Was kann ich von der Steuer absetzen? Die Checkliste zum Ausdrucken
Wissen Sie, dass die meisten Menschen sehr viel mehr von der Steuer absetzen können als gedacht? Tatsächlich sammeln vor allem Angestellte pro Jahr einige Ausgaben an, die sie beim Fiskus geltend machen können. Achtung: Finanzämter spekulieren darauf, dass möglichst viele ihre Steuererklärung nicht machen. Denn so kommen horrende Summen zusammen, die dann dem Staat gehören. Damit Sie kein Geld verschenken, haben wir Ihnen eine praktische Steuer-Checkliste direkt zum Ausdrucken erstellt!
Wie kann ich mir Geld vom Finanzamt zurückholen?
Tja, die Antwort ist zwar kurz, aber weckt bei vielen auch Angst: Machen Sie eine Steuererklärung! Bevor Sie jetzt aufhören, zu lesen: Das geht heutzutage super schnell – und komplett online. Und damit lassen sich im Durchschnitt 1.095 € zurückholen. Ja, Sie haben richtig gehört. Das liegt vor allem daran, dass wir durchschnittlich übers Jahr hinweg zu viel Steuern zahlen. Denn wer gleichzeitig auch noch Ausgaben für Job, Gesundheit und Co. hat, der kriegt von der zuständigen Finanzbehörde eigentlich Steuern zurück. Fairerweise muss man sagen, dass das Finanzamt davon nur wissen kann, wenn Sie auch irgendwo vermerken, was Sie ausgegeben haben. Voilà, dieses Problem löst eine Steuererklärung.
Welche Ausgaben kann ich in der Steuererklärung angeben?
Klar, nicht jeder Einkauf zählt gleich als Entlastung für die eigene Steuer. Aber gerade solche Ausgaben, die die Arbeit erst möglich machen, drücken die eigene Steuerlast durchaus nach unten.
Sie wollen direkt zur Checkliste ohne weitere Infos? Dann können Sie sich hier die Liste mit den wichtigsten Posten für die Steuererklärung zum Ausdrucken runterladen.
Suchen Sie alle wichtigen Unterlagen schon zusammen, bevor Sie die Steuererklärung im Online-Tool beginnen. Das geht ganz leicht mit unserer Checkliste. Dann können Sie die Steuererklärung in unter einer Stunde direkt abhaken! Dazu zählen übrigens Dokumente zu Ihren Einnahmen genauso wie zu Ihren Ausgaben.
Ausgaben absetzen: Werbungskosten
Die wohl wichtigsten – und bekanntesten – Ausgaben, durch die Sie Steuern sparen können, sind wohl die Werbungskosten. Dabei ist der Name ein wenig irreführend, denn diese Ausgaben haben eigentlich gar nichts mit Werbung, sondern eher mit dem „Erwerb“ zu tun. Unter den Punkt Werbungskosten fallen nämlich alle Kosten rund um den eigenen Beruf.
Dazu zählt nicht nur der neue Füller oder die Fachliteratur. Unter Werbungskosten fallen z.B. auch das Geld fürs Pendeln, also die sogenannte Kilometerpauschale, Berufskleidung, Bewerbungskosten, aber auch das Geld für den jobbedingten Umzug. Selbst die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer zuhause oder alternativ die Homeoffice-Pauschale fallen unter Werbungskosten. Einen spezifischen Überblick finden Sie auch in unserem smartsteuer Steuerwissen „Werbungskosten“.
Achtung, da wohl jeder auf die eine oder andere Art und Weise zusätzlich Kosten für den Broterwerb hat, zieht der Fiskus für die Steuererklärung 2023 automatisch schon 1.230 € von der erhobenen Steuer ab. Wenn Sie also mehr ausgegeben haben, dann sollten Sie unbedingt eine Steuererklärung machen, und diese Ausgaben zusätzlich noch abziehen lassen.
Ausgaben absetzen: Sonderausgaben
Der Staat hat ein Interesse daran, dass Sie erwerbstätig bleiben. Klar, das geht nur, wenn Sie gesund sind. Da sich also einige Ihrer Ausgaben positiv auf Ihre Fähigkeit auswirken, ein funktionierendes Mitglied unseres sozialen Systems zu bleiben, dürfen Sie diese gleichzeitig von der Steuer absetzen. Und so die eigene Steuerlast senken. Das können z.B. Vorsorgeaufwendungen für die Krankenversicherung, aber auch für die Pflege- und die Rentenversicherung sein. Und auch, wer schon jetzt fürs Alter vorplant, kann hier einiges in der Steuererklärung angeben.
