05.03.2021 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 4 Min.

Hätten Sie’s gewusst? 5 Tipps nicht nur für Steuer-Einsteiger

Beim Thema Steuern kann fast jeder mitreden. „Kannst du alles absetzen“, ist dabei ein äußerst beliebter Spruch. Doch was meint das genau? Wir wollen Ihnen heute mal fünf Beispiele zeigen, wo sich was genau absetzen lässt. Und ich bin mir recht sicher: Da ist bestimmt auch für Sie mindestens eine Sache dabei, die Sie bisher noch nicht wussten.

Tipp 1: Steuern sparen als Mieter

Wie soll das denn gehen, werden Sie jetzt vielleicht fragen. Die Miete selbst können Sie natürlich nicht absetzen. (Es sei denn, Sie haben ein richtiges Arbeitszimmer.) Aber Teile Ihrer Betriebskosten! Jedes Jahr erhalten Sie von Ihrem Vermieter die Betriebskostenabrechnung. Und alles, was zu den haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen zählt, dürfen Sie zu 20 % absetzen. Dazu gehören unter anderem die Kosten für den Hausmeister, die Gebäudereinigung, den Winterdienst, die Gartenpflege, den Schornsteinfeger oder die Wartung des Aufzugs und der Haustherme. Da kommen schnell ein paar 100 € zusammen.

Tipp 2: Entfernungspauschale – egal wie Sie zur Arbeit kommen

Von diesem auch Kilometerpauschale genannten Wert haben die meisten sicher schon mal gehört. 30 Cent pro Kilometer für die einfache Strecke zur Arbeit gibt es – an jedem Arbeitstag. Ab dem 21. Kilometer sind es seit diesem Jahr sogar 35 Cent. Dabei spielt es keine Rolle, wie Sie zur Arbeit kommen. Auto, Fahrrad, Bus & Bahn, zu Fuß. Ganz egal! Es kann auch jede und jeder in einer Fahrgemeinschaft die vollen 30 Cent absetzen.

Wichtig dabei: Es zählt die kürzeste Straßenverbindung. Es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie regelmäßig einen schnelleren Weg (etwa über die Autobahn) nutzen. Dann wird diese Fahrstrecke angesetzt. Wenn Ihre Jahreskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel mehr kostet als die Summe der gefahrenen Kilometer mal den 30 Cent, dürfen Sie diese als Ausgaben ansetzen. Beispiel: Sie haben einen Arbeitsweg von 10 Kilometern. Das wären bei 220 Arbeitstagen 660 € im Jahr als Pauschale. Ihre „Umweltkarte“ kostet aber 800 € pro Jahr. Dann dürfen Sie diese 800 € absetzen.  

Tipp 3: Homeoffice-Pauschale richtig einsetzen

Ganz neu in der Corona-Pandemie: Die Homeoffice-Pauschale. Für jeden Tag, den Sie zu Hause arbeiten, gibt es 5 €, maximal 600 € im Jahr. Noch besser ist es natürlich, wenn Sie ein richtiges, das heißt steuerlich absetzbares, Arbeitszimmer haben. Das muss, grob gesagt, ein abgeschlossener Raum sein, den Sie fast ausschließlich für die Arbeit nutzen. Dann können Sie unter anderem die anteilige Miete absetzen. Ausführlich gibt es das hier in diesem Blogbeitrag. Achtung: Wenn Sie in der Steuererklärung zum Beispiel 100 Tage im Home-Office geltend machen, dürfen Sie diese 100 Tage dann nicht bei der Entfernungspauschale verwenden. Wer einen Arbeitsweg von 17 Kilometern und mehr hat, macht also steuerlich Miese. Dafür wird aber das Auto weniger genutzt und es muss auch nicht getankt werden.

Tipp 4: Wäsche waschen absetzen

Bevor Sie jetzt gleich durchrechnen, wie viel Wäsche Sie pro Woche waschen: Absetzen lässt sich nur die Reinigung von Berufskleidung. Auch deren Kauf senkt die Steuerlast. Berufskleidung ist vereinfacht gesagt Kleidung, die Sie im Alltag nicht tragen (können). Ein Blaumann lässt sich für einen Schlosser absetzen, ein Anzug für einen Bankangestellten aber nicht. In der Regel wird alles als Berufskleidung anerkannt, auf dem sich ein Logo Ihres Betriebes befindet.


Und wie ist das nun genau mit der Reinigung? Dafür gibt es Tabellen: Sie müssen Ihre Wäsche wiegen und angeben, wie oft Sie diese waschen, gegebenenfalls trocknen und bügeln. Klingt kompliziert, ist es aber nicht wirklich. Schauen Sie doch einfach mal in diesen Artikel, dort finden Sie die entsprechende Tabelle und auch ein Rechenbeispiel. Achso, wenn Sie Ihre Berufskleidung in die Reinigung geben, können Sie diese Kosten komplett absetzen. Also ganz ohne rechnen. Sie müssen nur die Quittungen gut aufheben.

Tipp 5: Auf den Hund gekommen

Gefühlt halb Deutschland hat sich in den letzten Monaten einen Hund angeschafft. Na gut, ist etwas übertrieben, aber 20 % mehr Käufe waren es 2020 schon, als in den Jahren zuvor. Und, selbst mit einem Hund (und auch anderen Haustieren) können Sie unter Umständen Steuern sparen. Allerdings nicht für den Kauf, das Futter oder den Tierarzt. Aber immerhin dann, wenn Sie für Ihren Liebling einen professionellen Betreuer bezahlen. Also zum Beispiel eine Hundesitterin tagsüber, wenn Sie arbeiten. Oder einen Hundesitter, wenn Sie in den Urlaub fahren.

Wichtig dabei: das Ganze muss bei Ihnen zu Hause und auf Rechnung laufen und darf nicht bar bezahlt werden. Dann können Sie die Kosten für die Arbeitszeit und die Anfahrt zu 20 % als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Mehr dazu in diesem Blogbeitrag.

Was bedeutet das konkret für mich?
Steuern lassen sich öfter sparen als viele denken. Unsere fünf Tipps sollen eine Anregung sein, sich erstens weiter zu informieren, etwa auf der Seite Kann-man-das-absetzen.de oder in unserem Steuer-ABC hier im Blog. Und zweitens sollten Sie immer eine Steuererklärung machen, auch wenn Sie es nicht müssten. Denn nur so können Sie sich Ihre zu viel gezahlten Steuern zurückholen. Mit unserer Online-Lösung smartsteuer geht das schnell und einfach – und Steuerexperte müssen Sie dafür nicht im geringsten sein.

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Alois Günther sagt:

    Ich bin seit 2019 Rentner, was kann ich bei der Steuererklärung angeben?
    Habe kaum Ausgaben
    Mfg..
    A Günther

  • Katrin Lengtat Katrin Lengtat sagt:

    Guten Tag Herr Günther,

    schauen Sie sich doch gern einmal smartsteuer an und probieren Sie es einmal aus. Bei smartsteuer erhalten Sie viele Tips, wenn Sie Ihre Steuererklärung durchfürhen.
    Wir empfehlen Ihnen unser Portal „Kann man das absetzen?.“ Dort finden Sie viele Antworten zur Absetzbarkeit verschiedenener Ausgaben: http://www.kann-man-das-absetzen.de/


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