Wo trage ich meinen Laptop und Fachbücher ein?
Als Arbeitsmittel gelten Wirtschaftsgüter, die Du bei der Erzielung von Einkünften verwendest oder nutzt.
Dazu gehören Gegenstände wie beispielsweise:
- Fachliteratur
- Büroeinrichtungen
- Aktentaschen
- Arbeitskleidung
- Computeranlagen
Diese nutzt Du vollständig oder überwiegend beruflich.
Bei smartsteuer trägst Du die Arbeitsmittel unter den Werbungskosten ein:
Hier kannst Du dann den Haken bei der detaillierten Erfassung setzen:
Anschließend kannst Du hier die Daten eintragen. Im Feld Bezeichnung kannst Du eine eigene Bezeichnung eintragen oder aus der Liste einen Eintrag auswählen:
Besonderheit: Bei Arbeitsmitteln, die über mehrere Jahre abgeschrieben werden sollen:
- Arbeitsmittel, die mehr als 952,00 € gekostet haben, können nicht vollständig in einem Jahr abgesetzt werden. Stattdessen wird der Kaufbetrag über mehrere Jahre verteilt. Dazu musst Du die Nutzungsdauer in Jahren angeben.
- Je nach Art des Arbeitsmittels schlägt Dir smartsteuer einen Standardwert vor. Du kannst aber auch einen eigenen Wert angeben.

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