25.07.2023 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 4 Min.

Alleinerziehend – jetzt bloß keine Fehler bei der Steuer

Sie haben in der Regel ein schweres Los. Alleinerziehende Mütter und auch Väter müssen Job und Erziehung unter einen Hut bekommen – und haben auch nur ein Einkommen für die Miete. Kindesunterhalt hilft zwar etwas, ist aber oft auch nur der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein. Und deshalb springt der Gesetzgeber ein – mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Was das ist, wie viel das ist und auch unter welchen Umständen man ihn nicht bekommt – das alles erfahren Sie in diesem Artikel.

Steuerklasse II richtig beantragen

Wer alleinerziehend ist, wird steuerlich anders behandelt als ein Single ohne Kinder (Steuerklasse I) oder ein Ehepaar (Ehegattensplitting). Alleinerziehende erhalten auf Antrag den sogenannten Entlastungsbetrag. Das ist formal ein Freibetrag. Er beträgt für den Veranlagungszeitraum 2023 4.260 € bei einem Kind (zuvor: 4.008 €) und erhöht sich pro weiterem Kind um jeweils 240 €.

Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie unbedingt einen Wechsel in die Steuerklasse II beantragen. Sie finden das entsprechende Dokument im Internet. Klicken Sie links oben auf „Formularcenter“ > „Steuerformulare“ > „Lohnsteuer (Arbeitnehmer)“ > „10 – Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2023 mit Anlagen Kinder, Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten“. Senden Sie schließlich das ausgefüllte Formular an Ihr Finanzamt.
Wichtig: Sie brauchen nicht nur Ihre Steuer-Identifikationsnummer, sondern auch die des Kindes oder der Kinder. Wenn Sie die nicht (mehr) haben, können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern im Internet anfordern. Zu den Hintergründen der Steuer-Identifikationsnummer lesen Sie alles in diesem Beitrag.

Wichtig:

Ändern sich Ihre Verhältnisse nicht, bleiben Sie automatisch auch in den Folgejahren in Steuerklasse II. Sie müssen also nicht jedes Jahr aufs Neue einen Antrag stellen.

Warum ist das wichtig?

Ist das Formular beim Finanzamt eingetroffen, ändern die Beamten dieses sogenannte Lohnsteuerabzugsmerkmal. Das erfährt Ihr Arbeitgeber automatisch – und berechnet Ihr Gehalt dann nach Steuerklasse II. Und jetzt kommt’s: Haben Sie die Steuerklasse II, wird der Entlastungsbetrag monatlich eingerechnet. Sie erhalten also mehr Netto als bisher in Steuerklasse I. Das ist immer die beste Lösung.

Haben Sie bisher noch keinen Antrag für den Steuerklassenwechsel gestellt, können Sie sich den Entlastungsbetrag nur noch rückwirkend sichern. Dazu machen Sie einfach Ihre Steuererklärungen der letzten Jahre (das empfiehlt sich übrigens immer). Dann erhalten Sie eine entsprechende Erstattung. Aber bis dahin bekommen Sie das gleiche Netto wie ein Single ohne Kinder.

Wer ist steuerlich alleinerziehend?

Gute Frage, denn da gibt es durchaus Unterschiede zwischen dem umgangssprachlichen und dem steuerlichen Begriff. Um als alleinerziehend bei der Steuer zu gelten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie leben mit Ihrem Kind (oder Ihren Kindern) in einer Wohnung. Wichtig: Für wenigstens ein Kind muss ein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bestehen. Der 30 Jahre alte Student im Hotel Mama könnte ja schon längst auf eigenen Füßen stehen.
  • Sie dürfen nicht (mehr) verheiratet sein – oder müssen wenigstens seit dem Vorjahr dauernd getrennt leben. Denn manchmal dauert es ja länger, bis die Scheidung durch ist.
  • Alleinerziehend ist auch, wer verwitwet ist oder dessen Partner im Ausland lebt und nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.
  • Sie dürfen auch nicht in einer sogenannten Haushaltsgemeinschaft leben. Was das genau ist, erklären wir im nächsten Abschnitt.

