19.11.2019 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht – worum geht es?

Eigentlich sollte es so einfach sein: Entweder ist man steuerpflichtig, ohne Einschränkung – oder eben nicht. Doch die Überschrift verrät es schon: Es gibt da schon auch was dazwischen: die beschränkte Steuerpflicht. Und um die Verwirrung noch zu vergrößern: wir haben auch noch die erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Denken Sie sich jetzt vielleicht ein Augenroll-Smiley. Aber, wir wären nicht der Blog von smartsteuer, wenn wir nicht auch aus einem solch sperrigen Thema was lesbares machen könnten.

Wer ist unbeschränkt steuerpflichtig?

Wie grundlegend diese Frage offenbar ist, lässt sich leicht erkennen an der Stellung im Gesetz: Es ist tatsächlich Paragraph 1, Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes.
Unbeschränkt steuerpflichtig sind demnach:

  1. „natürliche  Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben“ und

  2. deutsche Auslandsbedienstete, die von einer öffentlichen Kasse bezahlt werden, zum Beispiel Angehörige einer deutschen Botschaft oder Konsulats (und daher nicht zu Gruppe 1 gehören).

Während 2. nur recht wenige betrifft und leicht zu verstehen ist, müssen wir bei 1. wohl nachlegen:
Natürliche Personen sind Menschen, egal ob große oder kleine – in Abgrenzung zu juristischen Personen (etwa eine GmbH). Der Wohnsitz, vereinfacht gesagt, da wo man wohnt – ob Villa oder möbliertes Zimmer. Bleibt noch der „gewöhnliche Aufenthalt“. Davon spricht man, wenn sich jemand mindestens sechs Monate am Stück in Deutschland aufhält. Kurze Unterbrechungen sind aber möglich.

Das bedeutet verkürzt gesagt, dass nicht nur deutsche Staatsbürger unbeschränkt steuerpflichtig sind. Der spanische Fußball-Profi, der für drei Jahre in der Bundesliga unterschrieben hat, muss  auch seine Steuern in Deutschland zahlen. Oder der türkische Familienvater, der in Berlin lebt – in seiner alten Heimat aber Mieteinnahmen erzielt. Damit die Heimatländer diese „Steuer-Inländer“ nicht noch mal bei der Steuer abkassieren, gibt es sehr oft sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), wo es klare Regeln für solche Fälle gibt.

Achso – und nur der Vollständigkeit halber: Man kann auch auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig werden. Das betrifft Personen, die nicht in Deutschland leben, deren Einkünfte aber zu mindestens 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder deren ausländischen Einkünfte nicht über dem Grundfreibetrag (2019: 9.168 Euro) liegen. Das kann aber tatsächlich für Grenzpendler von Interesse sein.

Wer in Deutschland arbeitet, aber im Ausland wohnt ist oft nur beschränkt Steuerpflichtig.

Wer in Deutschland Einkünfte erzielt, aber im Ausland wohnt ist oft nur beschränkt steuerpflichtig.

Wer ist beschränkt steuerpflichtig?

Vereinfacht gesagt: kein Wohnsitz in Deutschland, kein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland – aber steuerpflichtige Einnahmen in Deutschland. Dann ist die Person beschränkt steuerpflichtig. Das kann der italienische Unternehmer sein, der eine Betriebsstätte in Deutschland hat oder der dänische Staatsbürger, der Mieteinnahmen in seinem Haus in Hamburg hat.

Warum aber nun diese Aufregung um beschränkt oder unbeschränkt? Nun, interessant wird das Ganze, wenn jemand Einnahmen in Deutschland und woanders hat. Wer beschränkt steuerpflichtig in Deutschland ist, muss auch nur seine deutschen Einkünfte in Deutschland versteuern. Wer hingegen unbeschränkt steuerpflichtig ist, muss damit rechnen, dass sein „Welteinkommen“, also alle Einkünfte weltweit, erstmal komplett in Deutschland besteuert werden. Also auch die aus dem Ausland. Abhilfe leisten da nur wieder die DBA, die verhindern, dass man nicht sogar doppelt Steuern zahlen muss.

Und wieder ein Achso: Es gibt auch noch die erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Kurz gesagt: Wer sich – weil er es sich leisten kann als reicher Mensch – in eine Steueroase verabschiedet, bleibt unter gewissen Voraussetzungen bis zu zehn Jahre lang zusätzlich beschränkt steuerpflichtig in Deutschland.

Zu guter Letzt noch mal kurz zurück zur unbeschränkten Steuerpflicht. Die greift bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sehr oft. Unbeschränkte Steuerpflicht besteht, wenn der Erblasser, der Schenker oder der Erwerber Steuer-Inländer ist. Für deutsche Staatsangehörige sogar bis zu fünf Jahre nach ihrem Wegzug aus Deutschland.