Wenn Sie auch für andere vorsorgen, also Geldbeträge spenden, dann lassen sich diese Summen übrigens auch von der eigenen Steuer absetzen. Und seit 2022 brauchen sie für Beträge unter 300 € keine Spendenbestätigung mehr, da reicht der eigene Kontoauszug.
Ausgaben absetzen: außergewöhnliche Belastungen
Um sicherzustellen, dass Sie bei besonderen Geschehnissen nicht doppelt belastet werden, kommt Ihnen der Fiskus in außergewöhnlichen Situationen auch steuerlich entgegen. Dann sind nämliche gewissen Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen von der eigenen Steuer absetzbar. Dazu zählen z.B. unregelmäßige, aber hohe Gesundheitskosten wie eine neue Brille oder ein Zahnersatz.
Allerdings gibt es dafür eine Einschränkung: Da es sehr unterschiedlich sein kann, was als „außergewöhnlich“ hoch zählt, legt das Finanzamt die Messlatte je nach Einkommen an. Trotzdem macht es Sinn, alle medizinischen Ausgaben – wenn möglich – in ein Jahr zu legen und dann eventuell Geld zurückzubekommen. Zu außergewöhnlichen Belastungen zählen außerdem auch Unterhalt, Pflege von Angehörigen oder Mehrkosten durch Unwetter.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Auch wer Arbeiten im Haushalt von einem Profi übernehmen lässt, kann Steuern sparen. Und wenn Sie jetzt denken, das kann ich mir nicht leisten, sagen wir Ihnen schon vorab: Sie machen und zahlen das schon seit Jahren, ohne es zu wissen. Stichwort: Betriebskostenabrechnung. Wie das alles genau aussieht, erfahren Sie in diesem Artikel über haushaltsnahe Dienstleistungen.
Was bedeutet das konkret für mich?
Hätten Sie gewusst, dass sich all diese Kosten auf Ihre eigene Steuerhöhe auswirken? Die meisten haben leider gar nicht auf dem Schirm, welche Ausgaben wirklich steuerrelevant sind. Und somit geht Ihnen jedes Jahr wieder ganz schön viel Geld durch die Lappen. Aber dazu gehören Sie ja jetzt nicht mehr! Wenn Sie unsere Artikel hilfreich finden, dann empfehlen Sie gerne den smartsteuer Newsletter weiter und sorgen Sie dafür, dass auch andere auf dem Laufenden bleiben in Sachen Steuern und Finanzen – und sich fix Kohle vom Finanzamt zurückholen können.
Bisherige Kommentare
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Hallo,
Wäre es möglich auch ein Programm für die Prüfung der Steuerfestsetzung vom Finanzamt zu erstellen?
Da Problem ist folgendes, ich habe die Steuererklärung wie schon in den letzten Jahren mit Smart Steuer für das Jahr 2022 erstellt. In der Berechnung Smartsteuer wurde eine Rückerstattung von ca. 1400 Eure angegeben. Vom Finanzamt wurden aber nur 240 Euro Erstattung berechnet, obwohl alle Angaben meinerseits absolut korrekt waren. Bei den Korrekturen vom Finanzamt wurden mehrere Felder im Bereich Einnahmen und Rente rot gekennzeichnet und abweichende Zahlen eingetragen. Die Angaben wurden von mir aber 1:1 von der Lohnsteuerbescheinigung und von der Rentenbescheinigung übernommen.
So ein Zusatzprogramm welches die Angaben des Finanzamtes mit den eingereichten Daten nochmals vergleicht, und mögliche falsche Eintragungen erkennt wäre mit Sicherheit für viele sehr hilfreich, insbesondere ei so großen Abweichungen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Hein
Hallo Hubertus,
in deinem Fall gibt es folgende Möglichkeit für dich, auf das Finanzamt zu reagieren.
Du kannst die Festsetzung natürlich anfechten und Einspruch gegen den Bescheid erheben. Dabei sollte am besten steuerliche Beratung hinzugezogen werden. Das wäre in dem Zuge dann auch eine gute Gelegenheit, die Dateneingabe und den Bescheid abzugleichen und zu überprüfen.
Genau da bestünde das Problem von einem Zusatzprogramm der Art, die du beschrieben hast. Wir sind kein Unternehmen für Steuerberatung, dürfen also nicht beratend zur Seite stehen.
Nichtsdestotrotz freuen wir uns sehr, dass du unser Produkt schon in den letzten Jahren genutzt hast und hoffen, dir auch weiterhin bei deiner Steuererklärung helfen zu können.
Viele Grüße
Dein Team von smartsteuer