14.03.2023 · Arbeitnehmer · Beliebte Beiträge · smart steuern ·
Lesezeit: 4 Min.

Steuererklärung: Vier Jahre Frist – Freiwillige vor!

Es gibt immer noch viele Menschen, die einfach keine Steuererklärung machen – weil sie nicht müssen. Doch das ist ein großer Fehler: Gerade diese Steuerzahlenden sollten es unbedingt tun. Für diese freiwillige Abgabe der Steuererklärung haben sie auch noch bis zu vier Jahre Zeit. Doch warum ist das so? Wer muss abgeben, wer nicht? Und wie kann man überhaupt die Steuer für weiter zurückliegende Jahre machen? Sie erfahren es wie gewohnt leicht verständlich hier.

Gesunder Menschenverstand reicht völlig aus

Bevor wir kurz erklären, wer eigentlich eine Steuererklärung abgeben muss – und wer nicht – stellen wir uns die Frage, warum man freiwillig die Steuer machen sollte. Klingt ja erst mal nach jeder Menge Aufwand. Mal ganz davon abgesehen, dass das gar nicht der Fall ist, appelliere ich mal kurz an Ihren gesunden Menschenverstand.

Wie ist die Situation? Es gibt Leute, die müssen eine Steuererklärung abgeben, andere nicht. Warum ist das eigentlich so? Warum fordert der Staat nicht von jedem Steuerzahler eine Steuererklärung? Dämmert es schon? Nun, der Fiskus geht offenbar davon aus, dass bei den freiwillig Abgebenden nichts zu holen ist. Die haben über die Lohnsteuer schon genug Steuern bezahlt.

Und noch mehr: Der Staat spart Geld! Geld, das eigentlich den Steuerzahlenden gehört. Also denen, die keine Steuererklärung abgeben. Um die 500 Millionen € bleiben Jahr für Jahr beim Staat, weil viele auf die Abgabe der Steuererklärung verzichten. Und das muss doch wirklich nicht sein, oder?

Die Vorteile für freiwillig Abgebende

Wenn Sie jetzt immer noch nicht überzeugt sind, dann kommen jetzt gleich noch drei Dinge, die Sie endgültig dazu bringen sollten, endlich auch Ihre Steuer zu machen.

  • Frist für die Steuererklärung von 4 Jahren: Ja, Sie haben richtig gelesen. Während sich die Pflichtabgeber:innen immer an recht enge Fristen halten müssen (für die Steuererklärung für das Jahr 2022 ist es der 2. Oktober), können sich freiwillig Abgebende ganze vier Jahre Zeit dafür lassen. Sie dürfen also die Steuerklärung für das Jahr 2019 immer noch machen – bis zum 31. Dezember 2023. Und für die auf 2019 folgenden Jahre natürlich auch.
  • Geldzurückgarantie: Es ist eigentlich nicht zu glauben. Aber es stimmt. Wenn Sie freiwillig Ihre Steuererklärung abgeben – und es tritt der unwahrscheinliche Fall ein, dass Sie Steuern nachzahlen müssten – können Sie die Steuererklärung einfach innerhalb eines Monats zurückziehen. Dann ist es so, als ob Sie die nie abgegeben hätten. Im „schlimmsten“ Fall gehen Sie also plus minus null raus.
  • Zinsen: Liegt das entsprechende Steuerjahr mindestens 15 Monate zurück, erhalten Sie auf die Steuererstattung sogar noch Zinsen! Für jeden Monat nach dieser Frist 0,15 %, also 1,8 % im Jahr. Immerhin mehr, als es auf die meisten Tagesgeldkonten gibt.

Wann gebe ich freiwillig die Steuererklärung ab?

Kurze Antwort: Wenn Sie nicht abgeben müssen.

Lange Antwort: Abgeben müssen unter anderem Ehepaare mit den Steuerklassen 3 und 5 oder 4 mit Faktor, wer Lohnersatzersatzleistungen erhalten hat (zum Beispiel Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld), wer Nebeneinkünfte von mehr als 410 € hatte (etwa Mieteinnahmen), wer eingetragene Freibeträge hatte und wer bei mindestens zwei Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt war. Selbstständige müssen natürlich immer die Steuer machen. Wenn Sie sich in der Aufzählung nicht wiederfinden, zählen Sie zu den freiwillig Abgebenden.

Wie bekomme ich raus, ob es sich überhaupt lohnt?

Es gibt verschiedene Punkte, mit denen sich Steuern sparen lassen. Kommen Sie zum Beispiel über die Werbungskostenpauschale von 1.230 €, geht es schon los. Auf den Betrag kommen Sie zum Beispiel, wenn Ihre Firma 19 Kilometer oder mehr von Ihrer Wohnung entfernt ist. Aber es gibt zusätzlich noch viele andere Werbungskosten, lesen Sie dazu diesen Artikel. Hatten Sie höhere Arztkosten (etwa Zahnersatz), haben Sie nicht das ganze Jahr gearbeitet? Sorgen Sie privat für das Alter vor? Hatten Sie Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen? Ja, die hat eigentlich fast jeder, denn die stecken auch in der Betriebskostenabrechnung für die Wohnung drin. Das sind alles erste Anhaltspunkte.

Auf der sicheren Seite sind Sie aber, wenn Sie einfach unsere Online-Steuererklärung smartsteuer nutzen. Wählen Sie dazu auf dieser Seite einfach das entsprechende Steuerjahr aus und folgen Sie dem Interview. Es ist wirklich ganz einfach, dauert nicht lange – und ist auch noch kostenlos. Am Ende sehen Sie, ob Sie mit einer Steuererstattung rechnen können. Sie können also selbst entscheiden, ob Sie die Steuererklärung überhaupt abschicken wollen. Lohnt es sich, zahlen Sie erst bei der Übermittlung ans Finanzamt. Das kostet nur 39,99 € und in der Servicegebühr sind gleich 5 Abgaben enthalten. Schließen Sie sich daher gerne mit Ihrer Familie oder Freunden zusammen und zahlen Sie pro Abgabe gerade einmal 7,99 €.

Was bedeutet das konkret für mich?

Kurz und bündig: Jeder sollte eine Steuererklärung machen. Auch die, die nicht dazu verpflichtet sind. Die freiwillige Abgabe der Steuererklärung ist vier Jahre lang möglich. Sie erhalten dabei oft Geld vom Staat zurück – und müssen definitiv keine Steuern nachzahlen. Also, worauf noch warten? Die freiwillige Abgabe hat nur Vorteile, nutzen Sie daher Ihre Chance!

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Hans Strobel sagt:

    Sehr geehrte Frau Dittmann,

    Ihre Artikel lese ich immer mit großer Freude, da die Erklärungen und Hinweise auch für mich Laien bestens verständlich sind und meinen Wissenshorizont etwas erweitern.
    Danke dafür und weiterhin gutes Gelingen

  • Avatar franz-xaver empl sagt:

    bin rentner seit 01.05.2016 hab für das jahr 2016 eine sreuererklärung ab-
    gegeben. ( über Smartsteuer )
    meine frage : muß ich weiterhin eine steuererklärung abgeben ?
    meine rente beträgt ca 1500,00 € inkl. zusatzrente, bin verheiratet meine frau
    hat einen 450,00 € job.
    mit freudlichen gruss franz-xaver e.

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Ob Sie eine Erklärung abgeben müssen hängt neben Ihren Einkünften auch von den weitern Umständen ab.
    Sie können die Abgabepflicht bei Ihrem Finanzamt nachfragen.


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