VaSt – die vorausgefüllte Steuererklärung

Die eigene Steuererklärung in wenigen Minuten erledigen? Tipp-Fehler bei der Eingabe vermeiden? Das geht am besten mit der vorausgefüllten Steuererklärung oder kurz: VaSt. Ab März kannst Du einfach Deine Daten vom Finanzamt online abrufen und Deine Daten werden automatisch an der richtigen Stelle in Deine Steuererklärung eingetragen.

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VaSt Antrag

Was ist VaSt?

Viele Finanzdaten, zum Beispiel von Deinem Arbeitgeber oder der Kranken- oder Rentenkasse werden direkt elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Diese Daten liegen also bereits vor und trotzdem müssen sie auch in Deine Steuererklärung. Mit VaSt kannst Du diesen Schritt mit wenigen Klicks erledigen. Der Abruf ist in der Regel ab Ende März bei Deinem zuständigen Finanzamt möglich, dann stehen alle Daten vollständig und aktuell bereit.

Um welche Daten handelt es sich bei der VaSt?

Diese Daten kannst Du durch VaSt abrufen lassen:

  • die Stammdaten, wie Name, Adresse, Konfession und Steuernummer,
  • die Daten Deiner Lohnsteuerbescheinigung, Brutto, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer
  • Rentenzahlungen bei Steuerzahlenden im Ruhestand,
  • die Sozialversicherungsbeiträge, also Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
  • Beiträge zur Altersvorsorge mit Riester- und Rürup-Rente.
  • die Kapitalerträge mit Freistellungstellungsauftrag
  • die Beiträge zu Vermögenswirksamenleistungen
  • Spendenzahlungen

Wie funktioniert die vorausgefüllte Steuererklärung?

Um solche persönlichen Daten vom Finanzamt abrufen zu können, muss vorher Deine Identität bestätigt werden. Vorteil als smartsteuer Kunde: Du kannst dir die zusätzliche Authentifizierung sparen.

 

VaSt bereit zum Datenabruf

Fazit

Die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) spart Dir wirklich viel Zeit. Außerdem kannst Du diese Funktion jedes Jahr erneut nutzen, sodass Du Deine Steuererklärung mit nur einem Klick erledigen kannst und Dir so ganz einfach Deine Erstattung sicherst. Mit smartsteuer kannst Du sogar bis zu vier Jahre rückwirkend Deine Steuererklärungen abgeben und dadurch gleich mehrfach profitieren.

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