10.08.2018 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Müssen Azubis eine Steuererklärung machen?

Die Schulzeit ist endlich überstanden. Doch nun folgt für viele Teenager der nächste Schritt zum Erwachsensein – die Ausbildung. Tausende neue Azubis stehen schon in den Startlöchern. Einige voller Vorfreude, andere vielleicht mit Respekt oder ein bisschen Bammel. Denn es wird sich ganz sicher so einiges ändern im Vergleich zum bisherigen Schulalltag. Da kann man schon mal vergessen, dass jetzt auch der steuerliche Alltag beginnt. Hier erfahren Azubis alles zum Thema Steuern – und einen Tipp für die Eltern gibt es auch noch.

Es beginnt…

… mit der Steuer-Identifikationsnummer. Keine Panik, das klingt schlimmer, als es ist. Aber diese Steuer-ID braucht der Ausbildungsbetrieb. Fragt sich nur, wo diese elfstellige Zahl ist? Nun, jeder angehende Azubi hat sie im Jahr 2008 per Post erhalten. Im besten Fall haben die Eltern sie irgendwo abgeheftet. Wenn sie gar nicht mehr zu finden sein sollte, einfach online erneut anfordern beim Bundeszentralamt für Steuern.

Steuern zahlen – echt jetzt?

Moment, es gibt keinen Grund zu meckern. Denn in den allermeisten Fällen zahlen Azubis keine Steuern. Warum? Ganz einfach, sie verdienen zu wenig. Erst ab rund 1.000 Euro brutto im Monat schlägt der Fiskus zu. Alles was drunter liegt, ist vom sogenannten Grundfreibetrag abgedeckt. Was vom Gehalt übrig bleiben kann gibt unser Brutto Netto Rechner aus.
Doch auch wer zu den Spitzenverdienern gehört, kann dem Staat ein Schnippchen schlagen. Wenn er oder sie im Folgejahr die Steuererklärung macht – am besten natürlich mit unserer
Online-Lösung smartsteuer. Wie Arbeitnehmer dürfen auch Azubis die Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dazu gehören unter anderem Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte (30 Cent pro Kilometer für die einfache Strecke) oder zur Berufsschule (30 Cent pro Kilometer für Hin- und Rückweg), Büromaterial, bei einigen Berufskleidung oder ein selbst angeschaffter Computer.
Ausführlicher zu den
Werbungskosten in unserem Steuer-ABC.

Steuererklärung machen – ja oder nein?

Auf der einen Seite ist fast kein Azubi dazu verpflichtet, die Steuer zu machen – also eine Steuererklärung abzugeben. Wer das muss, bitte hier nachlesen.
Auf der anderen Seite sollte fast jeder eine machen. Warum denn das nun wieder? Da sind zuerst die Azubis, die Lohnsteuer gezahlt haben (siehe oben). Sie können diese ganz oder zum Teil vom Staat zurückholen. Und für viele andere gibt es auch einen guten Grund. Er heißt Verlustvortrag. Das macht Sinn, wenn das Azubigehalt klein – und die absetzbaren Ausgaben größer sind. Dann gibt es einen Verlust – und der kann für das nächste Jahr „vorgetragen“ werden. Das geht immer so weiter, bis die Ausbildung vorbei ist – und „richtig“ Geld verdient wird. Alle aufgelaufenen Verluste werden dann vom Einkommen abgezogen. Und es sind viel weniger Steuern zu zahlen.
Der Wermutstropfen: Nach aktuellem Rechtsstand ist das erst in einer Zweitausbildung (nach der Schule) möglich. Aber: Ob dieser Verlustvortrag auch für die erste Ausbildung angewendet werden kann, ist rechtlich noch nicht endgültig entschieden. Der Bundesgerichtshof (BGH) brütet seit einiger Zeit darüber.
Und was nutzt einem Azubi diese Info? Nun, einfach die Steuererklärung machen, als ob der BGH für den Verlustvortrag in der Erstausbildung entschieden hätte. Das Finanzamt wird das ablehnen. Sie legen Widerspruch ein und verweisen auf das Verfahren beim BGH. Danach heißt es warten – bis die Entscheidung der Richter da ist. Bei einem positiven Urteil wird nachträglich alles anerkannt, bei einem negativen ist nichts passiert.
Wer mehr wissen will, einfach mal
in diesen Artikel für Studenten reinschauen. Da läuft es genauso.

Was ist mit den Eltern?

Auch die können unter Umständen noch Steuern sparen. Denn neben dem Kindergeld (wenn das Kind noch keine 25 und in erster Ausbildung ist) gibt es noch den Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro pro Jahr. Den erhalten Eltern, wenn das Kind mindestens 18 ist und für die Ausbildung unter der Woche auswärts wohnt, also an einem anderen Ort.

Was bedeutet das konkret für mich?
Azubis kommen meist zum ersten Mal mit Steuern in Berührung. Eine Steuererklärung ist für sie in der Regel keine Pflicht. Es kann sich aber in vielen Fällen lohnen, trotzdem eine zu machen.

 

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Alex sagt:

    .. und spätestens im letzten Ausbildungsjahr, wenn danach die „echte“ Arbeit ansteht, sollte eine Einkommensteuererklärung gemacht werden.
    Grund: In der Ausbildung wird wenig verdient, ab der meist Jahresmitte das normale Gehalt. Von diesem wird – übers Jahr gesehen – zu viel Lohnsteuer einbehalten. Somit kann hier einiges zurückgeholt werden. Sollte die Ausbildung bereits im Januar oder Februar enden nach 2 1/2 Jahren ist die Auswirkung natürlicht nicht so groß.


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