Wie funktioniert die Freischaltung, wenn ich bereits ein ELSTER-Konto habe?

Wenn Du bereits ein ELSTER-Konto hast, dann musst Du den Belegabruf über smartsteuer auf www.elster.de genehmigen. Nachdem Du diese Genehmigung bei ELSTER erteilt hast, kannst Du bei smartsteuer auf den Button „Freischalten“ klicken.

Der sogenannte Abrufcode für ELSTER hat das folgende Format: XXXXX-XXXXX.

Im ELSTER-Konto findest Du die Freischaltung unter: „Mein ELSTER > Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen und Abrufberechtigungen anderer Personen“.

Ein ELSTER-Konto ist übrigens nicht nötig für die Beantragung und die Freischaltung für den Import von Belegen (VaSt). Ein ELSTER-Konto ist auch nicht nötig für die elektronische Übermittlung Deiner Steuererklärung. Du musst also kein eigenes ELSTER-Zertifikat beantragen.

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