11.11.2022 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Frist für die Steuererklärung verpasst? Das können Sie jetzt noch tun!

Der Oktober war mal wieder schneller vorbei als gedacht. Und genau jetzt – beim Lesen vom neuen smartsteuer-Artikel im November – wird dem ein oder anderen siedend heiß einfallen: Mist, da war doch noch die Steuererklärung! Gehören Sie auch dazu? Keine Sorge! Dann verraten wir Ihnen jetzt, wie Sie trotz drohender Verspätungszuschläge einen kühlen Kopf bewahren – und vielleicht doch noch alles zum Guten wenden können. Denn auch, wenn Sie die Frist für die Steuererklärung am 31. Oktober vor lauter Stress verpasst haben, können Sie jetzt noch aktiv werden. Und es gibt auch noch eine Option für alle, die den Stichtag schlicht und ergreifend verbummelt haben. Wir unterstützen Sie und erklären Ihnen ganz konkret, was jetzt zu tun ist.

Oh Schreck, die Steuererklärung ist noch nicht weg… aber muss sie das überhaupt sein?

Vorab gibt es für die Abgabe der Steuererklärung eine ganz wichtige Unterscheidung: Sind Sie verpflichtet, eine Erklärung beim Fiskus einzureichen? Denn für alle, die zum ersten Mal und freiwillig eine Steuererklärung abgeben, gelten tatsächlich ganz andere Fristen. Dann können Sie nämlich noch bis zum 31. Dezember 2025 – also vier Jahre später – die Steuererklärung für 2021 einreichen.

Verpflichtend ist die Steuererklärung für alle, die…

  • Einkünfte aus Vermietungen haben.
  • Lohnersatzleistungen wie z.B. Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld von mehr als 410 € erhalten haben.
  • mehrere Arbeitslöhne beziehen (Lohnsteuerklasse 6).
  • verheiratet sind und die Steuerklassen 3/5 oder 4/4 mit Faktor haben.
  • Freibeträge in Anspruch nehmen.
  • bestimmte Sonderzahlungen erhalten haben.

Ausführlichere Informationen dazu, wer noch eine Steuererklärung abgeben muss, finden Sie in dem Artikel „Wer muss 2021 eine Steuererklärung machen?“.

Lösung Nr. 1: Frist für die Steuererklärung rückwirkend verlängern

Haben Sie die Frist für die Steuererklärung verpasst, aber gute Gründe dafür? Dann haben Sie eine Chance, die Frist direkt beim Finanzamt rückwirkend zu verlängern. Das jeweilige Finanzamt hat immer ein bisschen Spielraum, bis Verspätungszuschläge erhoben werden. Vor allem, wenn Sie die Steuererklärung sonst immer pünktlich abgegeben haben. Oder eben schwerwiegende Gründe für die Verspätung nachweisen können. Das kann auch eine schwere Erkrankung oder fehlende Unterlagen sein. Auf jeden Fall gilt beim Verpassen der Frist für die Steuererklärung immer: Schreiben Sie umgehend an das Finanzamt und erklären Sie die Umstände. Dann kann es gut sein, dass Sie noch ein paar Wochen Aufschub erhalten. Das liegt aber immer im Ermessen der Finanzbeamtin oder des Finanzbeamten.

Die Fristverlängerung wurde bewilligt? Meistens erlaubt der Fiskus dann eine verspätete Abgabe von bis zu 8 Wochen. Und diese sollten Sie dann schlau nutzen, um weiteren Stress zu vermeiden. Denn mit Online-Tools wie smartsteuer geht die Steuererklärung an sich zwar super fix. Die Belege und Nachweise müssen Sie allerdings natürlich trotzdem selbst raussuchen. Wer die erste Frist vor lauter Stress schon nicht einhalten konnte, dem macht wahrscheinlich auch die zweite Druck. Deshalb haben wir Ihnen noch eine andere Lösung rausgesucht. Das gilt übrigens auch für alle, die den Stichtag schlicht vergessen haben und eine Steuererklärung abgeben müssen. Für freiwillige Abgeber gelten, wie oben erwähnt, andere Regelungen. Mehr dazu in diesem Artikel.

Lösung Nr. 2: Nachträglich einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin beauftragen

Sie haben keine triftigen Gründe für die verspätete Abgabe, sondern den Termin einfach irgendwie vergessen? Das passiert den Besten. Allerdings ist dann natürlich die Frage, wie nachsichtig der Fiskus ist. Um eine Ablehnung der Fristverlängerung und Verspätungszuschläge zu vermeiden, lohnt sich der Gang zu einem Lohnsteuerhilfeverein oder dem Steuerberatungsbüro. Denn für die gilt eine verlängerte Frist – bis August 2023.

Allerdings ist das recht teuer. Hier sollten Sie immer kurz gegenrechnen. Was kostet ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin? Dazu gibt es im Internet verschiedene Gebührenrechner. Prinzipiell müssen Sie mit einem Einkommen von 40.000 € im Jahr mit einem Honorar von rund 200 – 1.400 € rechnen. Der Lohnsteuerhilfeverein möchte rund 130 € dafür haben. Im Vergleich: Verspätungszuschläge betragen pro Monat 0,25 % der festgesetzten Steuer. Und immer mindestens 25 €. Erhalten Sie eine Erstattung, ist es also deutlich günstiger, die Steuer einfach selbst zu machen und diese verspätet abzugeben.

Was bedeutet das konkret für mich?

Das Verpassen der Frist für die Steuererklärung ist natürlich kein Weltuntergang. Allerdings sollte man den Stichtag auch nicht zu locker sehen, denn der Fiskus kann Verspätungszuschläge erheben. Aber mit unserem Tool für die Online-Steuererklärung schaffen Sie das und haben obendrein auch noch die Chance, im Schnitt 1.072 € als Steuererstattung zu bekommen.

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Ingo sagt:

    Ein Hinweis auf die Festsetzung von Zwangsgeld oder Schätzung der Steuer, die im Extremfall auch gepfändet wird, würde den Artikel komplettieren.


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