Wo trage ich meinen Laptop und Fachbücher ein?

Als Arbeitsmittel gelten Wirtschaftsgüter, die Du bei der Erzielung von Einkünften verwendest oder nutzt.

Dazu gehören Gegenstände wie beispielsweise:

  • Fachliteratur
  • Büroeinrichtungen
  • Aktentaschen
  • Arbeitskleidung
  • Computeranlagen

Diese nutzt Du vollständig oder überwiegend beruflich.

Bei smartsteuer trägst Du die Arbeitsmittel unter den Werbungskosten ein:

Wo trage ich meinen Laptop und Fachbücher ein?

Hier kannst Du dann den Haken bei der detaillierten Erfassung setzen:

Arbeitsmittel Haken machen

Anschließend kannst Du hier die Daten eintragen. Im Feld Bezeichnung kannst Du eine eigene Bezeichnung eintragen oder aus der Liste einen Eintrag auswählen:

In die Liste eintragen

Besonderheit: Bei Arbeitsmitteln, die über mehrere Jahre abgeschrieben werden sollen:

  • Arbeitsmittel, die mehr als 952,00 € gekostet haben, können nicht vollständig in einem Jahr abgesetzt werden. Stattdessen wird der Kaufbetrag über mehrere Jahre verteilt. Dazu musst Du die Nutzungsdauer in Jahren angeben.
  • Je nach Art des Arbeitsmittels schlägt Dir smartsteuer einen Standardwert vor. Du kannst aber auch einen eigenen Wert angeben.
    Screenshot der Auflistung

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