19.03.2024 · Arbeitnehmer · Arbeitnehmer & Beamte ·
Lesezeit: 3 Min.

Steuervorteile im Homeoffice

Mit dem Laptop in der Küche arbeiten, mal eben Mails von der Couch beantworten oder das eigene Arbeitszimmer, Homeoffice ist längst keine Seltenheit mehr. Laut dem Statistischen Bundesamt arbeiten seit 2022 rund 24,2 % der Erwerbstätigen regelmäßig im Homeoffice. Bisher war jedoch nur das Arbeitszimmer steuerlich absetzbar. Doch die Zeiten und auch das Steuerrecht ändern sich eben. Dank der eingeführten Homeoffice-Pauschale profitieren Sie auch steuerlich von der Heimarbeit, wenn Sie gar kein extra Arbeitszimmer haben. Für wen die Pauschale gilt und wie Sie das Maximum für sich herausholen, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Das gilt für die Homeoffice-Pauschale  

Die Tage, an denen Sie ausschließlich von Zuhause aus arbeiten, können Sie in Ihrer Steuererklärung mit der Homeoffice-Pauschale geltend machen. Pro Tag werden 6 € angerechnet. Insgesamt können Sie so 210 Tage und bis zu 1.260 € im Jahr steuerlich geltend machen und das ganz ohne extra Arbeitszimmer oder den Nachweis durch Belege. Wenn Sie für Ihre Tätigkeit keinen anderen Arbeitsplatz als Zuhause zur Verfügung haben, gilt die Homeoffice-Pauschale auch, wenn Sie im Büro waren. Als Beispiel: Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitsplatz ist Zuhause, Sie fahren allerdings hin und wieder ins Büro, um dort an Meetings teilzunehmen. In diesem Fall können Sie nicht nur die 6 € der Homeoffice-Pauschale für diesen Tag ansetzen, sondern auch die Fahrtkosten, wenn diese nicht vom Arbeitgeber übernommen werden. Die Fahrtkosten-Pauschale beträgt derzeit 0,30 € pro Kilometer und ab dem 21 Kilometer 0,38 €. 

Die Homeoffice-Pauschale fällt im Rahmen Ihrer Steuererklärung unter den Punkt der Werbungskosten. Hier sind alle Kosten aufgeführt, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit hatten. Das Homeoffice wird also nicht zusätzlich begünstigt, sondern innerhalb der Werbungskosten-Pauschale von 1.230 €. Diese wird automatisch mit dem zu versteuernden Einkommen verrechnet. Wenn Ihre Homeoffice-Pauschale diese Summe nicht übersteigt, gibt es andere Möglichkeiten, um die Heimarbeit doch noch absetzen zu können.

Arbeitszimmer & Fahrtkosten absetzen 

Bildet das Arbeitszimmer uneingeschränkt den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit, lassen sich die Kosten hierfür uneingeschränkt absetzen. Das lohnt sich besonders, wenn die Kosten für die anteilige Miete, den PC, Büroausstattung und Internet die Summe der Homeoffice-Pauschale übersteigen. Absetzen lassen sich die Kosten dann, wenn Sie durch Belege und Rechnungen nachweisen können, dass Sie Ihren PC oder das Internet hauptsächlich für Ihre Arbeit verwenden. 

Es kann sich auch lohnen, statt der Homeoffice-Pauschale die Fahrtkosten-Pauschale anrechnen zu lassen. Das ist dann der Fall, wenn Sie zum Beispiel einmal in der Woche im Büro arbeiten, obwohl Ihr hauptsächlicher Arbeitsplatz Zuhause ist. Ist Ihre Tätigkeitsstätte weiter als 20 Kilometer von Ihrem Wohnort entfernt, lassen sich die 0,38 € ab Kilometer 21 anrechnen. Das kann sich unter Umständen mehr lohnen. Es lohnt sich also, den eigenen Fall genauer zu betrachten. 

Was bedeutet das konkret für mich? 

Die Neuerung der Homeoffice-Pauschale bringt viele Vorteile mit sich, vor allem, wenn kein extra Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Da die Pauschale jedoch unter die Werbungskosten fällt, lohnt es sich den eigenen Steuerfall genauer zu prüfen. 

Fakt ist: Wenn Sie viel im Homeoffice arbeiten, sollten Sie sich Ihre Steuervorteile nicht entgehen lassen. Die Online-Steuersoftware von smartsteuer macht das ganz einfach und ohne Vorwissen möglich. Durch eine Live-Berechnung erfahren Sie schon vor der Abgabe an das Finanzamt, was für Sie herauskommt. 

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Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Simone sagt:

    Ich finde das gut, das man jetzt ein Arbeitszimmer absetzten kann und auch die 6,00 € pro Tag +Fahrkosten wenn man auch an den selben Tag in Büro muss. Das ist eine gute Nachricht und ein gutes Gesetz, was da verabschiedet wurde.


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