Steuerklassen 1 – 6: Steuerklassenrechner / Steuerklasse wechseln
- In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen (Lohnsteuerklassen), die das Finanzamt dem Arbeitnehmer zuordnet
- Die Steuerklasse richtet sich in erster Linie nach dem Familienstand
- Ein Steuerklassenwechsel, z.B. bei Eheleuten, ist bis zum 30.11. des Jahres möglich
- Steuerklasse 1: Ledige, ein Job
- Steuerklasse 2: Alleinerziehende, höherer Entlastungsbetrag
- Steuerklassen 3 bis 5: Verheiratete, je nach Verdienst
- Steuerklasse 6: mehrere sozialversicherungspflichtige Jobs
- Steuerklassen: von 1 bis 6
- Steuerklasse 1: für Singles
- Steuerklasse 2: für Alleinerziehende
- Steuerklasse 3: Verheiratet und ein(e) Schwerverdiener(in)
- Steuerklasse 4: Verheiratet und der Standardfall (ohne Faktor)
- Steuerklasse 4 mit Faktor: Verheiratet mit fairem Ausgleich
- Steuerklasse 5: Verheiratet und Geringverdiener
- Steuerklasse 6: Zweitjob
- Steuerklassenrechner – selbst durchrechnen
- Steuerklasse ändern – so funktioniert es!
- Steuerklassen bei Mini- und Midijobs
- Häufige Fragen
Klasse sind Steuern ja meistens nicht. Aber mit Steuerklassen hat wohl fast jeder zu tun, der berufstätig ist. Die gibt es übrigens von Steuerklasse 1 bis zur Steuerklasse 6.
Doch welche Steuerklasse bin ich und welche ist die richtige für mich? Was bedeuten diese Lohnsteuerklassen steuerlich? Wie wirkt sich die Steuerklasse auf meine Lohnabrechnung aus? Welche Besonderheiten gibt es bei Ehepaaren, was ist Steuerklasse 4 mit Faktor? Wie sieht es bei Mini- und Midijobs aus? Viele Fragen – die Antworten gibt es wie gewohnt leicht verständlich hier bei uns im Steuerwissen von smartsteuer.
Steuerklassen: von 1 bis 6
Vielleicht fragst Du Dich, warum es eigentlich verschiedene Steuerklassen gibt. Wie Du gleich sehen wirst, greifen die verschiedenen Steuerklassen für verschiedene Lebens- und/oder Beschäftigungsverhältnisse.
Wichtig: Die Steuerklasse definiert, wie viel Lohnsteuer Du jeden Monat zahlen musst. Es gibt dann jeweils verschiedene Grenzen, ab denen tatsächlich Steuern fällig werden.
Nur Angestellte, Auszubildende und Beamte zahlen Lohnsteuer. Damit ist klar, dass Steuerklassen für Selbstständige und Rentner keine Rolle spielen.
Aus dem klareren Begriff „Lohnsteuerklassen“ wurde über die Jahre das kürzere Wort „Steuerklassen“ gemacht. Jetzt aber los zu den sieben Steuerklassen. Ja, Du hast richtig gelesen, es sind wirklich sieben. Der Grund: Neben den sechs Steuerklassen von 1 bis 6 (oder I bis VI) gibt es noch die Steuerklasse 4 mit Faktor.
Die sieben Steuerklassen kurz erklärt
- Steuerklasse I (1): Sie gilt für Singles – ledige, getrennt lebende oder geschiedene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
- Steuerklasse II (2): Etwas weniger Steuern werden hier fällig – und zwar für Alleinerziehende, die Anspruch auf den Entlastungsbetrag (4.260 €, für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um jeweils 240 € pro Jahr) haben.
- Steuerklasse III (3): Für den deutlich besser verdienenden Ehepartner. Der andere Teil des Paars erhält automatisch die Klasse V.
- Steuerklasse IV (4): Nach der Hochzeit landen beide Eheleute in Steuerklasse IV, die die gleichen Abzüge hat wie Klasse I. Zu empfehlen, wenn beide ein ähnliches Einkommen haben.
- Steuerklasse IV (4) mit Faktor: Ebenfalls für Ehepaare. Hier wird die monatliche Steuerlast nur etwas „gerechter“ aufgeteilt als in der III/V-Kombination.
- Steuerklasse V (5): Sie stellt das Gegenstück zur Klasse III dar und kommt beim deutlich schlechter verdienenden Ehepartner zur Anwendung.
- Steuerklasse VI (6): Die braucht ein Arbeitnehmer nur, wenn er einen zweiten steuerpflichtigen Job annimmt.
