22.10.2015 · Arbeitnehmer · smart leben ·
Lesezeit: 4 Min.

Mit diesen 12 Tipps googeln Sie besser

Wir von smartsteuer haben für unsere Online-Steuererklärung nur eins im Sinn: Einfach muss sie sein. Deshalb begeistern wir uns auch für andere einfache Sachen. Die Google-Suche gehört ganz sicher dazu. Von den traumhaften über 90 Prozent Marktanteil der Suchmaschine in Deutschland träumen wir allerdings noch. Was wir auch nicht haben, Google aber schon: einen Director of User Happiness. Aber mal im Ernst: Es ist immer wieder erstaunlich, was Google alles findet. Wie Sie aber noch mehr herausholen können, erfahren Sie hier mit unseren 12 Tipps. Meine drei Top-Favoriten verstecken sich dabei mittendrin.

  1. Google mag es eher einfach

Schreiben Sie keine Fragesätze. Google versteht weder ganze Sätze noch Fragezeichen. Auch keine Ausrufezeichen!!!! Verwenden Sie einfache Begriffe statt umgangssprachlicher Wendungen. Also statt „Mein Bauch tut weh, was soll ich machen?“ nur „Bauchschmerzen“.

  1. Google ist nicht der Duden

Sie wollten immer schon mal wissen, was eine Souterrainwohnung ist oder wie’s geschrieben wird? Googeln Sie es einfach – und kümmern Sie sich nicht um die Rechtschreibung. In der Regel erkennt Google Ihr Anliegen auch so – und sucht mit dem richtigen Begriff. Übrigens: Ob Sie Wörter groß oder klein schreiben, ist Google auch völlig egal.

  1. Begriffe ausschließen

Das kennen Sie vielleicht auch: Zu einem Suchbegriff gibt es mehrere Bedeutungen – und Sie suchen ausgerechnet die weniger gefragte. Eine Hilfe kann da sein, ein Wort von der Suche auszuschließen, indem Sie es mit einem Minuszeichen direkt (ohne Leerzeichen) vor dem Wort in den Suchschlitz eingeben. Wenn Sie etwa nach einer Firma mit dem Namen Kachelmann suchen, die nichts mit dem Meteorologen Jörg Kachelmann zu tun hat, geben Sie ein: „kachelmann -jörg“. Sie erhalten zwar immer noch Treffer mit dem Prominenten, finden aber ganz sicher auch die gesuchte Firma.

  1. Währungsrechner

Der erste meiner Top-Favoriten. Während viele erstmal nach einem Währungsrechner googeln, habe ich schon den Kurs: Die Eingabe „€ in $“ reicht – da ist der Wechselkurs zum US-Dollar. Es gehen aber auch: „100 euro in norwegische kronen“, „200,70 Dollar in Euro“ und noch viel mehr.

währungsrechner

Beispiel: Währungsrechner € in $ googeln

  1. Nur bestimmte Dateitypen

Manche Worte sind so häufig, dass man länger sucht, um den passenden Treffer zu finden. Das kann ärgerlich werden. Wenn Sie aber etwa wissen, dass die Information, die Sie brauchen, in einem PDF-Dokument steckt, suchen Sie doch einfach danach! Geben Sie nach dem eigentlichen Suchbegriff „filetype: pdf“ ein. Das funktioniert auch mit anderen Dateitypen, etwa „doc“ für Microsoft Word oder „ppt“ für Powerpoint.

  1. Anführungszeichen helfen 

Sie erinnern sich an eine bestimmte Wortgruppe oder einen ganzen Satz und wissen nicht mehr, woher Sie dieses Zitat kennen? Setzen Sie das Zitat einfach in Anführungszeichen – Google sucht dann nicht mehr nach den einzelnen Wörtern darin, sondern nur danach, wo der ganze „Spruch“ auftaucht.

  1. Maßeinheiten umwandeln

Wie lang ist noch mal eine Meile? Wie viel Liter ist ein Pint? Muss ich bei 80 Grad Fahrenheit in den USA eine Jacke anziehen? Die Antworten liefert Google, wenn Sie einfach tippen: „meile in meter“, „pint in liter“, „80 Fahrenheit in Celsius“. Die Jacke brauchen Sie also eher nicht.

  1. Zeiten und Wetter am anderen Ende der Welt

Weil es sich gerade ums Ausland dreht, noch ein Tipp. Wenn Sie wissen wollen, wie spät es grade im Urlaubsort ihrer Verwandten (Beispiel Bali) ist: Tippen Sie einfach „zeit bali“. Wann es dort hell oder dunkel wird, erfahren Sie einfach durch „sonnenaufgang bali“ oder sonnenuntergang bali“. Dann rufen Sie bestimmt nicht an, wenn die Urlauber grade schlafen. Sie ahnen es schon: Wie gut es den Urlaubern geht, erfahren Sie durch „wetter bali“.

