11.05.2018 · Arbeitnehmer · Beliebte Beiträge ·
Lesezeit: 4 Min.

Die 8 schlimmsten Fehler bei der Steuer

Na, haben Sie die Steuererklärung noch vor sich? Langsam wird es Zeit, aber das wissen Sie ja selbst. Und da sollte dieser kleine Ratgeber passen. Denn rund um die Steuer gibt es so einige Irrtümer. Damit Ihnen nicht auch so ein – unter Umständen teurer – Fehler passiert, sollten Sie diesen Artikel gut lesen.

Platz 8: Belege nicht sammeln

Vielleicht haben Sie es schon gehört oder gelesen. Seit diesem Jahr müssen Sie keine Belege mehr zum Finanzamt schicken. Aber das ist eine trügerische Sicherheit. Denn das Finanzamt kann sie jederzeit anfordern – und wird das auch tun. Besonders bei erstmals aufgetauchten oder über die Maßen hohen Ausgaben. Es bleibt also dabei: Schön alle Belege, Kontoauszüge und Quittungen sammeln. Tipp: Machen Sie das immer in regelmäßigen Abständen, dann ist der Aufwand unmittelbar bei der Steuererklärung wesentlich geringer.

Platz 7: Zahlen an der falschen Stelle eintragen

Das ist tatsächlich ein Klassiker – und er kann sehr schmerzhaft sein. Denn das Finanzamt macht in solchen Fällen genau eine Sache: Rausstreichen. Sie können nicht damit rechnen, dass der Wert zusätzlich an die richtige Stelle eingetragen wird. Kleine Werbung in eigener Sache: Mit unserer Online-Lösung smartsteuer sind Sie auf der sicheren Seite. Hier müssen Sie lediglich Fragen beantworten und Zahlen eintippen – smartsteuer trägt diese dann automatisch an der richtigen Stelle im jeweiligen Formular ein.   

Platz 6: Sonderausgaben vergessen

Werbungskosten sind mittlerweile in aller Munde. Und die meisten schauen, ob sie da nicht noch was zum Absetzen finden. Doch es gibt viel mehr Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Sonderausgaben sind eine davon. Vorsorgeaufwendungen, Unterhaltszahlungen, Spenden, Kinderbetreuungskosten und sogar die Kirchensteuer fallen hier rein. Und sagen Sie nicht, das betrifft Sie überhaupt nicht. Und wieder Vorteil smartsteuer: Hier wird alles abgefragt, vergessen ist praktisch unmöglich. Das betrifft übrigens auch die folgenden Plätze 5 und 4.

Platz 5: Außergewöhnliche Belastungen vergessen

Wie eben auf Platz 6: Auch hier ist einiges zu holen. Der größte Batzen vermutlich bei den Arztkosten, etwa Ausgaben für den Zahnarzt oder eine Brille, selbst eine künstliche Befruchtung zählt dazu. Auch wenn es hier eine zumutbare Belastung gibt, ab der Sie wirklich Steuern sparen können, lohnt es sich sehr oft. Auch hier gilt: Sie verpassen mit smartsteuer nichts.

Platz 4: Haushaltsnahe Dienstleistungen vergessen

Glücklich, wer sich eine Putzkraft leisten kann. Oder einen Experten für den Garten. Ein Teil der Kosten dafür lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Das gilt auch für Handwerkerleistungen, etwa ein Maler. Und wenn Sie jetzt sagen, das Glück habe ich nicht, ich muss leider alles selber machen: Stopp, denn im Prinzip kann jeder davon profitieren. Denn in der Betriebskostenabrechnung verstecken sich viele Posten, die Sie absetzen können. Schauen Sie einfach in diesen Blogbeitrag rein.  

Platz 3: Steuerbescheid klaglos hinnehmen

Das dauert zwar noch ein bisschen, aber seien Sie vorbereitet. Geschätzt jeder dritte Steuerbescheid ist fehlerhaft. Und Sie können davon ausgehen, dass im Großteil der Fälle der Fiskus profitiert – und Sie der Leidtragende sind. Also: Prüfen Sie Ihren Steuerbescheid gründlich. Worauf Sie achten sollten, können Sie zum Beispiel in diesem Blogartikel nachlesen. Und wenn Ihnen etwas verdächtig vorkommt, bleibt der Einspruch. Schauen Sie dazu bitte in diesen Beitrag.

Platz 2: Schummeln

Die Versuchung mag ja groß sein. Man macht die Steuererklärung mit einer Software oder eben mit smartsteuer – und sieht immer sofort, was jeder neue Eintrag bringt. In dem einen Posten ein paar Hundert Euro mehr – schwups und schon bekommt man plötzlich 100 Euro mehr zurück. Machen Sie es nicht. Das gibt bei einer gründlichen Prüfung vonseiten des Finanzamts ganz sicher Ärger. Und selbst wenn Sie „straffrei“ bleiben und „nur“ der entsprechende Betrag abgezogen wird – Sie können sich sicher sein, dass Sie auch in den Folgejahren zu den Kandidaten gehören, deren Steuererklärung intensiver geprüft wird.

Platz 1: Keine Steuererklärung machen – oder zu spät

Wer zu spät kommt, den bestraft das… Finanzamt. In diesem Jahr liegt die Höhe des Verspätungszuschlags noch im Ermessen des Finanzbeamten – und oft kommt man gerade noch so davon. Aber ab nächstem Jahr wird sich das ändern. Mindestens 25 Euro werden dann pro Monat Verspätung fällig. Mehr dazu hier.
Der allergrößte Fehler ist aber, keine Steuererklärung abzugeben, wenn man dazu nicht verpflichtet ist. Sie schenken dem Staat bares Geld. Denn meist müssen nur die keine Steuererklärung abgeben, von denen der Fiskus nicht mehr Geld erwartet, als zum Beispiel über die Lohnsteuer reingekommen ist. Im Gegenteil, genau die freiwilligen Abgeber können oft mit einer Steuererstattung rechnen. Und wenn es doch mal andersrum kommen sollte: Einfach Einspruch einlegen und die Steuererklärung zurückziehen. Dann passiert nichts mehr.

Alle 8 Fehler erklären wir Ihnen auch in unserem Video noch einmal ausführlich.




Und zum Abschluss sind Sie dran: Kennen Sie noch andere Fehler, die Ihnen vielleicht sogar mal selbst passiert sind? Dann immer her damit in die Kommentare.  

 


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