Steuerklasse 1: für Singles
Hier können wir es kurz machen: Wer ledig, verwitwet oder geschieden ist, kommt als Arbeitnehmer in Steuerklasse 1. Im Jahr 2019 beginnt die Steueruhr hier ab rund 1.050 € brutto monatlich zu ticken.
Steuerklasse 2: für Alleinerziehende
Wie die Überschrift schon sagt, hier fallen Alleinerziehende rein. Aber, und das ist wichtig, das geht nicht automatisch. Es muss ein Antrag gestellt werden, um den sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende tatsächlich jeden Monat auf der Lohnabrechnung zu sehen.
Du findest das entsprechende Dokument im Internet. Klicke links oben auf „Formularcenter“ und gib danach oben rechts den Suchbegriff „Entlastungsbetrag“ ein. (Das Formular „Versicherungserklärung zum Entlastungsbetrag“ ist das richtige.) Sende anschließend das ausgefüllte Formular an Dein Finanzamt. Der Entlastungsbetrag beträgt derzeit bei einem Kind 4.260 € im Jahr und erhöht sich pro weiterem Kind um 240 €. Die Folge: Steuern werden hier im Jahr 2022 erst ab rund 1.600 € brutto monatlich fällig.
Wenn Du alleinerziehend bist und mehr wissen willst, dann schau bitte in diesen Blogbeitrag.
Steuerklasse 3: Verheiratet und ein(e) Schwerverdiener(in)
Jetzt kommen wir schon zu den Steuerklassen, die nur für Ehepaare greifen. Dazu gehören die Steuerklassen 3, 4, 4 mit Faktor und 5. Die einfache Regel hier: Die Summe der Steuerklassen der Eheleute muss 8 betragen. Es gibt also die Möglichkeiten „3 und 5“, „4 und 4“ sowie „4 mit Faktor und 4 mit Faktor“.
Steuerklasse 3 empfiehlt sich, wenn eine Person sehr viel verdient und die andere wenig. Beim Besserverdiener fällt erst ab einem monatlichen Brutto von 2.000 € Lohnsteuer an. Das sorgt natürlich für ein deutlich höheres Netto als in anderen Steuerklassen. Du ahnst es schon: Bei Klasse 5 sieht es dann entsprechend schlechter aus. Dazu weiter unten mehr.
Wichtig: Verheiratete müssen in diesem Fall eine Steuererklärung abgeben. Und: Die Steuerklasse 3 muss ebenfalls beantragt werden.
Der Antrag auf Steuerklassenwechsel wurde in den Antrag zur Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen integriert.
Steuerklasse 4: Verheiratet und der Standardfall (ohne Faktor)
Wer heiratet und keinen Antrag stellt, landet automatisch in Steuerklasse 4. Und zwar beide. Wenn die Eheleute ein ähnliches Gehalt haben, müssen diese auch nichts ändern.
Die Steuerklasse 4 hat die gleichen Steuersätze wie die 1, also fällt (2019) erst ab 1.050 € brutto im Monat Lohnsteuer an. Eine Pflicht zur Steuererklärung besteht bei der 4/4-Kombi übrigens nicht. Empfehlenswert ist die Steuererklärung aber auch für sie.
Steuerklasse 4 mit Faktor: Verheiratet mit fairem Ausgleich
Auch hier werden wie bei der 3/5-Kombi die unterschiedlich hohen Einkommen berücksichtigt. Aber eben fairer als bei 3/5. Hier ermittelt das Finanzamt für beide Eheleute anhand ihres erwarteten Einkommens einen Faktor. Danach werden die Gehälter entsprechend versteuert.
Der Vorteil hier: Die Person, die weniger verdient, hat in der Regel mehr Netto, als in der 3/5-Kombi. Zudem muss am Jahresende kaum etwas nachgezahlt werden, der Faktor sorgt dafür.
Der Nachteil: Insgesamt zahlen die Eheleute jeden Monat mehr Steuern als in der 3/5. Psychologisch ist die Faktorlösung allerdings doch besser, da eben auch der geringer verdienende Teil mehr Netto hat und nicht ganz so schlecht dasteht. Zudem muss bei 3/5 oft über die Steuererklärung nachgezahlt werden. Steuerklasse 4 mit Faktor muss wie bei der Steuerklasse 3 beantragt werden. Auch eine Steuererklärung ist verpflichtend.
