Das kann teuer werden: 7 Irrtümer bei der Steuererklärung
Es ist ein Teufelskreis: Die Steuererklärung wirkt kompliziert, keiner geht sie gerne an – und spricht deshalb vermutlich auch selten darüber. So klären sich Steuer-Irrtümer und Mythen nicht auf und die Steuererklärung bleibt weiter undurchsichtig. Doch damit ist jetzt Schluss! Durchbrechen Sie die Spirale und erfahren Sie in diesem smartsteuer Blogartikel die Wahrheit über die sieben Irrtümer bei der Steuererklärung, die sich am hartnäckigsten halten. Und sorgen Sie dafür, dass diese Fehler weder Ihnen selbst noch Ihren Freunden und Verwandten in Zukunft bares Geld aus der Tasche ziehen. Denn neben dem (vermeintlichen) Stress bei der Steuererklärung, kann der eine oder andere Irrtum auch ganz schön teuer werden!
Steuer-Irrtum Nr. 1: „Arbeitslosengeld und Kindergeld sind steuerfrei, ich muss deshalb keine Steuererklärung machen.“
Fangen wir direkt mit dem Irrtum an, der wohl am geläufigsten ist. Und der zusätzlich genau die Menschen trifft, die Unterstützung beziehen, nämlich die sogenannten Lohnersatzleistungen. Dazu gehören neben dem Arbeitslosengeld auch Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld, oder Krankengeld. Diese sind zwar durchaus steuerfrei, zählen aber zu den Einnahmen und müssen unbedingt in der Steuererklärung angegeben werden. Viel mehr noch: Wer mehr als 410 € an Lohnersatzleistungen pro Jahr bekommt, MUSS sogar verpflichtend eine Steuererklärung abgeben.
Die Gefahr: Da die Steuererklärung plötzlich verpflichtend wird – und nicht mehr freiwillig ist – werden auch die Fristen zur Abgabe kürzer. Und wer hier schläft, dem drohen Strafzahlungen.
Mehr zu den Hintergründen bei Lohnersatzleistungen finden Sie auch in diesen Artikeln:
- „Lohnersatzleistungen – dann muss die Steuer gemacht werden“
- „Kurz erklärt: „Nicht Steuerbar“ vs. „Steuerfrei“
- „Kennen Sie die neuen Fristen für die Steuererklärung?“
Steuer-Irrtum Nr. 2: „Freunde dürfen sich gegenseitig kostenlos bei der Steuererklärung helfen.“
Wer sich jetzt denkt: Na gut, dann erledige ich das eben schnell, ich hab da doch sowieso eine Bekannte, die mir jedes Jahr hilft… der kann damit schnell für Strafen sorgen. Denn das Steuerberatungsgesetz ist strenger als vielleicht gedacht. Regelmäßig helfen dürfen nur nahe Verwandte wie Eltern, Kinder, Geschwister oder Verlobte und Verheiratete. Versuchen sich Befreundete und Bekannte in der kostenlosen Steuerberatung, kann das schnell als geschäftsmäßig angesehen werden. Und das kostet laut § 160 im Steuerberatungsgesetz ein Bußgeld von bis zu 5.000 €! Puh, das ist gar nicht so wenig. Dann sollten Sie doch lieber ein Steuer-Tool wie smartsteuer nutzen – und ganz legal und abgesichert Ihre Steuer einreichen.
Übrigens: Auch Finanzberater oder Money Influencer auf Social Media dürfen keine individuelle Steuerberatung anbieten und machen sich damit strafbar.
Steuer- Irrtum Nr. 3: „Wer einmal eine Steuererklärung abgibt, der ist verpflichtet, das jedes Jahr zu tun.“
Dass das ein Irrtum ist, erschließt sich eigentlich ganz logisch. Schließlich kann der Fiskus das zu viel gezahlte Geld behalten, wenn Sie nicht freiwillig eine Steuererklärung einreichen. Wer also nicht verpflichtet ist, seine Ausgaben jedes Jahr beim Finanzamt anzugeben, der muss die Steuererklärung nicht ausfüllen – egal, ob Sie im Vorjahr eine eingereicht haben oder nicht. Dieser Irrtum hat sich so gut in den Köpfen verankert, weil das Finanzamt Erinnerungen an die Steuererklärung verschickt. Wirklich verpflichtet sind Sie aber nur, wenn Sie z.B. zu der Gruppe der Selbstständigen, Gewerbetreibenden, Pensionierten über dem Grundfreibetrag oder Eheleute mit Steuerklassen 3 und 5 gehören.
Ausführliche Infos dazu finden Sie auch in unserem Blogartikel „Wer muss 2023 eine Steuererklärung machen?“
Steuer-Irrtum Nr. 4: „Mit der Steuerklasse 3 und 5 können wir in unserer Ehe richtig Geld sparen.“
Wer denkt, mit der Wahl der Steuerklasse dem Finanzamt ein Schnippchen schlagen zu können, den müssen wir jetzt leider enttäuschen. Wer sich nach der Hochzeit für die Steuerklassen 3 und 5 entscheidet, der tut das meist, weil die Einkommen sehr unterschiedlich hoch ausfallen. Und bei dieser Kombination profitiert derjenige mit dem höheren Gehalt zusätzlich vom Grundfreibetrag des anderen. So bleibt monatlich mehr Netto vom Brutto. Wen es interessiert kann dies über unseren Brutto Netto Rechner berechnen. Doch grundsätzlich zahlen in Deutschland alle Lohnsteuer nach Einkommen – und nicht nach Steuerklasse. Wer sich also für die Kombination aus 3 und 5 entscheidet, muss die fehlende Summe dann über die Steuererklärung ausgleichen. Kurz gesagt also nachzahlen. Die Krux an der Sache: Sie sind dann zusätzlich verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen und haben weniger Zeit, diese abzugeben.
