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Hallo, ich bin Simon – und heute geht es um einen Stichtag, der im Hintergrund abläuft und von dem die meisten Bankkunden gar nichts mitbekommen. Wie immer möchten wir euch bei smartsteuer solche wichtigen Dinge rund um Steuern und Finanzen verständlich erklären – also abonniert gern unseren Kanal, wenn ihr keine wichtigen Steuer- und Finanz-Neuigkeiten mehr verpassen wollt. Wir freuen uns über jeden Abonnenten.
Der Hintergrund
Worum geht es also? Stellen wir uns einmal kurz vor: Der eigene Name, der Kontostand und sogar die Erträge auf einem Konto werden ganz automatisch an eine Behörde weitergegeben – ohne Nachfrage, ohne konkreten Verdacht und ohne dass man selbst davon erfährt. Genau das passiert in einem weltweit abgestimmten Verfahren – dem sogenannten automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten. Und der 31. Juli 2026 ist dabei der erste entscheidende Stichtag.
Schauen wir uns an, wie das abläuft, denn das Verfahren hat zwei Stufen. Die erste Stufe ist genau dieser 31. Juli: Bis zu diesem Tag müssen die Banken die meldepflichtigen Kontodaten an ihre jeweilige nationale Steuerbehörde liefern – in Deutschland also an das Bundeszentralamt für Steuern. Erst danach, in der zweiten Stufe am 30. September, erfolgt dann der eigentliche Austausch dieser Daten zwischen den Ländern. Mit anderen Worten: Der 31. Juli ist der Moment, an dem die Daten das jeweilige Bankhaus verlassen und sich auf den Weg zur Behörde machen. Und genau deshalb ist die Zeit davor so wichtig – denn wer jetzt noch etwas in Ordnung bringen möchte, sollte das tun, bevor die Daten überhaupt erst auf die Reise gehen.
Und jetzt wird es wichtig, denn hier kommt der Punkt, den viele falsch verstehen. Das System funktioniert immer nach demselben Prinzip: Eine Bank meldet die Konten von Kunden, die im jeweils anderen Land steuerlich zu Hause sind. Für einen in Deutschland lebenden Sparer heißt das ganz konkret: Wer ein Konto im Ausland hat, dessen Daten meldet die dortige ausländische Bank – und zwar nach genau demselben Zeitplan in Richtung Deutschland. Am Ende landen diese Informationen also beim deutschen Finanzamt. Wer ein reines deutsches Konto ohne jeden Auslandsbezug hat, ist davon übrigens nicht betroffen – dazu am Ende aber noch mehr.
Und das betrifft deutlich mehr Menschen, als viele denken. Natürlich denkt man bei dem Thema zuerst an große Vermögen oder reiche Firmeninhaber. Tatsächlich können aber auch ganz normale Arbeitnehmer und Familien betroffen sein – immer dann, wenn ein Konto im Ausland besteht. Sei es wegen einer Ferienimmobilie in Spanien, wegen eines Studiums der Kinder in den Niederlanden oder weil man irgendwann einmal Kapital in der Schweiz oder Österreich angelegt hat. All diese Informationen wandern automatisch zum deutschen Finanzamt – lückenlos und ohne dass man separat darüber informiert wird.
Und dabei geht es längst nicht nur um EU-Staaten wie Frankreich, Polen oder Österreich. Auch Länder, die man früher eher mit Steueroasen in Verbindung gebracht hat, sind heute Teil dieses Austauschs – etwa die Schweiz, Liechtenstein, Monaco, die Kaimaninseln oder auch die Vereinigten Arabischen Emirate. Auf der aktuellen, am 8. Juni 2026 veröffentlichten finalen Staatenaustauschliste für den Austausch zum 30. September 2026 stehen insgesamt 118 Staaten und Gebiete. Kurz gesagt: Auslandskonten sind steuerlich längst kein blinder Fleck mehr.