Steuerklasse 5: Verheiratet und Geringverdiener
Wir haben es ja eben schon öfter erwähnt, dass die Steuerklasse 5 erhebliche Abzüge hat. Hier liegt die magische, monatliche Grenze um die 100 € brutto, danach schlagen die Steuern schon zu. Wie bereits gesagt: Bei einer 3/5-Kombi haben die Eheleute das bestmögliche Netto im Monat zur Verfügung. Allerdings passiert es bei dieser Konstellation oft, dass am Jahresende Steuern nachgezahlt werden müssen. Die Steuererklärung ist auch hier Pflicht.
Steuerklasse 6: Zweitjob
Wenn Du einen zweiten steuerpflichtigen Job antrittst, ist das steuerlich bitter. Denn in der dazu nötigen Steuerklasse 6 musst Du jeden einzelnen Cent versteuern. Die gute Nachricht: Du kannst in der Regel mit einer Steuererstattung rechnen. Diese erhältst Du über die Steuererklärung, die Du auf jeden Fall machen musst, sobald Steuerklasse 6 ins Spiel kommt.
Damit wird klar, dass es immer besser ist, einen Vollzeitjob in Steuerklasse 1 zu haben, als zwei Teilzeitjobs in Steuerklasse 1 und 6. Denn so hat man ein höheres monatliches Netto. Auch wenn man sich das Geld der Kombination 1 und 6 über die Steuererklärung zurückholen kann. Das ist allerdings erst im nächsten Jahr möglich. Da ist es doch besser, das Geld gleich zu haben.
Steuerklassenrechner – selbst durchrechnen
Nach all der grauen Theorie über Lohnsteuerklassen nun noch etwas Praktisches. Wir von smartsteuer bieten Dir einen Steuerklassenrechner für die optimale Kombination der Steuerklassen als Ehepaar an. Und einen Lohnrechner, der Dir genau zeigt, wie viel Netto vom Brutto bleibt. Wir berechnen folgende Steuerklassen-Optionen:
- Steuerklasse 3 und 5
- Steuerklasse 5 und 3
- Steuerklasse 4 und 4
- Steuerklasse 4 und 4 mit Faktor
Steuerklassenrechner für Ehepaare:
Steuerklasse ändern – so funktioniert es!
Die Steuerklasse wird von der Lebenssituation einer Person bestimmt. Ein Steuerklassenwechsel findet daher statt, wenn sich die Lebenssituation der Person verändert – etwa bei einer Hochzeit oder Scheidung. In manchen Fällen erfolgt der Wechsel der Steuerklasse automatisch, in anderen muss er beantragt werden.
Steuerklassenwechsel nach Heirat
Nach der Hochzeit landen beide Ehepartner automatisch in Steuerklasse 4. Wenn beide etwa gleich viel verdienen, ist das die geeignete Steuerklasse. Es kann sich aber lohnen, die Steuerklasse zu wechseln.
Verheiratete können wählen, ob sie in die Steuerklasse 4 mit Faktor oder in die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 wechseln möchten. In beiden Fällen ist ein Antrag beim zuständigen Finanzamt notwendig.
Den Antrag müssen grundsätzlich beide Ehepartner unterschreiben. Um von der Steuerklasse 3 oder 5 in die Steuerklasse 4 zu wechseln, reicht seit 2018 ein einseitiger Antrag aus. Der Wechsel gilt dann für beide Ehe- bzw. Lebenspartner.
Verheiratete können durch einen Steuerklassenwechsel keine Steuern sparen. Doch wer eine günstige Lohnsteuerklasse wählt, hat monatlich mehr netto und muss nicht auf den Steuerausgleich warten. Vor allem bei großen Einkommensunterschieden der Ehepartner zahlen Ehepaare oft zu viel Steuern.
Hier kann sich ein Wechsel in die Steuerklassenkombination 3 und 5 lohnen. Auch wenn Du nicht wechselst: Selbst bei einer ungünstigen Steuerklassenkombination erhältst Du die zu viel gezahlten Steuern mit dem Steuerausgleich nach einer Einkommensteuererklärung zurück.
Im Regelfall sind Verheiratete ohnehin zur Steuererklärung verpflichtet – leicht und fehlerfrei gelingt die Abgabe mit unserer Steuersoftware smartsteuer.
Steuerklassenwechsel nach Scheidung
Im Falle einer Scheidung muss von Steuerklasse 3, 4 oder 5 wieder in die Steuerklasse 1 oder 2 gewechselt werden. Im Gegensatz zur Hochzeit erfolgt der Wechsel nicht automatisch, sondern muss beantragt werden.
Für den Zeitpunkt des Steuerklassenwechsels ist entscheidend, ab wann die Eheleute dauerhaft getrennt leben – und nicht, ob sie geschieden sind. Die Steuerklasse muss zum 1. Januar des auf die Trennung folgenden Jahres gewechselt werden.
