07.12.2023 · Arbeitnehmer ·
Lesezeit: 4 Min.

Jetzt rückwirkend Steuererklärung machen – und 4 x Erstattung sichern!

Wer regelmäßig eine Steuererklärung macht, der weiß um den finanziellen Segen einer Steuererstattung vom Finanzamt. Doch viele lassen sich diese Chance entgehen – oft nur aufgrund eines Missverständnisses! Die Wahrheit ist: Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, muss das gar nicht im selben Jahr erledigen. Sie können die Steuererklärung bis zu 4 Jahre nachträglich abgeben! (Pst, für die Steuererklärung von 2019 ist die Frist der 31. Dezember 2023!) Wie Sie nachträglich eine Erklärung abgeben, erklären wir Ihnen in diesem Artikel. 

Warum freiwillig eine Steuererklärung abgeben? 

Keine Sorge, auch wenn Sie gerade erst anfangen sich mit dem Thema „Steuererklärung“ zu beschäftigen und jetzt merken, wie viel Geld Ihnen möglicherweise in den letzten Jahren durch die Lappen gegangen ist. Das können Sie jetzt wieder reinholen! Denn wer freiwillig eine Steuerklärung abgibt, hat dafür tatsächlich viel länger Zeit als Verpflichtete. Doch jetzt mag der eine oder andere sagen: Das ist doch auch viel Papierkram, lohnt sich das denn? Es mag auf den ersten Blick wie zusätzlicher Aufwand erscheinen, doch die freiwillige Abgabe der Steuererklärung kann durchaus einiges an Geld in die eigene Kasse zurück spülen – mit nur rund einer Stunde Arbeitszeit.  

Warum müssen manche Menschen eigentlich keine Steuererklärung machen?

Der Staat geht davon aus, dass bei denjenigen, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, bereits genug Steuern über die Lohnsteuer abgeführt wurden. Es gibt also hier für den Fiskus einfach nicht mehr viel zu holen. Für Steuerzahlende sieht das andererseits schon wieder ganz anders aus! Viele übersehen nämlich, dass sie jährlich Geld verschenken, da sie auf potenzielle Steuererstattungen verzichten. 

Wann lohnt sich die rückwirkende Abgabe wirklich? 

Es gibt viele Situationen, in denen sich eine rückwirkende Steuererklärung lohnen kann, zum Beispiel wenn Sie Werbungskosten über 1.230 € hatten, hohe Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen zu verzeichnen waren oder Ihre Steuerklasse sich geändert hat. Auch diverse Ausgaben wie beispielsweise eine Kinderbetreuung, eine Haushaltshilfe oder Handwerksleistungen lassen sich möglicherweise von der eigenen Steuer absetzen. So könnten Sie sich schon gezahltes Geld zurückholen.  

Exkurs: Wer muss eine Steuererklärung abgeben und wer nicht? 

Die freiwillige Abgabe der Steuererklärung nennt sich übrigens Antragsveranlagung. Und die Abgabepflicht für die Steuererklärung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel sind Personen, die Kurzarbeitergeld über 410 € im Jahr erhalten, zur Abgabe verpflichtet. Ebenso gibt es Pflichten für Ehepaare mit bestimmten Steuerklassen, Personen mit mehreren Arbeitgebenden oder Lohnersatzleistungen. Freiwillig abgeben kann, wer keine dieser Bedingungen erfüllt – zum Beispiel ledige Arbeitnehmende in Steuerklasse 1 oder verheiratete Angestellte in Steuerklasse 4/4 ohne weitere Einkünfte. 

Ob Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, lesen Sie auch hier: Wer muss 2023 eine Steuererklärung machen? 

Vorteile der freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung 

Wer nicht verpflichtet ist, eine Erklärung über die eigenen Steuern beim Finanzamt abzugeben, genießt tatsächlich einige Vorteile.  

  • Vierjahresfrist: Sie können Ihre Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben. Das bedeutet, Sie haben bis zum Ende des vierten Jahres nach dem betreffenden Steuerjahr Zeit.  
Steuererklärung für 2019 – Frist bis 31. Dezember 2023
Steuererklärung für 2020 – Frist bis 31. Dezember 2024
Steuererklärung für 2021 – Frist bis 31. Dezember 2025
Steuererklärung für 2022 – Frist bis 31. Dezember 2026
  •  Geldzurückgarantie: Sollte wider Erwarten eine Nachzahlung fällig werden, können Sie die Steuererklärung innerhalb eines Monats zurückziehen, ohne dass Ihnen irgendwelche Nachteile entstehen. 
  •  Zinsen: Für rückwirkende Steuererstattungen können Sie sogar Zinsen erhalten, wenn das entsprechende Steuerjahr mindestens 15 Monate zurückliegt. Das wäre für das Steuerjahr 2019 ja nun schon der Fall. 

Freiwillige Abgabe – ein einfacher Prozess 

Dank moderner Online-Steuererklärungsdienste wie smartsteuer ist die Abgabe Ihrer Steuererklärung ganz einfach und ohne Vorwissen möglich. Sie können im Voraus sehen, ob und wie viel Sie erstattet bekommen und entscheiden selbst, ob Sie die Erklärung tatsächlich beim Finanzamt einreichen möchten. Wer schon vorab alle wichtigen Unterlagen aus dem entsprechenden Steuerjahr beisammen hat, braucht dafür pro Jahr nicht einmal 60 Minuten! Die Datenübernahme aus dem Vorjahr erspart Ihnen ab der zweiten Steuererklärung dann noch einmal deutlich mehr Zeit und eine Menge Tipparbeit.

Wenn Sie schon jetzt checken wollen, was Sie eventuell von Ihrer eigenen Steuerlast abziehen können, können Sie dafür auch ganz einfach unsere smartsteuer Checkliste nutzen.   

Was bedeutet das konkret für mich? 

Sind wir mal ehrlich: Es lohnt sich für fast jeden, eine Steuererklärung zu machen – auch rückwirkend. Die freiwillige Abgabe der Steuererklärung bietet die Möglichkeit, Geld zurückzubekommen, das Ihnen zusteht. Nutzen Sie diese Chance und verpassen Sie nicht die Gelegenheit, sich diesen finanziellen Puffer zu holen. Wie wäre es zum Beispiel an den ruhigen Weihnachtsfeiertagen?

Wenn Sie noch mehr über weit verbreitete Steuermythen erfahren wollen, dann werfen Sie auch einen Blick in unseren Blogartikel: Das kann teuer werden: 7 Irrtümer bei der Steuererklärung 

Mandy Pank
Verfasst von:
Mandy ist im Marketing tätig und immer darauf bedacht steuerliche Themen so einfach wie möglich aufzubereiten. Dabei hilft ihr natürlich auch ihr Hintergrund als Steuerfachangestellte. Sie versetzt sich gerne in die Lage der Kunden, um herauszufinden, wo der Schuh drückt. Doch auch für ihre Kollegen hat sie immer ein offenes Ohr und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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