Kindergeld 2025: Höhe, Antrag und Änderungen

Das Kindergeld ist eine der wichtigsten staatlichen Leistungen für Familien in Deutschland. Doch es gibt einige Dinge zu beachten, damit sich das Kindergeld für Eltern lohnt. In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige zur Höhe, dem Antrag und den wichtigsten Änderungen beim Kindergeld 2025.
Wie hoch ist das Kindergeld 2025?
Seit Januar 2023 gibt es für alle Kinder den gleichen Betrag, unabhängig davon, wie viele Kinder du hast. Diese Regelung gilt auch 2025:
- Kindergeld pro Kind (1. bis x. Kind): 255 Euro pro Monat
Das bedeutet: Egal ob du ein Kind hast oder vier, pro Kind bekommst du 255 Euro im Monat, also insgesamt 3.060 Euro im Jahr. Der Betrag wurde zuletzt zum 1. Januar 2025 angehoben, von 250 € auf 255 €.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Kindergeld bekommst du grundsätzlich, wenn du:
- in Deutschland wohnst, oder in bestimmten Ausnahmefällen im EU-Ausland.
- dein Kind in deinem Haushalt lebt oder du für den Unterhalt sorgst.
- das Kind unter 18 Jahre alt ist, in bestimmten Fällen auch darüber hinaus.
Auch volljährige Kinder können weiterhin Kindergeld bekommen, zum Beispiel, wenn sie:
- sich in einer Schulausbildung oder im Studium befinden (bis zum 25. Geburtstag),
- einen Freiwilligendienst machen (z. B. FSJ oder BFD),
- arbeitslos gemeldet sind und eine Ausbildung suchen (bis zum 21. Geburtstag).
Wie beantrage ich Kindergeld 2025?
Der Antrag läuft auch 2025 über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Hier die wichtigsten Schritte:
- Online oder in Papierform: Du kannst den Antrag auf Kindergeld online ausfüllen und digital einreichen oder klassisch auf Papier stellen.
- Notwendige Unterlagen:
- Steuer-Identifikationsnummer von dir und deinem Kind.
- Geburtsurkunde des Kindes, bei erstmaligem Antrag
- ggf. Nachweise zur Ausbildung, Studium oder Arbeitslosigkeit, bei volljährigen Kindern.
- Bearbeitungsdauer: Plane etwa 4–6 Wochen ein, bis die Zahlung beginnt.
Tipp: Du kannst Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate beantragen. Warte also besser nicht zu lange damit!
Was hat sich 2025 geändert?
Abgesehen von der leichten Erhöhung des Kindergeldes, gibt es kleinere, aber wichtige Neuerungen:
1. Digitaler Antrag wird zur Regel
Die Familienkasse stellt 2025 komplett auf digitale Prozesse um. Das bedeutet die Antragstellung, Mitteilungen, wie z. B. über Schulwechsel und Nachweise können direkt online eingereicht werden.
Ein Login mit dem ELSTER-Zertifikat oder dem Online-Ausweis (eID) wird dabei empfohlen.
2. Vereinfachte Meldung bei Ausbildungsbeginn
Für Kinder ab 18 genügt künftig in vielen Fällen eine automatische Schulbescheinigung oder eine einfache Selbsterklärung online, weniger Bürokratie für dich!
3. Mehr Kontrolle über Auszahlungen
Im neuen Familienkassen-Portal kannst du ab 2025 jederzeit den Status deines Antrags und die Auszahlungstermine einsehen. Auch Adress- oder Kontoänderungen sind online möglich.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag – was ist besser?
Das Finanzamt prüft bei der Steuer automatisch, was für dich günstiger ist:
- Kindergeld bekommst du jeden Monat direkt ausgezahlt.
- Der Kinderfreibetrag wird im Rahmen deiner Steuererklärung berücksichtigt.
Wenn der Freibetrag für dich zu einer höheren Steuerersparnis führt, wird das Kindergeld anteilig verrechnet, du bekommst also immer das, was für dich besser ist.
Fazit:
Auch 2025 bleibt das Kindergeld ein wichtiger Beitrag für Familien. Die Höhe bleibt mit 255 Euro pro Kind stabil, der Antrag wird einfacher und digitaler. Und mit smartsteuer kannst du im Rahmen deiner Steuererklärung ganz unkompliziert prüfen, ob der Kinderfreibetrag für dich die bessere Wahl ist. Erledige deine Steuererklärung dafür einfach online mit smartsteuer und wir berechnen live, wie hoch deine Erstattung ausfällt! Wenn du Kinder hast, lohnt sich fast immer ein Blick in deine Steuererklärung, nicht nur wegen des Kindergelds, sondern auch wegen weiterer absetzbarer Kosten rund ums Kind (z. B. Betreuung, Schulbedarf, Nachhilfe).