziehende bei den Änderungen im neuen Jahr nicht zu kurz. Denn der Entlastungsbetrag, der 2020 mehr als verdoppelt wurde, gilt jetzt unbefristet und wird weiter angehoben auf 4.260 € pro Jahr.

Sie denken gerade darüber nach, das eigene Zuhause in ein eigenes Häuschen zu verlegen und zu bauen? Oder wollen mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach Ihren eigenen Strom produzieren? Auch hier können Sie ab 2023 mit weiterer Unterstützung durch die Bundesregierung rechnen. Denn ab jetzt – und rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 – gibt es für die Einnahmen aus dem Betrieb der PV-Anlagen bis zu einer Bruttoleistung von 30 kWh eine Ertragssteuerbefreiung. Und zusätzlich kann die Eigenheimrenten-Förderung („Wohn-Riester“) auch für Kosten bei energetischen Sanierungen genutzt werden.

Wichtiger Hinweis für alle mit Wohneigentum oder Immobilienbesitz:

Am 31. Januar 2023 läuft die Frist für die Grundsteuererklärung aus!

Änderungen in Sachen Wirtschaft und Soziales

Zu den meist-diskutierten Änderungen ab 2023 zählt garantiert auch das neue Bürgergeld. Damit verabschiedet sich die Bundesregierung nämlich vom berühmt-berüchtigten Hartz IV. Aber nicht nur der Name ändert sich, auch die Auflagen erhalten eine Überarbeitung. So verschont das Amt in Zukunft zum Beispiel ein Vermögen bis zu 15.000 € – anstatt wie bisher nur 150 € pro Lebensjahr. Außerdem wird der Regelsatz auf maximal 502 € pro Monat erhöht. Und eine sogenannte Bagatellgrenze von 50 € für Rückforderungen soll Bürokratie abbauen und Bescheide für kleinere Summen reduzieren. Alle Informationen zum Bürgergeld finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Doch damit nicht genug, die Bundesregierung schickt ab dem 1. Januar die – nach eigenen Angaben – „größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands“ hinterher. So sollen zusätzlich 1,4 Millionen Haushalte erstmals oder wieder Anspruch auf Wohngeld haben. Das liegt daran, dass die Bemessungsgrenze angehoben wurde. Gleichzeitig verdoppelt sich der Wohngeldbetrag auf rund 370 € pro Monat. Der neue Wohngeld-Rechner der Bundesregierung gibt dazu einen ersten Überblick, wer diese Unterstützung 2023 beantragen kann.

Das Schlusslicht unserer Liste der Änderungen für 2023 bilden dieses Mal die Neuerungen in Sachen Rente. Obwohl diese gar nicht zu verachten sind. Denn ab dem 1. Januar können Rentenbeiträge und Aufwendungen für die Altersvorsorge vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Die Beiträge werden dann als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angegeben. Damit soll die Doppelbesteuerung der Rente beseitigt werden. Und für alle, die aktuell schon in vorgezogener Altersrente sind, entfällt nun auch die Hinzuverdienstgrenze komplett.

Was bedeutet das konkret für mich?

Alles in allem sind einige erfreuliche Neuerungen dabei. So lässt es sich gut ins neue Jahr starten. Allerdings gilt natürlich wie immer: Wer sich informiert, gewinnt. Denn nicht jede positive Änderung bleibt ohne Papierkram und den einen oder anderen Haken. Sie wollen immer genau wissen, was es in Sachen Steuern und Finanzen zu beachten gibt? Dann abonnieren Sie einfach unseren smartsteuer Newsletter und bleiben Sie auf dem Laufenden!

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Oguzhan Özcelik sagt:

    „…bis zu einer Bruttoleistung von 30 kWh eine Ertragssteuerbefreiung. “ müsste richtigerweise „30 kWp“ lauten

  • Avatar Berta Schmid sagt:

    Ist die neue Kilometerpauschale bereits bei Euch hinterlegt?
    LG Berta Schmid

  • Katrin Lengtat Katrin Lengtat sagt:

    Hallo Frau Schmid,

    ja, die aktuelle Kilometerpauschale wird bei uns berechnet.

    Grüße
    Katrin von smartsteuer


Kommentar schreiben (* Pflichtfelder)