Welche Steuerklasse in einer Ehe wirklich am besten ist und wie Sie ganz einfach eine Steuererklärung einreichen können, erklären wir auch in unserem YouTube Video „Steuerklasse 3/5 oder 4/4 oder 4 mit Faktor“ noch einmal.
Steuer-Irrtum Nr. 5: „Ich lasse noch schnell den Handwerker kommen, dann kann ich den auch von der Steuer absetzen.“
Hier ist die Antwort ganz klar ein Jein! Denn zum einen haben Sie mit dieser Aussagen natürlich Recht: Es lohnt sich, genau zu prüfen, was Sie bei der Steuer geltend machen können – und eventuelle Ausgaben so besser zu planen. Allerdings gibt es leider wenige Kosten, die eins zu eins so in der Steuererklärung verrechnet werden können. Im Falle der handwerklichen Arbeit als Dienstleistung werden z.B. nur Lohn- und Arbeitskosten sowie Fahrtkosten zu 20 % anerkannt.
Wichtig: Die Rechnung sollte deshalb immer die Materialkosten extra aufführen – getrennt von anderen Posten. Außerdem sollten Sie die Rechnung auf sich selbst ausstellen lassen und „elektronisch“ nachvollziehbar bezahlen. Das heißt, am besten per Überweisung.
Wenn Sie jetzt neugierig geworden sind, was Sie wohl noch alles von der Steuer absetzen können, dann probieren Sie doch einfach mal die Webseite www.kann-man-das-absetzen.de
Steuer-Irrtum Nr. 6: „Endlich in Rente, da muss ich keine Steuern mehr zahlen.“
Gerne würden wir Ihnen erzählen, dass sich der Papierkram irgendwann erledigt hat, aber dem ist leider nicht so. Ganz im Gegenteil, gerade in der Rente kann es sich ganz besonders lohnen, eine Steuererklärung zu machen! Aber fangen wir noch mal kurz mit den Grundlagen an: Rentenzahlungen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings zieht der Fiskus die hier übers Jahr hinweg nicht automatisch ab. Wenn die Rente also den steuerlichen Grundfreibetrag (für 2023 sind das 10.908 €) überschreitet, können Nachzahlungen fällig werden. Genau hier liegt auch die Gefahr, denn viele wissen gar nicht, dass Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Und dann flattern irgendwann horrende Nachzahlungen ins Haus. Da wird die Steuererklärung interessant: So lassen sich eigene Ausgaben wie Spenden, Versicherungen, Krankheitskosten und mehr anrechnen und die Steuerlast minimieren.
Zum Thema Steuern in der Rente gibt es natürlich bei smartsteuer ein Video, in dem wir das ganz einfach erklären.
Steuer-Irrtum Nr. 7: „Ich gebe die Steuererklärung einfach ein bisschen zu spät ab, so streng sind die da nicht.“
Sie haben es geschafft, alle wichtigen Unterlagen gesammelt und die Informationen (am einfachsten bei smartsteuer) in die Steuererklärung eingetragen. Doch jetzt bemerken Sie erst, dass Sie zu spät dran sind und die Frist für die Steuer schon verstrichen ist? Was früher aus Kulanz von den Angestellten beim Finanzamt schon mal übersehen wurde, kann seit 2019 wirklich teuer werden. Denn jetzt sind die Ämter verpflichtet, einen Verspätungszuschlag von 0,25 % der später festgesetzten Steuer zu erheben. Mindestens werden aber immer 25 € pro Monat festgesetzt.
Wer die Steuererklärung freiwillig abgibt und die Steuer für das Jahr 2019 erst am 1. Januar 2024 abgibt, der verliert sogar ein ganzes Jahr. Nach Ablauf der 4-Jahres-Frist akzeptieren Finanzämter eine freiwillige Steuererklärung nämlich nicht mehr. Behalten Sie also lieber alle Abgabefristen im Blick und machen Sie sich frühzeitig an die Erledigung der Steuererklärung.
Wer wirklich triftige Gründe hat, warum sich die Abgabe der Steuererklärung verzögert, kann beim Finanzamt in den meisten Fällen eine Verlängerung beantragen.
Was bedeutet das konkret für mich?
Die Liste der Steuer-Irrtümer ist tatsächlich noch länger als in diesem Artikel, aber wir haben hier nur die wichtigsten für Sie herausgesucht. Aber Sie sehen schon: Es lohnt sich, die eigenen Annahmen immer mal wieder zu hinterfragen – gerade, wenn es um finanziell heikle Themen wie Steuern geht. Denn jeder saß wohl schon einmal einem Steuer-Irrtum auf. Und ab und zu gibt es schlichtweg auch Gesetzesänderungen oder neue Regelungen. Damit Sie die nicht verpassen, und ihr Steuerwissen auch direkt an Freunde und Verwandte weitergeben können (natürlich nicht geschäftsmäßig), halten wir Sie im smartsteuer Blog und unserem Newsletter immer auf dem Laufenden!
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Klasse und auf den Punkt. Einziger Vorschlag: die sparmmoglichkeiten als Rentner auf einer Folie.