Weit gefasster Begriff der Haushaltsgemeinschaft

Gleich vorab: Es leuchtet ein, dass jemand nicht (mehr) alleinerziehend ist, wenn er mit einem neuen Partner in einer gemeinsamen Wohnung lebt. Die beiden leben zusammen, teilen sich die Miete und mehr. Da nutzt es auch nichts, wenn sich der neue Partner oder die neue Partnerin nicht an der Erziehung des Kindes beteiligt.

Haushaltsgemeinschaft umfasst aber weit mehr Fälle – und da würde man landläufig immer noch von Alleinerziehenden sprechen. Man spricht bei der Steuer von einer Haushaltsgemeinschaft, wenn im Haushalt eine weitere volljährige Person wohnt. Einzige Ausnahme ist das eigene volljährige Kind, wenn noch Anspruch auf Kindergeld besteht. Das kann etwa passieren, wenn das Kind noch in Ausbildung oder im Studium und noch unter 25 Jahren ist. Aber: Schließen sich zum Beispiel zwei alleinerziehende Mütter in einer Art Wohngemeinschaft zusammen, erhält in der Regel keine von ihnen den Entlastungsbetrag mehr.

Die Finanzverwaltung spricht davon, dass eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt, wenn gemeinsam gewirtschaftet wird. Das gilt auch, wenn nur einer die Ausgaben trägt – und der andere „nur“ hilft. Es reicht das „nahe beieinander wohnen“, bei dem jeder seinen Beitrag (nicht nur finanziell) leistet und daran partizipiert. Das kann zum Beispiel an der gemeinsamen Nutzung des Kühlschranks festgemacht werden. Wer also auf das eben genannte WG-Modell setzt, muss wirklich alles trennen – und das dürfte einigermaßen schwer sein. Wie schon oben erwähnt: die eheähnliche Beziehung ist zwingend eine Haushaltsgemeinschaft.

Was bedeutet das konkret für mich?
Alleinerziehende können Ihre Steuerlast mit dem Entlastungsbetrag senken. Es empfiehlt sich, in Steuerklasse II zu wechseln. Achtung: Wer mit einer anderen erwachsenen Person eine Haushaltsgemeinschaft bildet, erhält den Entlastungsbetrag nicht mehr.

 

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Franka Ziegler sagt:

    ich konnte das Formular Entlastungsbetrag zum Wechsel der Steuerklasse von 1 auf 2 für Alleinerziehende nicht downloaden, es ist nicht vorhanden als eingegebener Suchbegriff auf der Formularseite/ im Formularcenter – wo finde ich diesen Antrag oder kann ich ihn auch formlos stellen? besten Dank, Frau Ziegler

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Hallo,
    im Bereich „Ihre Kinder“ können Sie die erforderlichen Angaben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende eintragen. Die Angaben sind Teil der „Anlage Kind“.

  • Avatar Heike sagt:

    Eine Frage bitte dazu. Wie verhält es sich mit dem Entlastungsbetrag, wenn ein Teil der Haushaltsgemeinschaft sich gar nicht finanziell beteiligen kann, da er nur Bafög erhält und damit die Kosten wieder nur von einem getragen müssen, analog einer Alleinerziehenden, eher noch eine Doppelbelastung für die Alleinerziehende gegeben ist, da er den anderen Partner und natürlich das eigene Kind noch mit versorgt?

  • Avatar Jenrik Steege sagt:

    Wenden Sie sich bitte in diesem Fall an das zuständige Finanzamt, dort kann Ihnen eine verbindliche Auskunft gegeben werden.

  • Avatar Lisa sagt:

    Hallo,
    ich hätte da mal eine Frage da ich mir nun sehr unsicher bin:
    Ich bin Alleinerziehend und bin vor kurzem zu meinem neuen Partner gezogen, rutsche ich nun in eine andere Steuerklasse? Zur Zeit bin ich noch in Steuerklasse 2, ändert sich dies nun? und wenn ja welche Steuerklasse wäre ich dann jetzt?

    MfG
    Lisa

  • Avatar Andreas sagt:

    Wie kommt man denn jetzt wieder zurück von 2 auf 1, wenn inzwischen meine Freundin bei mir eingezogen ist?
    Ich habe nur Formulare gefunden um in Steuerklasse 2 zu wechseln oder für Ehepartner wegen 4/4 oder 3/5 aber nichts wo ich sagen könnte, dass ich wieder zurück in 1 will.
    Bei der Einkommenssteuererklärung kann man wohl auch nur die Steuerklasse angeben, die der Arbeitgeber eingetragen hat, die dieser wiederum vom Finanzamt hat.
    Also wo muss man da ansetzen oder gibt es da einfach kein Formular für?