Wenn ein Ehepaar während des sogenannten Trennungsjahres weiter zusammenlebt, können die bisherigen Steuerklassen für diesen Zeitraum beibehalten werden.
Steuerklassenwechsel für Alleinerziehende
Alleinerziehende können von Steuerklasse 1 in Steuerklasse 2 wechseln, um vom Entlastungsbetrag zu profitieren. Den Entlastungsbetrag kannst Du steuerlich geltend machen, wenn Du ein Kind mit einem Anspruch auf Kindergeld beziehungsweise einen Kinderfreibetrag hast.
Den Wechsel der Steuerklasse musst Du beim zuständigen Finanzamt beantragen. Wenn verheiratete Eltern bereits im Jahr vor der Geburt getrennt gelebt haben, kann der künftig alleinerziehende Elternteil den Wechsel direkt nach der Geburt beantragen.
Antrag auf Steuerklassenwechsel: So funktioniert es
Für den Steuerklassenwechsel muss ein Antrag beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Die Antragstellung ist seit Oktober 2021 online via ELSTER möglich.
Ehe- und Lebenspartner können auch das Formular „Antrag zur Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“ nutzen. Es ist aktuell im Formularcenter des Bundesfinanzministeriums zu finden.
Wie oft kann die Steuerklasse gewechselt werden? Bis 2019 war der Steuerklassenwechsel grundsätzlich nur einmal pro Jahr möglich. Das hat sich geändert. Seit 2020 kann die Steuerklasse mehrmals im Jahr ohne Einschränkungen gewechselt werden.
Wenn Du den Antrag bis zum 30. November stellst, wird er noch für das laufende Jahr berücksichtigt. Wer seine Steuerklasse wechselt, sollte anhand der Gehaltsabrechnung prüfen, ob der Wechsel berücksichtigt wurde.
Steuerklassen bei Mini- und Midijobs
Immer mehr Deutsche verdienen ihr Geld mit Mini- und Midijobs.
Minijobs und Abgaben
Minijobs sind die sogenannten 450‑€-Jobs, wobei die Grenze aktuell bei 603 € liegt. Bei denen braucht es in der Regel keine Steuerklasse, weil diese pauschal besteuert werden und der Arbeitgeber die Kosten trägt. Wenn Du es wünschst, kannst Du grundsätzlich auch bei einem Minijob mit Deiner Steuerklasse abgerechnet werden, aber warum solltest Du das tun?!
Immer dann, wenn Dein Zweitjob über der Minijob-Grenze liegt, wirst Du für diese Tätigkeit in die Steuerklasse 6 eingestuft. Dies bedeutet, dass Du höher besteuert wirst und auch die Sozialabgaben in normaler Höhe fällig werden.
Midijobs und Abgaben
Midijobs sind solche, bei denen man mehr als 603 €, aber höchstens 2.000 € verdient. Der Vorteil hier liegt nicht bei der Steuer, sondern bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Die musst Du nur anteilig bezahlen. Wenig, wenn Du knapp über 603 € liegst – und fast die vollen Sätze bei knapp 2.000 €. Trotz anteiliger Beiträge bekommst Du die vollen Ansprüche für die Rentenversicherung. Steuerlich wirst Du aber genauso wie bei einem Job mit einem höheren Einkommen behandelt. Immerhin: Bei 2.000 € ist die Steuerlast (außer bei Steuerklasse 5 und 6) recht gering:
- Steuerklasse 1 – rund 33 €
- Steuerklasse 2 – rund 6 €
- Steuerklasse 3 – 0 €
- Steuerklasse 4 – rund 33 €
- Steuerklasse 5 – rund 157 €
- Steuerklasse 6 – rund 194 €
Was bedeutet das konkret für mich?
Wer nicht verheiratet ist, landet in Steuerklasse 1, als Alleinerziehende(r) auf Antrag in der günstigeren Steuerklasse 2. Ein Zweitjob führt Dich zu Steuerklasse 6.
Verheiratete können zwischen den Steuerklassen 4 & 4, 3 & 5 und 4 & 4 mit Faktor wählen.
Zusammenfassung: Steuerklassen entscheiden darüber, wie viel Steuern jeden Monat vom Lohn abgezogen werden. Eheleute können ihre Steuerlast mindern, wenn sie sehr unterschiedliche Einkommen haben. Wer noch im Dezember heiratet, kann die Vergünstigungen rückwirkend für das ganze Jahr erhalten.
Häufige Fragen
Wie viele Steuerklassen gibt es?
