Was benötige ich? | Beispiele / Hinweise | Erforderliche Belege / Wo bekomme ich diese Belege her? | Beleg direkt beifügen: |
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Anlage KAP | |||
Veräußerung von Wertpapieren, Aktien | Bestätigungen der Kreditinstitute über getätigte private Veräußerungsgeschäfte (Wertpapiere, Aktien) erhalten Sie vom jeweiligen Kreditinstitut. | Ja |
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Steuererstattungszinsen | Diese ergibt sich, wenn Sie z. B. Ihre Steuererklärung 2016 in 2020 abgeben und ein Guthaben daraus entsteht. | Steht auf dem Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes. | Nein |
Lagen bisher nicht versteuerte private Kapitalerträge vor? | Sie haben jemanden ein Darlehen gewährt und erhalten daraus Zinsen. | Nachweis der Einnahmen, Vertrag (z. B. Darlehensvertrag) sollte Ihnen vorliegen. Wenn nicht, vom Darlehensnehmer anfordern. | Nein |
Lagen Kapitalerträge nach § 32d Abs. 2 EStG vor? | Insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer Darlehen und Dividenden beachten. | Vertrag, (z. B. Darlehensvertrag) sollte Ihnen vorliegen. Wenn nicht, vom Darlehensnehmer anfordern. Nachweis der Beteiligung. Es wird kein Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt! Sämtliche Aufwendungen ab dem 1. € sind nachzuweisen! | Nein |
Lagen Beteiligungseinkünfte vor? | Feststellungsbescheide/ -erklärungen, erhalten Sie vom Finanzamt. | Nein | |
Ausländische Steuern / fiktive ausländische Steuern (Zinsinformationsverordnung) | Steuerbescheinigungen erhalten Sie vom jeweiligen Kreditinstitut. | Ja |
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