Wann darf ich die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung absetzen?

Du kannst die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung angeben, wenn diese 5 Voraussetzungen zu erfüllt sind:

  1.  Du musst einen Hauptwohnsitz haben, meist der Ort, an dem Du gemeldet bist. Zusätzlich hast Du einen Zweitwohnsitz, z.B. am Arbeitsort.
  2.  Der Arbeitsort ist dort, wo sich auch die Tätigkeitsstätte, wie Firmensitz oder das Büro befindet.
  3.  Die Entfernung der Zweitwohnung zur Arbeit muss weniger als halb so weit sein, wie von der Arbeit zum Hauptwohnsitz.
  4.  Innerhalb der doppelten Haushaltsführung machst Du maximal eine Familienheimfahrt je Woche geltend.
  5.  Die doppelte Haushaltsführung muss aus beruflichen Gründen sein. Dazu zählt z.B. eine Versetzung, ein Arbeitgeberwechsel oder der Antritt einer neuen Stelle.

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