In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen (Lohnsteuerklassen), die das Finanzamt dem Arbeitnehmer zuordnet.
Für wen gilt Steuerklasse 1?
Sie gilt für Singles – ledige, getrennt lebende oder geschiedene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Für wen gilt Steuerklasse 2?
Sie gilt für Alleinerziehende, die Anspruch auf den Entlastungsbetrag (4.260 €) haben. Damit sind 255 € pro Monat steuerfrei.
Für wen gilt Steuerklasse 3
Für den deutlich besser verdienenden Ehepartner. Der andere Teil des Paares erhält automatisch die Klasse V.
Für wen gilt Steuerklasse 4?
Nach der Heirat landen beide Eheleute in Steuerklasse IV, die die gleichen Abzüge hat wie Klasse I. Zu empfehlen, wenn beide ein ähnliches Einkommen haben.
Bei der Steuerklasse IV mit Faktor wird die monatliche Steuerlast nur etwas „gerechter“ aufgeteilt als in der III/V-Kombination.
Für wen gilt Steuerklasse 5?
Sie stellt das Gegenstück zur Klasse III dar. Und kommt beim deutlich schlechter verdienenden Ehepartner zur Anwendung.
Für wen gilt Steuerklasse 6?
Die braucht ein Arbeitnehmer nur, wenn er einen zweiten steuerpflichtigen Job annimmt.
Für wen lohnt sich der Steuerklassenwechsel?
Die kurze Antwort: In der Regel für Verheiratete, auf jeden Fall für Alleinerziehende.
Verheiratete können durch einen Steuerklassenwechsel zwar keine Steuern sparen. Aber wer eine günstige Lohnsteuerklasse wählt, hat monatlich mehr netto und muss nicht auf den Steuerausgleich warten.
Alleinerziehende profitieren bei einem Wechsel von Steuerklasse 1 in 2 vom sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser wird monatlich eingerechnet. Damit bleibt ihnen monatlich mehr Netto als in Steuerklasse 1.
Welche Steuerklasse bin ich?
Du findest Deine aktuelle Steuerklasse auf Deiner Gehaltsabrechnung, aber auch auf der Lohnsteuerbescheinigung. Falls Du keines dieser beiden Dokumente zur Hand hast, kannst Du Deine Steuerklasse auch bei Deinem zuständigen Finanzamt erfragen.
Wird die Steuerklassen Kombination 3 und 5 abgeschafft?
Unter der Ampelkoalition sollte die Kombination aus 3 und 5 abgeschafft werden. Im Koalitionsvertrag der neuen Regierung aus Schwarz und Rot ist dies bisher nicht vorgesehen.
Was ist das Ehegattensplitting?
Grundsätzlich kann sich jedes Paar entscheiden, ob die gemeinsame oder die getrennte Veranlagung gewählt wird. Bei gemeinsamer Veranlagung wird das Ehegattensplitting angewendet.
Beim Ehegattensplitting wird das Einkommen so berechnet:
1. Das Einkommen beider Partner wird addiert
2. Es wird dann gleichmäßig auf das Paar verteilt, also durch 2 geteilt.
3. Die auf das berechnete Einkommen anfallenden Steuern werden verdoppelt.
Das Ergebnis ist eine geringere Steuer für den Besserverdienenden. Somit bleibt dem Paar mehr Netto übrig.
Welche Steuerklasse ist 2026 für mich die Richtige?
Die richtige Wahl der Steuerklasse hängt grundsätzlich von den individuellen Lebensumständen ab. Dabei sind Familienstand und die Art der Tätigkeit wichtige Entscheidungshilfen.
Die Steuerklasse wirkt sich nur auf die Lohnsteuer aus, das heißt, wie viel Dir der Arbeitgeber von Deinem Lohn abzieht. Der endgültig zu entrichtende Steuerbetrag wird erst mit der Steuererklärung berechnet. Die Lohnsteuer ist somit nur eine Art pauschalisierte Vorauszahlung. Die Endabrechnung passiert bei der Steuererklärung.
Über den Autor:
Stefan Heine
Stefan versteht als Fachanwalt für Steuerrecht selbst die Gesetze, die ihre eigenen Autoren verzweifeln lassen. Dabei widerlegt er das Gerücht, Juristen könnten nicht rechnen – zur Freude unserer Kunden und zum Ärger des Finanzamtes. Mit viel Ruhe sorgt Stefan für Ausgleich und Harmonie im smartsteuer Team.
Mach es Dir einfach:
Berechne jetzt kostenlos, wie viel Du vom Finanzamt erstattet bekommst und zahle erst bei Abgabe.
Jetzt Steuer starten