Steuer-ABC: S wie Sonderausgaben und Studenten

Wir hatten in unserem Steuer-ABC immer wieder mal zwei Themen zum gleichen Buchstaben. Die hatten bisher nichts miteinander zu tun, außer dass sie den gleichen Anfangsbuchstaben hatten. Heute sieht es anders aus. Denn auch für Studenten spielen Sonderausgaben eine Rolle. Was es damit auf sich hat, welche Sonderausgaben wichtig sind und warum alle Studenten eine Steuererklärung machen sollten – Sie lesen es hier.
Welche Sonderausgaben gibt es?
Jeder hat schon mal von den Werbungskosten gehört, mit denen sich Steuern sparen lassen. Doch das gelingt auch mit den Sonderausgaben. Die haben – anders als die Werbungskosten – nichts mit dem Job zu tun. Zuerst mal die schlechte Nachricht: Für Sonderausgaben greift nur ein sehr geringer Pauschbetrag von 36 Euro (72 Euro für Ehepaare). Die gute Nachricht: Sehr viele Steuerzahler haben deutlich mehr zum Absetzen.
- Vorsorgeaufwendungen: Hier ist das meiste Geld zu holen. Denn mit der Basisversorgung (etwa Einzahlungen in die gesetzliche Rente), sonstigen Vorsorgeaufwendungen (etwa Kranken-, Pflege-, Haftpflicht- und private Lebensversicherungen) sowie der Zusatzversorgung (Riester-Rente) lässt sich richtig viel absetzen. Vor allem mit der Basisversorgung. Das Ganze ist aber auch ein weites Feld, so dass wir uns dem Thema im Steuer-ABC später (beim Buchstaben V) ausführlich widmen werden. Einen guten Überblick liefert aber schon mal dieser Blogartikel.
- Unterhaltszahlungen: Das betrifft logischerweise nur Ex-Eheleute. Wer Unterhalt an seinen Ex-Partner oder seine Ex-Partnerin zahlen muss, kann diese Ausgaben als Sonderausgaben absetzen. Das Problem dabei: Der oder die Unterhaltsempfänger/in muss dem ganzen schriftlich zustimmen, denn er oder sie muss diese Einnahmen wiederum selbst versteuern. Bei einer Weigerung kann die Zustimmung eingeklagt werden. Alternativ können Sie aber verhandeln und anbieten, sich an den Steuermehrzahlungen zu beteiligen. Mehr dazu in diesem Blogbeitrag.
- Kirchensteuer: Immerhin, wer in der Kirche ist, kann seine gezahlte Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzen.
- Spenden und Mitgliedsbeiträge: Sie tun Gutes mit einer Spende – und dürfen den Betrag als Sonderausgabe absetzen. Mitgliedsbeiträge hingegen nicht in allen Fällen, die für Sportvereine zum Beispiel nicht.
- Kinderbetreuungskosten: Sie können zwei Drittel der Betreuungskosten Ihrer Kinder als Sonderausgaben absetzen, maximal 4.000 Euro. Ausführlicher dazu im Steuer-ABC mit dem Buchstaben K.
- Erstmalige Ausbildung: Prinzipiell können Sie pro Jahr bis höchstens 6.000 Euro für Ihre erste Ausbildung als Sonderausgaben absetzen. Der Haken daran: Meist haben Azubis oder Studenten wenig Einnahmen, so dass das Absetzen als Sonderausgabe ins Leere läuft. Aber: noch immer liegt ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht, ob die Ausgaben für die erste Ausbildung / das erste Studium nicht doch als Werbungskosten betrachtet werden können. Und das ändert alles. Was? Das lesen Sie jetzt gleich im Absatz über Studenten.
Studenten sollten immer eine Steuererklärung machen
Der Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben wird bei Studenten besonders deutlich. Sonderausgaben lassen sich immer nur im jeweiligen Jahr und nur bis zu 6.000 Euro absetzen. Das ist schlecht, wenn man kaum Einnahmen hat und diese Ersparnis gar nicht nutzen kann. Werbungskosten hingegen lassen sich Jahr für Jahr in der Steuererklärung als Verluste in unbeschränkter Höhe vortragen. Das bedeutet, selbst wenn man im Moment kaum Einnahmen hat, kann man die Verluste (die Ausgaben fürs Studium) in das nächste Jahr vortragen. Und das immer wieder. Bis, ja bis der Student keiner mehr ist, Geld verdient und endlich die Verluste der Vorjahre geltend machen kann. Und so zum Berufsstart aber mal richtig Steuern sparen kann. Aber: Nach aktueller Rechtsprechung geht das erst bei Ausgaben für die zweite Ausbildung. Also ein Masterstudium oder ein Bachelorstudium nach einer abgeschlossenen Ausbildung.
Wir hatten es eben erwähnt. Das Bundesverfassungsgericht muss noch entscheiden, ob die Regelung mit den Werbungskosten auch für das Erststudium gelten soll. Und was bedeutet das? Es ist ganz einfach. Sie machen mit der speziellen Studentenversion von smartsteuer Ihre Steuererklärung. Dort tragen Sie auch Ihre Ausgaben ein – smartsteuer erfasst diese automatisch als Werbungskosten. Egal, ob es sich um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt. Das Finanzamt wird das bei einer Erstausbildung erstmal nicht anerkennen – und Sie müssen nur noch warten. Denn der Bescheid ist vorläufig – auch in Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Fällt das zugunsten der Variante „Werbungskosten“ aus, wird alles rückwirkend anerkannt. Und das Beste: Sind Sie ein Student, der Verluste vortragen kann, kostet Sie die Steuererklärung mit smartsteuer nichts, 0,00 Euro.
Wenn Sie noch mehr zum Thema Studenten und Steuern wissen wollen, empfehle ich Ihnen diesen Artikel in unserem Blog.
Bisher im Steuer-ABC:
- A wie Arztkosten und Arbeitszimmer
- B wie Brillen und Bewerbungskosten
- C wie Computer & Co.
- D wie Dividenden & Co. (Kapitaleinkünfte)
- E wie Erben und Entfernungspauschale
- F wie Freibeträge und Fortbildungskosten
- G wie GWG und Glücksspielgewinne
- H wie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
- I wie Identifikationsnummer (Steuer-ID)
- J wie Jobticket und andere steuerfreie Leistungen
- K wie Kinder
- L wie Lohnsteuer und Lohnsteuerkarte
- M wie Mehrwertsteuer
- N wie Nutzungsdauer und nebenberufliche Tätigkeiten
- O wie Online-Steuererklärung
- P wie Pauschbeträge und Pauschalen
- Q wie Quellensteuer
- R wie Rentner
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