    Und wenn ich es irgendwie schaffe wieder auf 1 zu wechseln, gilt das dann rückwirkend ab Jahresanfang oder ab dem Zeitpunkt wo ich es melde?

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Hallo,
    eine förmliche Antragstellung für eine Änderung der Steuerklasse ist mit Ausnahme der Steuerklasse II sowie des Steuerklassenwechsels bei Ehegatten nicht vorgesehen. Arbeitnehmer:innen müssen dem Finanzamt lediglich mitteilen, wenn bei ihnen die Voraussetzungen für eine ungünstigere Steuerklasse erfüllt sind (zum Beispiel die Voraussetzungen für Steuerklasse II sind weggefallen).

  • Avatar Jani sagt:

    Hallo zusammen, mein Partner ist in Steuerklasse 2. Wir leben in unterschiedlichen Wohnungen.
    Was wäre wenn wir heiraten – bleibt er mit seinem Kind in der Steuerklasse 2, wenn wir weiterhin in unterschiedlichen Wohnungen leben?
    Falls ja – was wäre wenn wir ein gemeinsames Kind bekommen und es bei mir lebt – könnte ich auch Lohnsteuerklasse 2 haben, wenn wir verheiratet sind, ich aber meine eigene Wohnung behalte?
    Vielen lieben Dank schonmal 🙂

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Hallo,
    die Steuerklasse 2 gilt nur für Steuerpflichtige, die alleinerziehend sind. Wenn Sie verheiratet sind und zusammenleben, können Sie zwischen den Steuerklassenkombinationen 4/4 und 3/5 wählen.

  • Avatar Janine Rosebrock sagt:

    Hallo,

    Ich habe meine eigene Wohnung im Elternhaus und mein Lebensgefährte ist nur am Wochenende da, da er woanders wohnt.
    Bin ich somit auch Alleinerziehende und kann die Steuerklasse 2 beantragen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Janine Rosebrock

  • Avatar Kevin sagt:

    Hallo Janine, am besten fragst du einmal bei deinem zuständigem Finanzamt nach 😉

  • Avatar Susan sagt:

    Hallo,
    als ich von der Lohnsteuerklasse 2 hörte, fragte ich beim hiesigen Finanzamt nach. Man sagte mir, dass ein Wechsel von 1 auf 2 als Alleinerziehende nicht erforderlich wäre, da es beim Jahresausgleich berücksichtigt werde und auf das Selbe rauskäme…ist das richtig? Was muss ich beim Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigen? Gibt es Vor- oder Nachteile für mich bei den beiden Steuerklassen?
    Danke ,
    Susan

  • Avatar Gens Wolle sagt:

    Hallo,
    wenn ich das hier richtig verstanden habe hat meine Nichte (1 Kind,Alleinerziehend arbeitend) die Steuerklasse 1 mit halben Kind,weil ihre Mutter in ein Zimmer dazu zog (Erwerbsminderungsrente (100 %)-Grundsicherung da erst 62) und das deshalb hier als Wohn- bzw Zweckgemeinschaft gilt ! Somit kein Recht auf Steuerklasse 2 mehr hat. ???
    2.)Meine Tochter ist Witwe (Mann verstorben 2018 an Krebs)Alleinerziehend 14 jähriger Junge plus Stieftochter 22 im dritten Lehrjahr ist nach über einem Jahr Burnout (mehrere Todefälle in Familie,somit überlastet mit allem) am 1.10.21 wieder angefangen zu arbeiten. Sie wird also auch von Lohnsteuerklasse 2 auf 1 gestuft mit Anteil Kind,da mein Sohn zu ihr zog (ein Zimmer ,keinerlei Einkommen da schwer wegen Legastheniker,Krankenkasse wird auch selbst bezahlt) und auch dies als Wohn-bzw Zweckgemeinschaft gilt.! ???
    Für eine Antwort oder Hinweis wäre ich Dankbar.
    Lg

  • Avatar Tuul sagt:

    Ich hatte immer dieser Frage. Ich bin seit 2Jahren alleinerziehend. Ich war 2 3 mal in Finanzamt, ich wollte mein Steuerklasse ändern, aber nicht klappt. Ich bin immer noch in Steuerklasse1. Dass die Aussage von der Finanzamt, wenn Sie Kindergeld genohmen haben, dann können Sie die Steuerklasse ändern. Es ist aber für mich sehr schwer zu sagen, weil ich immer Steuerklasse 1 und Alleinerziehend , kriege ich gar kein Kindergeld. Was muss ich jetzt machen, können Sie mir helfen.