Und genau deshalb wird es jetzt praktisch. Denn wer ein Konto im Ausland hat, muss die daraus entstehenden Erträge in der deutschen Steuererklärung angeben. Wer das in der Vergangenheit versäumt hat, hat jetzt – vor diesem Stichtag – noch ein Zeitfenster, um zu reagieren. Schauen wir uns also an, was man konkret tun sollte.
Das Vorgehen
Der erste Schritt ist Prüfen. Man sollte die Steuererklärungen der letzten Jahre noch einmal durchgehen: Wurden alle ausländischen Konten, Zinsen, Mieteinnahmen, Dividenden oder Kapitalgewinne korrekt angegeben? Schon dieser Blick schafft in vielen Fällen Klarheit.
Der zweite Schritt ist Dokumentieren. Man sollte in Ruhe alle Unterlagen bereitlegen – Kontoauszüge, Vertragsdokumente und vor allem Nachweise über bereits im Ausland gezahlte Steuern. Denn diese ausländische Steuer kann in vielen Fällen angerechnet werden, sodass man am Ende nicht doppelt zahlt.
Der dritte Schritt ist im Zweifel das Beraten lassen. Gerade wenn über mehrere Jahre hinweg relevante Beträge nicht angegeben wurden, ist professionelle Hilfe wirklich sinnvoll – nicht nur wegen der reinen Steuerrechnung, sondern auch, weil im Hintergrund mögliche strafrechtliche Folgen stehen können.
Und damit zum vierten und sensibelsten Punkt: die Selbstanzeige. Wer Fehler aus der Vergangenheit freiwillig und vollständig offenlegt, kann in vielen Fällen strafrechtliche Konsequenzen vermeiden – allerdings nur, solange das Finanzamt noch nichts von der Sache weiß. Und genau hier wird der Zeitpunkt so entscheidend: Sind die Daten erst einmal übermittelt und beim Finanzamt, ist dieser Weg in vielen Fällen versperrt. Eine Selbstanzeige ist außerdem ein heikles Feld, bei dem es auf Vollständigkeit und die exakte Vorgehensweise ankommt. Deshalb sollte man so etwas niemals im Alleingang, sondern immer mit einem spezialisierten Berater angehen.
Und für alle, die jetzt denken: „Mich betrifft das alles gar nicht, ich habe nur mein deutsches Konto“ – das stimmt in den allermeisten Fällen auch. Rein deutsche Konten ohne jeden Auslandsbezug sind von diesem Austausch nicht betroffen. Trotzdem gibt es Menschen, die einen ausländischen Bezug haben, ohne groß darüber nachzudenken – etwa durch eine doppelte Staatsangehörigkeit, längere Auslandsaufenthalte oder ein kleines Mietobjekt im Ausland. In so einem Fall lohnt sich jetzt einmal ein prüfender Blick mehr als später eine böse Überraschung.
Fassen wir also zusammen: Der 31. Juli 2026 ist der Stichtag, an dem die Banken die meldepflichtigen Kontodaten an die Steuerbehörden liefern – als erster Schritt vor dem eigentlichen internationalen Austausch am 30. September. Das heißt: Wer ein Konto im Ausland hat, dessen Daten gehen über die dortige Bank automatisch in Richtung deutsches Finanzamt. Wer steuerlich sauber gearbeitet hat, muss sich überhaupt keine Sorgen machen. Wer aber in der Vergangenheit Erträge aus dem Ausland nicht angegeben hat, für den ist die Zeit bis Ende Juli das entscheidende Fenster, um noch rechtzeitig zu reagieren.
Wenn euch dieses Video weitergeholfen hat, dann lasst gern einen Daumen nach oben da und abonniert unseren Kanal, um keine wichtigen Steuer-Neuigkeiten mehr zu verpassen. Vielen Dank fürs Zuschauen – und wie immer wünschen wir euch viel Erfolg bei eurer nächsten Steuererklärung, einfach und ohne Vorkenntnisse mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer.

