Was können Sie absetzen? Steuern sparen als Selbstständiger

Neben allem, was in der Gründungsphase bzw. in den ersten zwei, drei Jahren Ihrer Selbstständigkeit an organisatorischen Anforderungen auf Sie zukommt: Sammeln Sie Belege! Denn nur wenn Sie eine Überweisung oder einen Zahlungsbeleg nachweisen können, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Aufwendungen abzusetzen.
Sämtliche betrieblich und beruflich ausgelösten Kosten gehören zu den Aufwendungen, die Sie als selbstständiger Unternehmer unbedingt in Ihrer Steuererklärung angeben sollten – denn alle anerkannten Betriebsausgaben vermindern natürlich den Gewinn und damit die zu zahlenden Steuern für alle Freiberufler und Gewerbetreibenden.
Welche Kosten helfen Ihnen dabei, Steuern zu sparen?
Zu den Kosten, die von Ihnen steuerlich geltend gemacht werden können, gehören die Ausgaben für Arbeitsmittel, Büroausstattung, Büromiete, Personalkosten, Bewirtungskosten, Fahrtkosten und sogar die Zinsen für betrieblich benötigte Darlehen.
Wenn ein Arbeitsmittel weniger als 150 Euro ohne Mehrwertsteuer kostet, kann es sofort und auf einen Schlag als Betriebsausgabe geltend gemacht werden – ebenso wie ein geringwertiges Wirtschaftsgut, dessen Anschaffungskosten bis zu 410 Euro zuzüglich Umsatzsteuer betragen dürfen.
Komplexer sind die Regelungen für Anschaffungen, deren Preis über 410 Euro netto liegt, denn hier unterscheiden sich die Abschreibungsfristen.
Das Bundesfinanzministerium hat diese Zeiten in den sogenannten AfA-Tabelle festgelegt, die Abkürzung AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“.
Einen Pkw kann man laut AfA-Tabelle über den Zeitraum von sechs Jahren abschreiben, einen PC über drei Jahre und ein Smartphone wird über fünf Jahre abgeschrieben und so weiter. Außerdem haben Sie jeweils noch die steuerliche Möglichkeit, verschiedene Wirtschaftsgüter mit einem Preis zwischen 150 Euro und 1.000 Euro in einem Sammelposten zusammenzufassen und diesen dann über fünf Jahre abzuschreiben.
Betriebsausgaben geltend machen
Um mit Betriebsausgaben die Steuerlast zu mindern, müssen Sie diese jeweils zeitnah erfassen – es genügt nicht, alle paar Monate eine Auflistung für regelmäßig anfallende Kosten (oder Einnahmen) zu erstellen.
Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer beruflichen und betrieblichen Tätigkeit und wird es nur beruflich genutzt, dann können Sie sämtliche Kosten für das Zimmer steuerlich geltend machen. Dazu gehört auch die anteilige Abrechnung von Miete, Nebenkosten, Versicherung, Ausstattung sowie anfallende Renovierungsarbeiten, sofern deren Bezahlung per Überweisung erfolgte.
Wenn Sie sich einen Firmenwagen anschaffen und diesen ausschließlich betrieblich nutzen, können alle Kosten geltend gemacht werden, auch Tankfüllungen und Inspektionen. Komplizierter wird es, wenn der Wagen auch privat genutzt wird. In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten:
Zum einen können Sie ein Fahrtenbuch führen, in dem die privaten und betrieblichen Fahrten akribisch notiert werden. Zum anderen können Sie den privaten Nutzungsanteil mit der sogenannten Ein-Prozent-Regel pauschal abrechnen und als geldwerten Vorteil versteuern. Wenn Sie diese Variante wählen, erhöhen Sie Ihr monatliches Einkommen um ein Prozent des Bruttolistenpreises des Autos im Jahr der Erstzulassung.
Ansonsten gilt: Beruflich bedingte Fahrten mit dem Auto können Sie mit 30 Cent je Kilometer abrechnen, dazu kommt noch die Verpflegungspauschale: Wer mehr als acht Stunden beruflich unterwegs ist, kann zwölf Euro am Tag abrechnen. Bei einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden rechnen Sie als Steuerzahler eine Verpflegungspauschale von 24 Euro ab.