  • Avatar Jenrik Steege sagt:

    Guten Morgen,
    bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine steuerliche Beratung durchführen dürfen.
    Ich empfehle Ihnen sich nochmals mit Ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Dort kann Ihnen dann eine verbindliche Auskunft über die steuerliche Behandlung gegeben werden.
    Gerne helfen wir Ihnen bei technischen Fragen weiter.

  • Avatar Jenrik Steege sagt:

    Guten Morgen,
    bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine steuerliche Beratung durchführen dürfen.
    Ich empfehle Ihnen sich mit Ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Dort kann Ihnen dann eine verbindliche Auskunft über die steuerliche Behandlung gegeben werden.
    Gerne helfen wir Ihnen bei technischen Fragen weiter.

  • Avatar Jenrik Steege sagt:

    Guten Morgen,
    bitte schauen Sie einmal in den folgenden Link, hier finden Sie hilfreiche Informationen zu den Steuerklassen: https://www.smartsteuer.de/online/steuerwissen/steuerklassen/

  • Avatar Nadine Blößl sagt:

    Hallo
    Ich bin seit 1 Jahr allein erziehend und meine Scheidung ist im März jetzt
    Ich möchte meine Steuerklasse wechseln . Bin ich zu spät dran ?
    Wie kann Man das kin mit 0.5 eintragen lassen im Formular ?
    Kann ich davor schon was machen oder erst im Finanzamt.

    Lg Nadine

  • Avatar Lukas sagt:

    Hallo
    Soeben die Aufforderung zur Nachzahlung meiner Einkommenssteuerklärung 2020 erhalten. So eine heftige Nachzahlung hatte ich noch nie. Bin in Steuerklasse 2 und nutze den Entlastungbetrag. Was bringt mir dieser Entlastungsbetrag, wenn ich alles das was ich monatlich mehr als Netto habe, am Jahresende wieder dem Finanzamt geben muss?

  • Katrin Lengtat Katrin Lengtat sagt:

    Hallo Lukas,
    am besten melden Sie sich einmal bei uns im Support.

    Beste Grüße

  • Avatar Andrea Podszun sagt:

    Frage:
    mein Steuerberater hat versäumt, mich auf Steuerklasse 2 zu setzten, ich hatte Ihm für so etwas in Vollmacht unterschrieben. ich bin seit 2005 alleinerziehend – seit 2018 Vollzeit berufstätig, was kann ich tun?

  • Katrin Lengtat Katrin Lengtat sagt:

    Hallo Andrea,

    in dem Fal könnte sich eine Steuererklärung durchaus lohnen. Probier es einfach einmal aus und gib deine Steuererklärung bei smartsteuer raus. Hier kannst du auch den Entlastungsbetrag als Alleinerziehende aktivieren. Bei Fragen, wende dich gern an unseren Support.

    Beste Grüße

    Katrin vom Team smartsteuer

  • Avatar Yvonne Kube-Behrendt sagt:

    Guten Morgen, ich muss meine Steuererklärung für 2020 machen.
    Jetzt meinte ein Bekannter zu mir , das mir das Finanzamt meine Steuerklasse 2 nicht anerkennen wird.
    Ich lebe mit einem jetzt 17 jährigen und meiner Tochter 24 Jahre zusammen.
    Der Sohn geht noch zur Schule und die Tochtef arbeitet.
    Er meint jetzt ich sei für das Finanzamt nicht mehr Alleinerziehende, durch die Tochter stimmt das .
    Auch würde man kein Schulbedarf für den Sohn berechnen.
    Ich arbeite seit 2018 wieder aber auf 75 %.
    Was ist da jetzt wahres dran?
    Danke für die Antworten.

