Wo kann ich den Unterhalt für mein Kind eintragen?
Kindesunterhalt kannst Du nur steuerlich geltend machen, wenn es für das Kind keinen Anspruch mehr auf Kindergeld gibt.
Jeder Elternteil hat im Normalfall den Anspruch auf die Hälfte des Kindergelds/Kinderfreibetrags in der Steuererklärung.
Dieser ist unabhängig davon, an wen das Kindergeld ausgezahlt wird.
Weitere Informationen findesst Du auch hier:
Erhält niemand mehr Kindergeld für das Kind, kannst Du den Kindesunterhalt unter dem Punkt »Persönliche Ausgaben« und »Unterhaltszahlungen an Bedürftige« erfassen.
Ab 2025 wird das Finanzamt Unterhaltszahlungen genauer prüfen. Bisher wurden auch Barzahlungen akzeptiert, die zum Beispiel studierende Kinder von ihren Eltern erhalten haben. Ab 2025 werden nur noch Geldzuwendungen anerkannt, die über eine Banküberweisung nachweisbar sind.
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