16.03.2023 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 4 Min.

Experten-Tipp zur Grundsteuer: Sofort Einspruch einlegen mit dieser Vorlage!

Haben Sie auch schon die Grundsteuererklärung abgegeben? Dann wird die Post vom Finanzamt nicht mehr lange auf sich warten lassen. Doch Achtung, das ist noch nicht der Grundsteuerbescheid. Viel mehr erhalten Sie zuerst Informationen zu Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag. Doch genau jetzt rät der Bund der Steuerzahler zum Einspruch! Und dafür haben Sie nur vier Wochen Zeit. Überprüfen Sie die beiden ersten Bescheide jetzt genau. Und werden Sie aktiv, bevor Ihre Grundsteuer für die nächsten sieben Jahre unveränderlich festgesetzt wird. Mit unserer Vorlage geht das schnell und einfach. 

Bundesweit bereits mehr als 1,3 Millionen Einsprüche 

Theoretische Mieteinnahmen, willkürliche Bodenrichtwerte und fehlende Transparenz – diese und noch mehr gute Gründe gibt es für einen Einspruch. Aber auch Fehler bei der Berechnung der Grundstücksfläche können zu falschen Bescheiden vom Fiskus führen. Es ist deshalb auf jeden Fall ratsam, vorsorglich Einspruch gegen die Bescheide über den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag einzulegen.  

Aufgepasst: Ein weiterer Grund dürfte auch sein, dass aktuell einige Klagen gegen die Grundsteuerreform laufen. Und die bezeichnen die Grundsteuerreform als verfassungswidrig. Sollte sich hier durch neue Beschlüsse noch etwas ändern, dann wird Ihr Grundsteuerbescheid nur nachträglich angepasst, wenn er noch nicht festgesetzt ist. Deshalb haben schon über eine Million Menschen mit Haus und Grund die Gelegenheit genutzt, sich abzusichern und bereits Einspruch eingelegt bei ihrem Finanzamt. Und das, obwohl noch gar nicht alle Grundsteuererklärungen abgegeben wurden. 

Unser Tipp:

Wenn Sie die Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben sollten – es ist noch nicht zu spät! Sie können die Erklärung immer noch einreichen. Lieber spät als nie!

Wie funktioniert der Einspruch gegen den Bescheid zum Grundsteuermessbetrag und Grundsteuerwert? 

Die Berechnung der tatsächlichen Grundsteuer findet voraussichtlich erst 2024 statt. Hierfür werden die erhobenen Werte noch einmal mit den individuellen Hebesätzen der Gemeinden multipliziert. Allerdings gehen schon jetzt Bescheide zu ebendiesen Werten – Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag – an alle Betroffenen raus. Und nach Erhalt der Post haben Sie nur vier Wochen lang die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Dabei gilt tatsächlich das Datum auf dem Schreiben und nicht der Zustellung. Wer zu spät dran ist, kann nach Ablauf der Frist den Grundsteuerbescheid nur noch vor Gericht anfechten.  

Doch ein Einspruch ist jetzt umso leichter. Denn das geht sogar, ohne direkt einen Grund dafür anzugeben! Es reicht, dem Finanzamt den Einspruch schriftlich – per Post, E-Mail oder online über ELSTER – mitzuteilen. So können Sie auf jeden Fall die Frist einhalten. Dann wird Ihnen ein neuer Zeitraum mitgeteilt, um den eigentlichen Grund anzugeben. Keine Sorge, ein erster Einspruch kostet Sie nichts und Sie können ihn tatsächlich jederzeit wieder zurückziehen. Zuerst reicht ein formloses Schreiben an das zuständige Finanzamt. Diese Angaben müssen in einem Einspruchsschreiben enthalten sein: 

  • Vollständiger Name (auch Miteigentümer:innen) 
  • Die Adresse 
  • Das Aktenzeichen oder die Steuernummer 
  • Das genaue Anliegen 
  • Evtl. Gründe für den Einspruch (können auch später nachgereicht werden) 

Mit diesem Musterschreiben von smartsteuer geht der Einspruch bei der Grundsteuer ganz einfach. 

Wieso ist ein Einspruch bei der Grundsteuer sinnvoll? 

Im Hinblick auf die Grundsteuerreform ist das letzte Wort vielleicht noch gar nicht gesprochen. Gerade deshalb macht es für alle mit Grundeigentum oder Immobilienbesitz absolut Sinn, sich den Rechtsweg offenzuhalten. Das sieht der Fiskus leider anders. Deshalb werden die Bescheide nicht als „vorläufig“ erlassen. Doch mehrere Verbände setzen sich gerade dafür ein. Dazu gehören auch der Hauseigentümerverband Haus & Grund, die Deutsche Steuergewerkschaft (DStG), der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und der Bund der Steuerzahler (BdSt). Bisher bleibt aber nur der Umweg über den Einspruch. Das wird natürlich auch für die Finanzämter nicht leicht, die nun mit mehr als einer Million Einsprüchen umgehen müssen.  

Gerade, wenn tatsächliche Fehler auftauchen, liegt der Grund auf der Hand – z.B. bei der falschen Berechnung der Wohnfläche. Allerdings sind auch Begründungen wie fehlende Transparenz oder der Bodenrichtwert ohne Gutachten und fiktive Mieteinnahmen legitim.

Was bedeutet das konkret für mich? 

In erster Linie geht es beim Einspruch gegen den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag nicht darum, keine Grundsteuer zu zahlen! Allerdings kann die Neuberechnung der Grundsteuer für viele erhebliche Mehrkosten verursachen. Und die sind in einigen Fällen logisch nicht nachvollziehbar. Gerade, wer sich vor Kurzem erst ein Haus oder Grundstück gekauft hat, muss vielleicht ohnehin schon knapp haushalten. Ob es noch eine Änderung bei der Grundsteuer geben wird, ist final noch nicht entschieden. Wenn allerdings die Werte einmal festgesetzt sind, ist an ihnen für die nächsten Jahre nicht mehr zu rütteln. Wenn Sie also in irgendeiner Weise Zweifel an der Richtigkeit bei der Post vom Finanzamt haben, sollten Sie sich immer durch einen ersten Einspruch einen zeitlichen Puffer verschaffen. Bis dahin halten wir Sie natürlich weiterhin auf dem Laufenden zu aktuellen Entwicklungen bei der Grundsteuer.  

Wie Sie Fehler in den Bescheiden zur Grundsteuer finden, erklären wir auch in diesem Video: 




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