  • Katrin Lengtat Katrin Lengtat sagt:

    Hallo,

    bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine steuerliche Beratung durchführen dürfen.
    Gern können Sie folgenden Blogbeitrag dazu lesen: https://www.smartsteuer.de/blog/2018/07/20/alleinerziehend-jetzt-bloss-keine-fehler-bei-der-steuer/

    Beste Grüße

    Katrin von smartsteuer

  • Avatar Jana Eike sagt:

    Wo finde ich denn die Angaben zum neuen Freibetrag für Alleinerziehende? (möchte die Steuer für 2022 vorbereiten)
    Und bin ich als Alleinerziehende in Steuerklasse 2 überhaupt verpflichtet eine zu machen? Smartsteuer sagt mir, ich soll über 1000€ zurück zahlen. Das wäre ein Knaller. Arbeite eh nur Teilzeit, wegen der Kinder, zahle zwar keine Lohnsteuern, aber so eine Nachzahlung ist echt heftig für mich.

  • Katrin Lengtat Katrin Lengtat sagt:

    Hallo Frau Eike,

    wenn das Kind ausgefüllt wird, können Sie den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ausfüllen. Dieser wird dann bei smartsteuer in der Berechnung angerechnet, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn Sie zu Ihrem Steuerfall Fragen haben, dann wenden Sie sich gern an unseren Support.

    Grüße

    Katrin von smartsteuer

  • Avatar Sabrina sagt:

    Hallo zusammen,

    ich arbeite in Vollzeit und bin Alleinerziehend von zwei Söhnen (16 und 19) in der Ausbildung. Gestern hat mich fast der Schlag getroffen als beim berechnen meiner Steuererklärung eine Nachzahlung von knapp 800€ rauskam. Damit habe ich nicht gerechnet und ich kann das ehrlich gesagt auch nicht nachvollziehen.
    Ich bekomme nicht mal mehr Unterhalt für den Großen, weil der Vater einfach nicht zahlt.
    Meine Steuerberaterin hat mir gesagt, dass es an der Steuerklasse 2 liegt, und ich lieber in 1 wechseln soll. Ist das so richtig? Und wenn ja, warum wird einem das nirgends gesagt? Man würde nicht in die Steuerklasse 2 gehen wenn man wüsste, dass solche Nachzahlungen auf einen zukommen, wo man nicht weiß wo man (gerade noch in der aktuellen Zeit) das Geld noch hernehmen soll.

    Vielen lieben Dank schon mal im Voraus für Ihre Antwort.

    Viele Grüße
    Sabrina

  • Avatar A.Hagenauer sagt:

    Hallo,
    ich bin seit etwa 2009 alleinerziehend mit drei Kindern.
    Zwei davon sind schon volljährig. Tochter 21 Jahre alt-endet im Juli Ausbildung als Laborantin,
    wird vorausichtlich ab August arbeitsuchend. bzw. angestellt, wenn sie bis dann neuen Job findet.
    Sohn 19 Jahre- macht Abitur und möchte 1 Jahr Freiwilligendienst bei Bundeswehr 1 jahr machen-
    Sohn 16 Jahre alt- ist noch Schüller in Realschule(nächste 2 Jahre)

    Meine Frage:
    ändert sich mein Alleinerziehende- Status, wenn meine Tochter anfängt zu arbeiten und noch bei mir wohnen bleibt? Oder gelte ich solange als alleinerziehen solange ich Kindergeld bekomme?

  • Avatar Rebecca sagt:

    Hallo kann ich den Wechsel und den entlastungsantrag erst machen wenn das Kind da ist und eine eigene Steuer ID besitzt? danke

  • Avatar Almedina sagt:

    Hallo!!!
    Mein Mann und ich sind in der 4. Steuerklasse. Er ist krank geworden und seit fast einem Jahr kriegt Krankengeld und die Erwerbsminderungsrente ist beantragt. Wenn er dann in der Rente ist, in welche Klasse soll ich sein? Wir haben 2 Kinder und er ist Pflegefall, ich arbeite in der Teilzeit.
    Vielen Dank im Voraus!

  • Avatar Jeff sagt:

    Guten Tag,

    ist die Steuerklasse 2 allein Arbeitnehmern vorbehalten und können also alleinerziehende Freiberufler nicht in diese Steuerklasse?