Fall es noch nicht ganz klar geworden sein sollte, erklären wir Ihnen die beschränkte Steuerpflicht in diesem Video noch etwas ausführlicher:




Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar andrea schmid sagt:

    Ich habe die österreichische Staatsbürgerschaft und habe bis 31.7.19 in Österreich gelebt und lohnsteuerpflichtig gearbeitet. Mein Gehalt wurde noch bis September ausgezahlt. Ich bin am 1.8.19 nach Deutschland übersiedelt und habe mit 5.8.19 lohnsteuerpflichtig zu arbeiten begonnen. Nun möchte uch den Lohnsteuerausgleich einreichen. Wie und wo gebe ich die Steuern etc. an. Bin ich jetzt eigentlich das ganze Jahr unbegrenzt steuerpflichtig. Ich bezahle in Deutschland und Österreich für August und September Lohnsteuer. Ich habe die Zeit eingearbeitet, damit ich in Deutschland rechtzeitig starten konnte. Ich blicke da nicht durch? Kann ich Umzugskosten auch dazunehmen, wenn ich auf Grund einer Anstellung von Österreich nach Deutschland ziehe? Im Februar bi ich für die bewnach Deutschland geflogen. Kann ich da etwas dazunehmen?
    Danke im Voraus
    MfG Andrea Schmid

  • Avatar Uwe Zett sagt:

    Hallo,

    eine kleine Frage haette ich da: Ich bin Deutscher und seit 2 Jahren auch Italiener (doppelte Staatsbuergerschaft), seit 21 Jahren in Italien lebend und arbeitend. Seither habe ich in Deutschland weder gearbeitet noch irgendwelche Abgaben abgefuehrt.

    Wenn mir jetzt jemand beispielsweise eine Wohnung im Wert von 200k Euro schenken wuerde und ich sie danach eine meine Schwester verhoekern wuerde, wo zahle ich die Schenkungssteuer?

    In Deutschland oder Italien? Bin ich in Deutschland beschraenkt oder gar nicht steuerpflichtig? Habe in Deutschland alle Zelte abgebrochen und habe Frau und Kinder in Italien.

    Vielen Dank

    Uwe

  • Avatar Jenrik Steege sagt:

    Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall Ihr Finanzamt, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten.

  • Avatar Harald Becker sagt:

    Hallo ich wohne seit 2015 in Kambotscha,,beziehe eine Rente von 840 Euro moechte jetzt einen Antrag stellen beim Finanzamt Neubrandenburg (Antwortschreiben zum Veranlagungaschreiben) bin mir da unsicher was anzukreuzen ist , beschraente Steuerpflicht oder unbeschraenkte Steuerpflicht. Bitte um Entschuldigung wenn die Frage dumm ist aber ich bin schon etwas aelter Baujahr 1945 ….Mit freunlichem Gruss

    Harald Becker

  • Avatar Yves Laszkowski sagt:

    Hallo,
    Ich lebe seit 2018 in Spanien.
    Erhalte als krankheitsbedingt frühpensionierter Beamter, Versorgungsbezüge vom Land Ba Wü.
    Krankheitsbedingt ist eine tätigkeitsaufnahme in Spanien ausgeschlossen.
    Aktuell bin ich beschränkt steuerpflichtig.

    Dazu meine Frage: bei Abgabe einer Steuererklärung könnte es einen Vorteil für mich ergeben, die unbeschränkte Steuerpflicht zu beantragen, oder macht das wenig Sinn?

    Danke schonmal
    Yves Laszkowski

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht mit Wohnsitz im Ausland kann gestellte werden, wenn die Einkünfte zu mindestens 90% der deutschen Einkommenssteuer unterliegen. Bei der unbeschränkten Steuerpflicht werden viele Vergünstigungen mit in die Berechnung einbezogen, die bei der unbeschränkten Steuerpflicht nicht mit berechnet werden.
    Das müssten Sie für Ihren Einzelfall einmal prüfen.

  • Avatar Steffan Herrmann sagt:

    Hallo,
    ich bin seit Nov. 2020 Rentner. Beziehe eine deutsche Regelaltersrente (unter 1000 Euro). Da ich 23 Jahre in den USA gelebt und gearbeitet habe, beziehe ich seit dem 1. März 202 US SS Benefits in höhe von $1200 monatlich. Heisst, ich bin 2021 in Deutschland steuerpflichtig. Mich würde interessieren, was sich steuerlich ändert wenn ich ins Ausland gehe (Wohnsitz verlagere)? z.B. nach Malta oder Ungarn.

    Vielen Dank
    Steffan

  • Avatar Joja sagt:

    Hallo, ich wohne in Deutschland arbeite jedoch 28 Stunde pro Woche in den Niederlanden. Welche Einkommstensteueraerklaerung muss ich fuer 2022 einreichen? Die ganz normale oder die beschraenkte?

  • Avatar Jenrik Steege sagt:

    Hallo Johanna,

    Einkünfte als Arbeitnehmer im Ausland erfassen Sie bitte unter Einkünfte von.. – Arbeitnehmer im Ausland.

    Im Ausland gezahlte Steuern können Sie unter > Einkünfte > Ausländische Steuern erfassen.

    Viele Grüße
    Jenrik von smartsteuer

  • Avatar Steba sagt:

    Wie verhält sich die Besteuerung als Einzelunternehmer, wenn man in Deutschland Kunden hat, diese auch weiter bedienen möchte und als IT´ler das aus einem EU Nachbarland wie SP machen möchte?
    Viele Grüße Stefan

  • Avatar Vivian Klein sagt:

    Hallo Stefan,

    da wir von smartsteuer lediglich über Neuigkeiten rund um Steuern informieren, kläre deine konkrete Frage gerne mit dem zuständigen Finanzamt.

    Vielen Dank für dein Verständnis und liebe Grüße
    Dein smartsteuer-Team


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