30.06.2020 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 4 Min.

Halbzeit – das ändert sich zum 1. Juli

Zur Jahresmitte gibt es immer einige gesetzliche Änderungen. Mal positive, mal eher negative. In diesem besonderen Jahr ändert sich besonders viel – und es ist nichts Schlechtes dabei. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Änderungen, natürlich auch die Senkung der Mehrwertsteuer. Zuerst erklären wir Ihnen aber, warum auch wir von smartsteuer betroffen sind und wie wir handeln.

Wie ist es bei smartsteuer? 

Ganz klar, auch wir von smartsteuer haben mit unserer Online-Steuererklärung ein Produkt, dass der Mehrwertsteuer unterliegt. Und die sinkt ja bekanntlich zum 1. Juli bis zum Jahresende von 19 auf 16 Prozent.
Unser Preis bleibt aber trotzdem bei 34,99 Euro. Statt 34,10 Euro – das wäre der Preis mit 16 Prozent Mehrwertsteuer. Und trotzdem werden wir nicht davon profitieren. Sondern der gute Zweck – oder Sie. Klingt erstmal unlogisch, ist es aber nicht. Denn aus der Mehrwertsteuer-Senkung machen wir eine Mehrwertsteuer-Spende. Jeweils 89 Cent spenden wir zu gleichen Teilen an die folgenden Organisationen: Deutscher Kinderschutzbund, Ärzte ohne Grenzen, #CoronaKuenstlerHilfe. Unter dem Motto: „3 Prozent, die die Welt verändern.“
Und wenn Sie gute Gründe haben, nicht spenden zu können oder zu wollen, erhalten Sie die Differenz in Form eines Gutscheins, den Sie sofort bei der Bezahlung einlösen können.
Bleibt die Frage, warum wir nicht „einfach“ den Preis auf 34,10 Euro senken? Nun, eine solche Preisänderung zieht einen ziemlichen Rattenschwanz an Veränderungen nach sich. Und so etwas kostet auch einiges an Geld. Das wollen wir – auch in Ihrem Sinne – vermeiden. Zumal die Differenz gerade mal 89 Cent beträgt. Also, Sie haben die Wahl: Spende oder Gutschein. Mehr Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.

Generelle Senkung der Mehrwertsteuer

Wir hatten ja vor Kurzem darüber hier im Blog berichtet: Der wichtigste steuerliche Punkt im Konjunkturpaket ist die Senkung der Mehrwertsteuer. Der reguläre Steuersatz sinkt ab 1. Juli von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von 7 auf 5 Prozent. Damit soll – kurz gesagt – der Konsum angekurbelt werden. Verstärkt wird dieses Mittel durch seine Befristung bis zum Jahresende. Wer größere Anschaffungen plant, sollte diese dann auch unbedingt noch in der zweiten Jahreshälfte tätigen, um den Mehrwertsteuerbonus nutzen zu können. Bei einem Neuwagen für 20.000 Euro sind es rund 500 Euro. Die Politik setzt zudem darauf, dass es zusätzliche Rabattaktionen gibt und die Menschen tatsächlich mehr Geld ausgeben und damit die Konjunktur ankurbeln.
Was genau bei den alltäglichen Käufen passieren wird, können wir im Vorfeld nicht sagen. Viele Lebensmittel haben schon den ermäßigten Satz von 7 Prozent, da sind zwei Prozentpunkte weniger nicht so viel. Wer im Supermarkt für 50 Euro kauft, hat theoretisch etwas mehr als einen Euro weniger zu zahlen. Immerhin: Die großen Supermarktketten wollen die Steuersenkung 1:1 an ihre Kunden weitergeben. Lidl macht das sogar schon seit rund einer Woche – und zeigt ganz praktisch den neuen und den alten, durchgestrichenen Preis an. Ein guter Start allemal, da es im Vorfeld die Befürchtungen gab, dass die Mehrwertsteuer-Senkung nicht an die Kunden weiter gegeben wird.

Noch mal die Mehrwertsteuer

Jahrelang hatte sich bei der Mehrwertsteuer nichts getan – und nun in einem Bereich gleich zweimal. Denn schon vor dem Konjunkturpaket wurde entschieden, dass in der Gastronomie ebenfalls die Mehrwertsteuer gesenkt wird, ebenfalls zum 1. Juli 2020. Und zwar für die Speisen im Haus vom regulären Satz von 19 Prozent auf den ermäßigten von 7 Prozent. Wir hatten da ausführlich drüber geschrieben in diesem Blogbeitrag. Bei dieser Senkung soll es übrigens nicht darum gehen, die Konjunktur anzukurbeln. Sondern der durch die Coronakrise gebeutelten Gastronomie zu helfen. Die kann sich nun auch freuen, da aus der geplanten Senkung von 19 auf 7 sogar eine von 19 auf 5 Prozent wird. Bis Jahresende. Im ersten Halbjahr 2021 dann wieder auf 7 Prozent. Und im zweiten Halbjahr auf 19 Prozent, zumindest nach dem Stand heute.

Rentenerhöhung wie geplant

In der Coronakrise gab es durchaus Experten, die gegen eine Rentenerhöhung zum 1. Juli waren. Aber diese kurze Aufregung können die rund 21 Millionen Rentner jetzt vergessen. Die Renten steigen zur Jahresmitte: um 3,45 Prozent in den alten Bundesländern – und 4,20 Prozent in den neuen Bundesländern. Mehr Geld ist immer gut. Es bedeutet aber auch, dass noch mehr Rentner steuerpflichtig werden. Mehr dazu hier. Wenn Sie betroffen sein sollten: In diesem Blogartikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Steuerlast mit unserer Online-Steuererklärung smartsteuer senken können. 

Kinderbonus kommt – aber etwas später

Wir erwähnen es hier noch zur Sicherheit: Der Kinderbonus in Höhe von 300 Euro für jedes Kind ist auch Bestandteil des Konjunkturpakets. Die Auszahlung erfolgt aber nicht gleich im Juli, sondern in zwei Teilen im September (200 Euro) und Oktober (100 Euro) mit dem regulären Kindergeld, sofern Sie für das Kind im September laufend Kindergeld beziehen. In allen anderen Fällen kommt der Bonus später (schätzungsweise im Dezember). Achtung: Diese Zahlungen werden in der Steuererklärung im nächsten Jahr mit den steuerlichen Kinderfreibeträgen verrechnet. Das betrifft aber nur Bezieher höherer Einkommen. Bis zu rund 34.000 Euro (Single) und rund 68.000 Euro (Paare), sollte sich nichts ändern. Beziehern der Grundsicherung (Hartz IV) werden die 300 Euro nicht angerechnet. 

Die wichtigsten Änderungen erklären wir Ihnen auch auf unserem YouTube Kanal:




Was bedeutet das konkret für mich?
Ab Juli sinkt die Mehrwertsteuer. Davon werden wir alle profitieren. Rentner haben ab Juli mehr Geld zum Ausgeben und die meisten Familien mit Kindern ab September. Klingt doch gut, oder?

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Dominicki sagt:

    Die Auszahlungsmodalitäten zum Kinderbonus sind nicht richtig!
    200 € im September; 100 € im Oktober.

  • Avatar Dirk sagt:

    Was heißt „mit den steuerlichen Kinderfreibeträgen verrechnet“ genau, wenn ich ein höheres Einkommen habe? Ich vermute, dass sich der Kinderfreibetrag nicht ändert, d.h. Ich bekomme effektiv keinen Kinderbonus. Richtig?


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