    Danke und beste Grüsse,

    Jeff

  • Avatar Leif Borgman sagt:

    Hallo Jeff,

    An sich würde die Steuerklasse 2 für dich keinen Sinn ergeben. Du gibst in deiner Steuererklärung an, dass du Freiberufler und alleinerziehend bist. Damit würdest du den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommen.

    Viele Grüße
    Dein smartsteuer Team /lb

  • Avatar Edeltraud Schwabedissen sagt:

    Wie ist das denn mit Steuerklasse 2 und Entlastungsbetrag im Wechselmodell, d.h. das Kind lebt eine Woche beim Vater und eine bei der Mutter, ist aber bei der Mutter mit Wohnsitz gemeldet?

  • Avatar Jasmine sagt:

    Hallo,

    wie ist es, wenn der neue Partner bei einem gemeldet ist und man jetzt Steuerklasse 1 dadurch hat》dieser aber noch seinen bisherigen Wohnort als Zweitwohnsitz hat UND verheiratet ist?

    Danke und Gruß

  • Avatar Leif Borgman sagt:

    Hallo Jasmine,

    für dich selbst würde sich ja grundsätzlich nichts ändern. Was deine*n Partner*in betrifft, sind wir nicht in der Lage Auskunft darüber zu geben. Das fällt unter steuerliche Beratung und die dürfen wir nicht geben. Gerne kannst du aber in anderen Artikeln des smartsteuer-Blogs stöbern, vielleicht hilft dir das ja weiter.

    Viele Grüße
    Das Team von smartsteuer

  • Avatar Leif Borgman sagt:

    Hallo Edeltraut,

    von den Eltern kann jeweils nur ein Elternteil die Steuerklasse 2 bekommen. Dementsprechend kann auch nur ein Elternteil den Entlastungsbetrag empfangen. Da keines der beiden Elternteile im Wechselmodell allein betreuend ist, obliegt die Entscheidung der Steuerklasse 2 und Entlastungsbetrag bekommt bei den Eltern selbst.

    Wir hoffen, dass wir damit weiterhelfen konnten.

    Viele Grüße
    Das smartsteuer Team

  • Hallo, ich habe bitte zwei Fragen:
    1.) Mein 24jähriger Sohn ist nun ausgezogen, studiert aber noch. Ich bin berufstätig, ledig und wohne allein. Muss ich nun die Steuerklasse wechseln? Hatte bisher II. Muss ich jetzt in Klasse I zurück, wenn ja, wi8e mache ich das? Er bekommt noch Kindergeld und Unterhalt, weil er sich in der ersten Ausbildung befindet, er wird allerdings Ende Dezember 25.
    2.) Bei meinem Lohnsteuerjahresausgleich für 2022 müsste ich sogar etwas zurückzahlen, wenn ich ihn einreichen würde, sagt mein Bekannter, der die Steuer über Elster für mich einreicht. Er meint, das würde daran liegen, dass ich die Steuerklasse II habe. Sonst bekam ich aber immer etwas zurück. Bin gerade etwas ratlos!

    Vielen Dank und herzliche Grüße

  • Avatar VK sagt:

    Hallo Barbara,

    wir von smartsteuer informieren lediglich über Neuerungen und Tipps rund um Steuern, können dich aber leider nicht steuerlich beraten. Wende dich mit deinen konkreten Fragen gerne an dein zuständiges Finanzamt.

    Vielen Dank und liebe Grüße
    Dein smartsteuer-Team

  • Avatar Paul sagt:

    Ich finde es als Unterhaltspflichtiger geradezu absurd, dass die Kindsmutter als „Alleinerziehend“ gilt, Kindergeld, Kindesunterhalt, Kinderfreibeträge bekommt, zusätzliche Entlastungsbeiträge und noch in Steuerklasse II kann. Das ist doch alles nicht normal, gerade wenn man bedenkt, dass man als Unterhaltszahler wie ein Single ohne Kinder behandelt wird und bei Umgangsboykott noch zusätzlich die Kinderfreibeträge an die Mutter abgeben muss!
    Diese horrenden Zahlungen mittlerweile „als Tropfen auf den heissen Stein“ zu bezeichnen ist ein Hohn.


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