Welche Teilnahmebedingungen gibt es?

Die empfehlende Person ist volljährig und Kunde von smartsteuer. Sie teilt den persönlichen Empfehlungslink per E-Mail oder über soziale Netzwerke, wie Facebook, Twitter oder Instagram. Die geworbene Person ist auch volljährig und wird Neukunde von smartsteuer.

Das heißt, sie erstellt über den erhaltenen Empfehlungslink ein neues Benutzerkonto bei smartsteuer und gibt erstmalig ihre Steuererklärung mit smartsteuer ab. Die geworbene Person muss eine kostenpflichtige Steuererklärung abgegeben haben. Sie löst dabei keinen 100%-Gutschein ein. Kund:innen, die Guthaben vom Support zur Verfügung gestellt bekommen haben, sind von der Aktion ausgeschlossen.

Die empfehlende Person erhält die Prämie nur dann, wenn die geworbene Person den Vertrag nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen widerruft und ihre Vertragspflichten gegenüber smartsteuer erbringt.

Die Teilnahmebedingungen sind erfüllt? Dann bedankt sich smartsteuer bei dem Empfehler innerhalb von 30 Tagen mit der versprochenen Prämie.

Nicht prämienberechtigt sind Selbstwerbungen, gewerbliche Werbungen oder Werbungen durch Mitarbeiter:innen von smartsteuer oder Konzerngesellschaften, sowie deren Angehörige. Es gelten die zum Produktabschluss der geworbenen Person gültigen Prämien. smartsteuer hält sich bei den Prämien eine Änderung bzw. eine Lieferung von gleichwertigen Artikeln vor. smartsteuer übernimmt keine Haftung für die Prämie, eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Hilfe & Technischer Support

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hilfe@smartsteuer.de

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