27.05.2016 · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Wie lange muss ich aufs Geld warten? (Serie, Teil 53)

Wissen Sie, tief in meinem Herzen bin ich ein sehr optimistischer Mensch. Und deshalb glaube ich fest daran, dass mittlerweile alle ihre Steuererklärung abgegeben haben. Für die hoffentlich ganz wenigen Ausnahmen: Nicht vergessen, am Dienstag ist schon der 31. Mai. Und der ist nun mal der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung.
Sie sehen, für die Abgabe gibt es klare Regeln und Fristen. Doch was ist mit der Antwort des Finanzamts, also dem Steuerbescheid und der Steuererstattung? Wie lange dauert das, kann ich das Geld schon für den Sommerurlaub einplanen? Oder lässt sich das Verfahren wenigstens beschleunigen? Und weil diese Fragen jedes Jahr kommen, erfahren Sie hier alles, was Sie wissen müssen.

Wann kommt mein Steuerbescheid?

Ganz ehrlich, wenn ich das auf den Tag genau sagen könnte, würde ich nicht mehr bei smartsteuer arbeiten. Sondern mit meiner Glaskugel und meinen Tarotkarten jedermann die Zukunft voraussagen – und mir meine Treffsicherheit fürstlich entlohnen lassen.
Aber im Ernst: Wie lange es dauert, bis Ihre Steuererklärung bearbeitet wird, hängt von vielen Faktoren ab. Ganz klar, je später Sie abgeben Richtung Ende Mai, desto länger wird es dauern, denn da geben erfahrungsgemäß immer noch die meisten Leute ab. Es hängt auch davon ab, wo Sie wohnen, wie gut Ihr Finanzamt mit Mitarbeitern besetzt ist, ob es gerade in diesem Jahr eine Software-Umstellung gab, wie einfach oder kompliziert Ihr Steuerfall ist, ob Sie elektronisch oder auf Papier abgeben und und und…
Wie das im Detail aussieht, hatte im Sommer 2014 die BILD-Zeitung mit dem Bund der Steuerzahler erfragt. Demnach ging es von der Abgabe der Steuererklärung bis zum Steuerbescheid in Rheinland-Pfalz am schnellsten mit 38 Tagen, das Schlusslicht bildete Bremen mit 96 Tagen. Wichtig: Das sind „nur“ Durchschnittswerte. Auch in Bremen kann es mal nur zwei Wochen dauern – und in Rheinland-Pfalz drei Monate.
Die Berliner Boulevardzeitung BZ
stellte sich die gleiche Frage 2015 für die Hauptstadt. Dort war der Tabellenletzte Wedding (61 Tage), während Zehlendorfer im Schnitt fast einen Monat eher ihren Steuerbescheid erhielten (34 Tage).  

Sie sehen, acht Wochen Wartezeit ist nicht ungewöhnlich. Ausreißer nach oben und unten inklusive. Sie sollten die Steuererstattung also nicht für den Sommerurlaub einplanen, wenn Sie erst im Mai abgegeben haben.

Übrigens: Das Finanzamt darf sich generell nicht unbegrenzt Zeit lassen, um Ihnen den Steuerbescheid zuzuschicken. Die Frist beträgt sechs Monate, verlängert sich aber, wenn das Finanzamt innerhalb der Frist Nachfragen hatte. Sie können unmittelbar nach Fristablauf Einspruch wegen Untätigkeit einlegen und sechs Monate später deswegen klagen. Dauert es noch länger: Ab 15 Monaten Verspätung stehen Ihnen Zinsen auf Ihre Steuererstattung zu.

Bescheid ist da – wann ist die Steuererstattung auf dem Konto?

Ist der Steuerbescheid da, geht es meist schnell. Wenn Sie ihn online abgerufen haben, sollte das Geld innerhalb einer Woche auf dem Konto sein. Kommt der Bescheid „nur“ per Post, sind es ab Eintreffen des Briefs in der Regel nur wenige Tage. Lässt das Geld auf sich warten, überprüfen Sie bitte noch einmal im Steuerbescheid, ob Sie bei der Kontoverbindung auch ja keinen Fehler gemacht haben und wenden sich danach ans Finanzamt.

Kann ich das Verfahren beschleunigen?

Ein kleines bisschen schon. Es gibt prinzipiell zwei potenzielle Tempomacher: das gute Timing bei der Abgabe und die Art der Abgabe.