  1. Taschenrechner

Mein zweiter Top-Favorit: Schnell mal was ausrechnen? Auch das geht mit der Google-Suche. Sie tippen einfach Ihre „Rechenaufgabe“ in den Suchschlitz, etwa die Preise von Artikeln in verschiedenen Online-Shops. Beispiel: „54,95 + 166,45 + 227,99“. Google liefert nicht nur das Ergebnis (449,39), sondern blendet auch einen richtigen Taschenrechner ein für weitere Berechnungen.

rechner

Google Suche: Taschenrechner

  1. Zeitliche Einschränkung

Sie interessieren sich für die Preise einer Wochenkarte in New York? Kein Problem, doch oft wirft Google Treffer aus, die aus dem Jahr 2012 oder noch älter sind. Kaum vorstellbar, dass der Preis nicht gestiegen sein sollte. Kein Problem: Klicken Sie nach der ersten Suche oberhalb der Suchtreffer auf „Suchoptionen“, „Beliebige Zeit“ und wählen dann einen Zeitraum aus, in diesem Fall „Letztes Jahr“ – und erhalten nur aktuelle Treffer.

  1. Bestimmte Webseiten durchsuchen

Haben Sie bestimmt auch schon erlebt: Sie suchen etwas auf einer bestimmten Internetseite, doch die dort eingebaute Suchfunktion ist, sagen wir es so, bescheiden. Warum nicht den Fachmann ranlassen? Geben Sie einfach bei Google „site:Internetadresse“ und dahinter den Suchbegriff ein. Beispiel: „site:heute.de steuern“.

  1. Suche mit Bildern

Mein dritter Favorit ist nicht direkt über die Google-Suche zu erreichen, sondern etwa über http://images.google.de/ – und dort auf das Kamerasymbol klicken. Hier laden Sie ein Foto von Ihrer Festplatte hoch oder fügen einen Link zu einem Foto im Internet ein – Google liefert Ergebnisse. Wenn Sie zum Beispiel im Urlaub ein bekanntes Gebäude oder Gemälde fotografiert haben, aber nicht mehr wissen, was das ist, kann Ihnen Google die Antwort geben. Bei mir war es dieses silberne Gebäude in Los Angeles.

Google Bildersuche

Google: Bildersuche

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Lisa sagt:

    Der Zusatz „filetyp:…“ ist schlichtweg falsch. Es muss heißen: „filetype:…“. Noch ist google eine US-amerikanische Firma.

  • Franziska Sobolowski Franziska Sobolowski sagt:

    Ist korrigiert. Du hast natürlich Recht.
    Viele Grüße,
    Franziska

  • Avatar Andreas F. sagt:

    Hallo Franziska,
    Leider versagt diesmal Google und ich komme nicht weiter 🙁
    Ich habe jetzt STUNDEN recherchiert und versucht daraus schlau zu werden. Anscheinend verstehe ich jedoch zu grundlegende Dinge noch nicht, um das große Ganze zu verstehen.
    Ich habe im Juli geheiratet, bin Freiberufler und meine Frau festangestellt. Ich verdiene weniger als meine Frau sodass die Steuerklassen III und V sinnvoll sind. Hier taucht bei mir schon mal die Unklarheit darüber auf, ob ich als Freiberufler überhaupt eine Wahl habe, oder ob unsere Konstellation sowieso immer die III/V vorsieht. Sogesehen zahle ich ja sowieso keine Lohnsteuer, da ich als Freiberufler Einkommensteuer zahle.

    Jetzt bin ich bei der Recherche aber noch über’s Ehegattensplitting gestoßen. Da heißt es, dass man zusammen veranlagt wird und bei großem Einkommensunterschied bares sparen kann. Schön und gut, aber beim Ehegattensplitting wird doch die Einkommensteuer berechnet? Meine Frau mit ihrer Festanstellung zahlt doch Lohnsteuer und nicht Einkommensteuer? Wie kann man denn meine Einkommensteuer und ihre Lohnsteuer bitte zusammen klatschen und damit „rumrechnen“ ? Ich verstehe hier einfach den Zusammenhang nicht.

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Als Freiberufler gibt es für dich keine Steuerklasse, die gibt es nur für Arbeitnehmer. Deine Frau dagegen hat eine Steuerklasse.
    Die Lohnsteuer, die bei deiner Frau über den Arbeitgeber gezahlt wird, ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
    Als Freiberufler zahlst du entweder im laufenden Jahr Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer oder einmal im Jahr im nachhinein bei der Steuererklärung deine Steuer.

    Die Einkommensteuererkärung gebt ihr als Ehepaar einmal jährlich zusammen ab. Dann wird eure gemeinsame Steuerschuld berechnet. Dagegen werden dann die Vorauszahlungen in Form der Lohnsteuer und deine Vorauszahlungen als Freiberufler angerechnet. Die Einkommensteuererklärung bzw. der spätere Bescheid vom Finanzamt rechnet also die endgültige Steuer gegen die bereits geleisteten Steuervorauszahlungen beider Ehegatten.

    Wenn es noch Unklarheiten gibt, versuch es doch gern in unser Steuercommunity, steuerfrage.de. Vielleicht kann dir dort jemand Auskunft geben.

  • Avatar Poilue sagt:

    Hallo Andreas,
    Wenn Du Deiner Frau Steuerklasse III gibst (und Du V nimmst), gibst Du Deiner Frau Deine Grundfreibeträge, mit der Wirkung, daß sie während des laufenden Jahres weniger Steuer bezahlt, als ihr eigentlich zukommt.
    Ich rate, laßt Euch beide Steuerklasse IV geben. Deine Frau zahlt dann im laufenden Jahr, was ihr zukommt und Du ersparst Dir dann bei der Einkommensteuererklärung (bei der dann alles zusammengerechnet wird) eine fette Nachzahlung.
    Viele Grüße,
    Poilue


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