13.11.2020 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 4 Min.

Mehr Netto im Monat – Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Es klingt wie ein Traum, ist aber auch in Corona-Zeiten möglich. Wenn Sie noch bis zum 30. November einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen, haben Sie schon im Dezember mehr Netto als sonst. Und im Jahr 2021 dann jeden Monat. Klingt gut, ist es auch. Fragt sich nur, wer dafür in Frage kommt und was es dabei zu beachten gilt. Das erfahren Sie hier im Blog von smartsteuer.

Worum geht es?

Wenn Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind, sollten Sie das jetzt genau lesen. Jeden Monat bekommen Sie eine Gehaltsabrechnung. Dort sehen Sie unter anderem, wie viel Lohnsteuer jeden Monat von Ihrem Brutto abgezogen wird. Sie müssen sich nicht darum kümmern, Ihr Arbeitgeber überweist den Betrag ans Finanzamt. Die Höhe der Lohnsteuer ergibt übers ganze Jahr gesehen Pi mal Daumen die Einkommensteuer, die Sie für das Jahr zahlen müssen.
Jetzt aufgepasst: Viele haben aber so einige Möglichkeiten, Ausgaben von der Steuer abzusetzen. Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Machen Sie dann eine Steuererklärung – mit unserer Online-Lösung smartsteuer geht das übrigens besonders einfach – sinkt Ihre Einkommensteuer und Sie bekommen Geld vom Staat zurück. Aber eben erst im nächsten Jahr, wenn Sie die Steuer gemacht haben. 

Wenn Sie Ihr Geld früher haben wollen, müssen Sie den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Dadurch erhalten Sie bei positivem Bescheid Freibeträge, weshalb Ihr Chef weniger Lohnsteuer ans Finanzamt überweisen muss. Und Sie haben jeden Monat mehr Geld auf dem Konto. 

Was können Sie angeben?

Im Prinzip vieles, was Sie auch bei der Steuererklärung absetzen würden. Es muss sich um konkrete Ausgaben handeln, die Sie auch im nächsten (und übernächsten) Jahr aller Voraussicht nach haben werden. Wir geben Ihnen einige Beispiele:

  • Werbungskosten: Der Klassiker ist die Entfernungspauschale. Ist die einfache Strecke zur Arbeit zum Beispiel 30 Kilometer, kommen Sie allein damit schon auf rund 2.000 Euro. Aber auch andere planbare Ausgaben, beispielsweise für das häusliche Arbeitszimmer, den Zweitwohnsitz am Arbeitsort, Berufskleidung, andere Arbeitsmittel, Beiträge zu Berufsverbänden oder der Gewerkschaft, können Sie hier angeben.
  • Sonderausgaben: Dazu zählen Unterhaltsleistungen für Ex-Partner, Spenden, Schulgeld, Kinderbetreuungskosten, Kirchensteuer und Ausgaben für die erste Ausbildung.
  • haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen: Wenn Sie zum Beispiel regelmäßig eine Reinigungskraft hatten und haben werden, können Sie das im Antrag auf Lohnsteuerermäßigung angeben. 
  • außergewöhnliche Belastungen: Das sind unter anderem erwartbare Krankheits- und Pflegekosten sowie ein Behinderten- oder Hinterbliebenenpauschbetrag.

Wichtig: Sie müssen bei den meisten eben genannten Kategorien auf mindestens 600 Euro an Ausgaben im Jahr kommen. Sonst lohnt sich der Aufwand auch kaum. Nur bei den haushaltsnahen Dienstleistungen wird ab dem ersten Euro gezählt. Bei den Werbungskosten bedeutet die 600-Euro-Grenze, dass Sie mindestens 1.600 Euro an Kosten haben müssen, da es dort ohnehin eine Pauschale in Höhe von 1.000 Euro gibt.   

Und wie läuft das nun genau?

Wenn Sie sagen, das trifft alles bei mir zu, geht es jetzt ans Beantragen. Halten Sie sich ran, der Stichtag ist der 30. November. Und weil es ums Finanzamt geht, braucht es ein Formular. Sie finden es auf dieser Internetseite rechts unter „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2020“. Nun heißt es ausfüllen, laden Sie sich vielleicht zur Sicherheit noch die offizielle Anleitung der Finanzbehörden herunter.

Dezember lohnt sich richtig

Wenn Ihr Antrag bis zum 30. November beim Finanzamt ist – und er anerkannt wird – profitieren Sie schon im Dezember von den Freibeträgen. Und zwar richtig. Denn die gesamte Summe wird auf die verbleibenden Monate im Jahr aufgeteilt. Und im Dezember heißt das, alles in diesem Monat. Sie müssen dann deutlich weniger Steuern zahlen. Ihr Antrag läuft, wenn Sie bei „Zweijährige Gültigkeit des Freibetrags“ ein Kreuzchen gemacht haben, auch noch für das komplette Jahr 2021 weiter. Dann wird der Freibetrag aber wirklich durch 12 für jeden Monat geteilt. 

Wenn Sie es im November nicht mehr rechtzeitig schaffen, stellen Sie einfach einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2021. Der gilt dann gleich für 2021 und 2022. Nur auf den besonders lohnenden Dezember müssen Sie dann verzichten. 

Steuererklärung ist Pflicht

Wenn Sie Ihren Antrag auf Lohnsteuerermäßigung durchbekommen, sind Sie verpflichtet, im folgenden Jahr bis zum 31. Juli eine Steuererklärung abzugeben. Das hätten Sie aber ohne den Antrag sicher auch gemacht, denn sonst würden Sie jede Menge Geld verschenken. Und natürlich ist unsere Online-Lösung smartsteuer dafür eine gute Wahl.
Wichtig ist ebenfalls, dass Sie dem Finanzamt Änderungen im laufenden Jahr mitteilen. Also wenn Sie zum Beispiel einen deutlich kürzeren Arbeitsweg haben oder andere Kosten nicht mehr anfallen, die in den Freibetrag eingeflossen sind.

Wie die Lohnsteuerermäßigung funktioniert, können Sie auch in diesem Video nachschauen:




Was bedeutet das konkret für mich?
Wenn Sie bisher bei der Steuererklärung eine ordentliche Erstattung bekommen haben, sollten Sie einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Denn dadurch bekommen Sie dieses Geld nicht erst im nächsten Jahr, sondern unmittelbar jeden Monat anteilig. Weil Sie weniger Lohnsteuer zahlen müssen und deshalb mehr Geld auf Ihrem Konto landet.


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