  • Abgabetermin: März und April sind der Erfahrung nach die besten Monate für eine recht schnelle Bearbeitung. Wer erst im Mai seine Steuererklärung abgibt, muss mit Verzögerungen rechnen. Das lässt sich gut mit den großen Staus auf deutschen Autobahnen am Beginn der Sommerferien vergleichen. Wer hingegen sehr früh abgibt (also Januar und Februar), muss auch länger als nötig warten. Denn in den Finanzämtern wird gewartet, bis Ende Februar alle Daten (etwa vom Arbeitgeber) übermittelt wurden. Zudem müssen Anfang des Jahres auch Gesetzesänderungen in die Steuersoftware eingearbeitet werden.
  • Elektronische Abgabe: Auch wenn immer mehr Steuerzahler diesen Weg gehen –  und deshalb der Vorteil gegenüber der Papiererklärung nicht mehr ganz so groß ist – es geht schneller. Es leuchtet ein, dass bei einer Steuererklärung auf Papier Daten von Finanzbeamten eingegeben werden müssen. Das macht nicht nur Fehler wahrscheinlicher, sondern kostet auch Zeit.  


Zusammenfassung
: Ist Ihr Steuerbescheid da, bekommen Sie in der Regel innerhalb weniger Tage danach Ihr Geld. Wann Sie allerdings Ihren Steuerbescheid erhalten, ist nie vorherzusagen. Rechnen Sie deshalb mit acht Wochen und mehr. Nach sechs Monaten muss der Bescheid laut Gesetz aber da sein.


Zum vorherigen Teil der Serie: Verdammter Papierkram – welche Belege muss ich beim Finanzamt einreichen (Serie, Teil 52) 

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Alex sagt:

    Wo steht denn die 6 Monate Frist, in der das Finanzamt die Erklärung bearbeiten muss oder ist das herrschende Meinung bzw. Rechtsprechung? Und selbiges für die weiteren 6, nach der man klagen kann wegen Untätigkeit?
    Und die 15 Monate Verspätung mit Zinslauf: Ab Abgabe oder regular ab 1. April des übernächsten Jahres, § 233a (2) AO? Vielen Dank

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Die sechsmonatige Frist ist leider nicht explizit für das Veranlagungsverfahren geregelt und auch keine starre Grenze. In § 146 FGO ist jedoch die Untätigkeitsklage für das Rechtsbehelfsverfahren geregelt. Dort heißt es:

    „Die Klage kann nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit Einlegung des außergerichtlichen Rechtsbehelfs erhoben werden.“

    In entsprechender Anwendung kann man davon ausgehen, dass diese Regelenscheidungsfrist auch im allgemeinen Verwaltungsverfahren gilt. Hiervon geht zumindest die herrschende Meinung aus.

    Die Verzinsung beginnt nach § 233a AO 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist, sog. Karenzzeit. Bei der Einkommensteuererklärung beginnt die Verzinsung für 2015 somit am 1.4.2017

  • Avatar Michael sagt:

    Hallo.
    Ich habe eine Frage. Ich habe meine Steuererklärung gemacht und vom Finanzamt auch den Bescheid bekommen, dass ich eine Rückerstattung erhalte.

    Nach 2 Wochen war das Geld noch nicht auf dem Konto. Auf meine Nachfrage bekam ich die Auskunft, dass beim Finanzamt ein Fehler unterlaufen wäre und das Geld nun überwiesen würde. Wiederum 1 Woche später war immer noch nichts auf dem Konto. Auf meine erneute Nachfrage kam die Antwort, dass wieder ein Fehler passiert wäre… Welcher wurde mir nicht erläutert.

    Jetzt sind nach dem Bescheid über 4 Wochen vergangen. Nun meine Frage:
    Kann ich irgendwelche Zinsen oder Sonstiges geltend machen? Ich empfinde es als eine Unverschämtheit, ständig vertröstet zu werden und wiederholt die lapidare Antwort zu erhalten, dass ein Fehler passiert wäre. Umgekehrt würde zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich schon gepfändet werden…

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
    Herzlichen Dank im Voraus.