Betriebskostenpauschalen für nebenberufliche Betreuer und andere Berufe
Einige Berufsgruppen haben auch die Möglichkeit, so genannte Betriebskostenpauschalen steuerlich zu verrechnen. Selbstständig hauptberuflich tätige Schriftsteller und Journalisten können pauschal 30 Prozent ihrer Einnahmen, maximal jedoch 2.455 Euro, als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Wer nebenberuflich schriftstellerisch, wissenschaftlich oder künstlerisch tätig ist, kann bis 25 Prozent seiner Betriebseinnahmen und hier maximal 614 Euro im Jahr verrechnen. Nebenberuflich tätige Übungsleiter, Ferienbetreuer oder Chorleiter rechnen eine Betriebsausgabenpauschale von 2.400 Euro in der Steuererklärung ab, nebenberuflich ehrenamtlich tätige 720 Euro.
Nur wenn die tatsächlichen Ausgaben geringer ausfallen, sind diese Pauschalen vorteilhaft.
Fürs Alter vorsorgen – und die Kosten absetzen
Als Selbstständiger können Sie außerdem sämtliche Ausgaben für absetzbare Versicherungen und Vorsorgeaufwendungen in Ihrer Steuererklärung angeben. Auch an Ausgaben für die Altersvorsorge können Sie als Unternehmer das Finanzamt beteiligen. Akzeptiert werden beispielsweise für das vergangene Jahr Einzahlungen in eine Rürup-Rente bis zur Höhe von 22.172 (Alleinstehende) bzw. 44.344 Euro (Verheiratete) zu 80 Prozent.
Folgende Vorsorgeaufwendungen können Sie in der Steuererklärung absetzen: Ausgaben, mit denen Sie für Ihre Zukunft vorsorgen wie Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen und sonstige Versicherungen wie Beiträge zu einer gesetzlichen Rentenversicherung, zu einer Riester-Rente bis zum Höchstbetrag oder zu einer privaten Rürup-Rente (kapitalgedeckte Altersvorsorge).
Außerdem zählen auch Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen dazu, wenn sie der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Leistungen erbringen. Beiträge zur gesetzlichen und privaten Basiskrankenversicherung sowie zur gesetzlichen Pflegeversicherung, also zur sozialen Pflegeversicherung und privaten Pflegepflichtversicherung, sind in voller Höhe unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar.
Zu so genannten sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören außerdem Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung, zu Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu Risikolebensversicherungen, zur privaten Krankenversicherungen und zu privaten Pflegeversicherungen. Nicht als Vorsorgeaufwendungen absetzbar sind jedoch Sachversicherungen, wie eine Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung oder die Kfz-Kaskoversicherung.
Dafür können Sie jedoch die Kosten für den Einsatz von smartsteuer pro geltend machen: Perfekt für Selbstständige, Gewerbetreibende und Besitzer von Photovoltaikanlagen (Einkommensteuererklärung + Einnahmenüberschussrechnung inkl. Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung) und inklusive Online-Bescheid.
Welche Steuern Sie generell als Selbstständiger zahlen müssen, erfahren Sie in diesem YouTube-Video:
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Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)
Sehr gute Übersicht haben Sie da erstellt.
Vielen Dank
Viele interessante Tipps aufgeführt. Danke dafür
Vielen Dank für die ausführliche Übersicht. Sehr schön.
Da spart sich ja fast den Steuerberater.
Aber doch nur fast.
Hallo zusammen,
vielen lieben Dank für den spannenden Beitrag! Ich finde es super, dass ihr so viele Tipps aufführt, wie man als Selbstständiger Steuern einsparen kann. Ich bin auch der Meinung, dass die Basis die Belege sind, die man über das Jahr angesammelt hat und als Werbungskosten ansetzen kann. Dennoch rate ich einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, er ist der Fachmann und hat viel Erfahrung.
Vielen Dank für diesen informativen Beitrag zum Thema Steuersparen. Es ist doch immer wieder überraschend, an welchen Stellen man als Selbstständiger Steuer sparen kann, wie z.B. die Betriebsausgaben. Hierfür kann es sich lohnen, einen professionellen Steuerberater zur Seite zu ziehen und sich optimal beraten zu lassen.
Vielen Dank für den informativen Artikel!