    Michael

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Eine Art 2Säumniszuschlag“ gibt es für Steuererstattungen leider nicht.
    Zinsen auf Erstattungen kann es geben. Der Zinslauf beginnt aber erst 15 Monate nach Entstehung der Steuer.
    Also bei der Steuer 2017 ab April 2019. Dann gibt es allerdings ganze 6% p.a.

  • Avatar Frauke sagt:

    Nach über 4 Monaten (mehreren Nachfragen unsererseits und einem Entschuldigungsschreiben seitens des Finanzamtes) ist unser Bescheid tatsächlich bei uns angekommen. Die Erstattung leider noch nicht.
    Im vorletzen Schreiben stand, die Bearbeitung sei abgeschlossen und wir mögen doch bitte von Nachfragen in der Zeit bis zum Bescheid absehen.
    Wenn ich also irgendwann mal wieder eine „Rechnung“ vom Finanzamt erhalte, werde ich genauso antworten: Die Überweisung ist auf dem Weg und ich bitte von weiteren Nachfragen oder Mahnungen abzusehen!
    Unglaublich, wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Zahlen darf man bitte sofort und ohne Diskussion, andersherum darf das Finanzamt sich Zeit lassen ohne Ende.
    Ungerecht und nicht verständlich

  • Avatar Rudolf sagt:

    Mein Bescheid für 2018 kam vor über 2 Wochen. Bisher konnte ich jedoch keinen Zahlungseingang auf das im Steuerbescheid angeführte Konto feststellen. In den letzten Jahren ging die Erstattung meist zeitgleich mit dem Bescheid einher, manchmal sogar früher… Was könnte der Grund für diese Verzögerung sein?

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Bitte wenden Sie sich direkt an Ihr Finanzamt. Das kann Ihnen da am besten weiterhelfen.

  • Avatar Oliver sagt:

    Ich habe eine Aufrechnung gegen mich vorliegen. Gibt es da eine Bearbeitungsfrist?
    Steuererklärung dauert nur einen Tag, seit drei Wochen warte ich nun auf die Aufrechnung.

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Hallo,

    am besten sprechen Sie das Finanzamt direkt an.

  • Avatar Luttenberger Stefanie sagt:

    Möchte wissen wann mein Geld erstattet wird?
    Auf mein Email bekam ich keine Antwort.
    Haber es zugleich mit dem meines Gatten Helmut abgeschickt. Er hat es erhalten und ich warte sehr darauf. Danke

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Hallo,
    zu Ihrer E-Mail-Adresse finde ich in unseren Systemen keine Anfrage. Am besten wenden Sie sich nochmal an unser Support-Team unter hilfe@smartsteuer.de

  • Avatar Fatih sagt:

    Hab ein Schreiben von Finanzamt erhalten das ich eine Erstattung erhalte, die bräuchten nur meine Bankverbindung hab alles ausgefüllt und abgeschickt, wann kommt das aufs Konto sind schon 4 Tage vergangen

  • Avatar Rudolf Schatz sagt:

    Wann bekomme ich meine Erstattung von2021.Habe sie elektronisch Ende Februar 2022 eingereicht
    MfG. Schatz

  • Mandy Pank Mandy Pank sagt:

    Hallo Herr Schatz,

    ich hoffe, Sie haben Ihre Erstattung mittlerweile erhalten.
    Falls nicht, melden Sie sich bitte bei unserem technischen Support unter hilfe@smartsteuer.de.

    Danke und viele Grüße
    Mandy von smartsteuer

  • Mandy Pank Mandy Pank sagt:

    Hallo Fatih,

    das können wir dir leider nicht genau sagen.
    Du musst allerdings berücksichtigen, dass der Postversand auch einige Tage dauern kann.

    Viele Grüße
    Mandy von smartsteuer

  • Avatar Feistner, Ilona sagt:

    Steuerbescheid ist seit Wochen da, doch kein Geld auf meinem Konto. Habe schon mehrmals angerufen, doch es tut sich nichts.

  • Avatar Dennis sagt:

    Hallo, ich sollte knapp 400€ wiederbekommen, der Bescheid(2019) sagt aber ich bekomme nichts wieder? Wie kann das sein?

  • Avatar VK sagt:

    Hallo Dennis,

    bitte stelle deine konkrete Anfrage an unser Support-Team: hilfe@smartsteuer.de. Hier werden wir uns deinen Vorfall anschauen und dir weiterhelfen.

    Dein smartsteuer-Team


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