Steuern im Ferienjob? Das sollten Schüler & Studenten wissen
Die Sommer- oder Semesterferien sind für viele die perfekte Gelegenheit, das Taschengeld aufzubessern oder Geld für den nächsten Urlaub, das Studium oder den Führerschein zu verdienen. Ob im Café, im Supermarkt oder als Aushilfe im Büro, ein Ferienjob lohnt sich oft. Doch spätestens mit der ersten Gehaltsabrechnung taucht eine Frage auf:
Muss ich für meinen Ferienjob Steuern zahlen?
Die gute Nachricht: In vielen Fällen nicht dauerhaft. Selbst wenn Lohnsteuer von Deinem Gehalt einbehalten wird, kannst Du sie Dir häufig über die Steuererklärung zurückholen.
In diesem Beitrag erfährst Du, wann Steuern anfallen, welche Unterschiede es zwischen Minijob, Ferienjob und Studentenjob gibt und warum sich eine Steuererklärung oft lohnt.
Ferienjob, Minijob oder Studentenjob – wo liegt der Unterschied?
Nicht jeder Nebenjob wird steuerlich gleich behandelt. Entscheidend ist, wie viel Du verdienst und wie lange Du arbeitest.
Der Minijob
Ein Minijob liegt 2026 vor, wenn Dein regelmäßiger Verdienst maximal 603 € pro Monat beträgt.
Für Dich bedeutet das:
- meist keine Lohnsteuer auf Deiner Gehaltsabrechnung
- in der Regel sozialversicherungsfrei
- häufig keine Steuererklärung notwendig
Der Grund: Viele Arbeitgeber übernehmen die pauschale Steuer. Dein Gehalt kommt deshalb meist ohne steuerliche Abzüge bei Dir an.
Gut zu wissen: Überschreitest Du die Minijob-Grenze dauerhaft, gelten andere steuerliche Regeln.
Der klassische Ferienjob
Ein Ferienjob ist meist auf die Schul- oder Semesterferien begrenzt.
Verdienst Du dabei mehr als 603 € im Monat, kann Dein Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Du diese Steuer am Ende auch wirklich zahlen musst.
Denn entscheidend ist Dein gesamtes Einkommen im Jahr.
Studentenjob neben dem Studium
Auch Studierende arbeiten häufig neben dem Studium.
Je nach Beschäftigungsform gelten unterschiedliche Regelungen. Viele Studierende arbeiten beispielsweise als Werkstudent:innen oder in einem Minijob.
Für die Lohnsteuer gilt grundsätzlich das Gleiche wie bei anderen Beschäftigten:
Wird Lohnsteuer einbehalten, lohnt sich oft ein Blick auf die Steuererklärung.
Wann fallen bei einem Ferienjob Steuern an?
Ob tatsächlich Steuern fällig werden, hängt von mehreren Faktoren ab.
Dazu gehören unter anderem:
- Dein monatlicher Verdienst
- die Dauer der Beschäftigung
- Deine Steuerklasse
- Dein gesamtes Einkommen im Kalenderjahr
Gerade bei kurzfristigen Ferienjobs wird häufig vorsorglich Lohnsteuer vom Arbeitgeber abgeführt.
Das heißt aber nicht, dass Du diese Steuer am Ende behalten musst.
Der Grundfreibetrag: Deshalb bekommst Du oft Geld zurück
2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 €.
Das bedeutet:
Bleibt Dein zu versteuerndes Einkommen im gesamten Jahr unter diesem Betrag, fällt grundsätzlich keine Einkommensteuer an.
Viele Schüler:innen und Studierende erreichen diesen Betrag mit ihrem Ferienjob gar nicht.
Trotzdem wird während des Jobs manchmal Lohnsteuer einbehalten.
Die gute Nachricht:
Mit einer Steuererklärung kannst Du Dir diese zu viel gezahlte Lohnsteuer häufig vollständig zurückholen.
Gerade bei Ferienjobs lohnt sich die Steuererklärung deshalb oft.
Kurzfristige Beschäftigung: Der Geheimtipp für die Ferien
Nicht jeder Ferienjob ist automatisch ein Minijob.
Eine interessante Alternative ist die kurzfristige Beschäftigung.
Sie liegt vor, wenn der Job von Anfang an zeitlich begrenzt ist – in der Regel auf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr.
Der Vorteil:
- keine Sozialversicherungsbeiträge
- auch bei einem höheren Verdienst möglich
Lohnsteuer kann trotzdem anfallen.
Liegt Dein Jahreseinkommen aber unter dem Grundfreibetrag, kannst Du Dir diese Steuer meist über die Steuererklärung zurückholen.
Muss ich für meinen Ferienjob Sozialversicherungsbeiträge zahlen?
Das kommt auf die Art Deiner Beschäftigung an.
Beim Minijob
In vielen Fällen bist Du sozialversicherungsfrei. Bestimmte Beiträge übernimmt der Arbeitgeber pauschal.
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung
Auch hier fallen in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Bei einer regulären Beschäftigung
Arbeitest Du länger oder regelmäßig und überschreitest die Voraussetzungen für Minijob oder kurzfristige Beschäftigung, können Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung anfallen.
Was gilt für Schüler ?
Für Schüler gelten zusätzlich die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Je nach Alter gibt es klare Regeln dazu,
- wie lange gearbeitet werden darf,
- welche Tätigkeiten erlaubt sind und
- wann Pausen eingehalten werden müssen.
Informiere Dich deshalb vor Deinem Ferienjob über die geltenden Vorschriften.
Hat ein Ferienjob Auswirkungen auf BAföG oder Kindergeld?
Wer BAföG erhält, sollte den eigenen Verdienst im Blick behalten.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein höheres Einkommen Auswirkungen auf die Förderung haben.
Beim Kindergeld gelten heute andere Regeln als noch vor einigen Jahren. Ob Du einen Ferienjob hast oder neben dem Studium arbeitest, führt grundsätzlich nicht automatisch zum Wegfall des Kindergeldes.
Im Zweifel lohnt sich dennoch eine individuelle Prüfung Deiner Situation.
Lohnt sich für einen Ferienjob eine Steuererklärung?
Ganz klar: Ja – häufig sogar besonders.
Viele Ferienjobber verzichten auf ihre Steuererklärung, obwohl sie Geld zurückbekommen könnten.
Das passiert vor allem dann, wenn
- Lohnsteuer einbehalten wurde,
- Du nur wenige Monate gearbeitet hast und
- Dein Einkommen insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegt.
In diesen Fällen besteht oft eine gute Chance auf eine Erstattung.
Mit wenigen Angaben kannst Du prüfen, ob sich eine Steuererklärung für Dich lohnt.
Häufige Fragen zu Ferienjob und Steuern
Muss ich für einen Minijob Steuern zahlen?
In den meisten Fällen übernimmt Dein Arbeitgeber die pauschale Besteuerung. Für Dich fällt dann keine Lohnsteuer an.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Nicht unbedingt. Wurde jedoch Lohnsteuer einbehalten, kann sich eine freiwillige Steuererklärung lohnen.
Bekomme ich meine Lohnsteuer zurück?
Oft ja. Liegt Dein Einkommen im Jahr unter dem Grundfreibetrag, kannst Du zu viel gezahlte Lohnsteuer häufig zurückerhalten. Meld Dich dafür einfach bei smartsteuer an und erledige Deine Steuererklärung als Student kostenlos!
Wie viel darf ich 2025 im Minijob verdienen?
Die monatliche Grenze liegt 2026 bei 603€.
Fazit:
Ein Ferienjob ist eine tolle Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln und eigenes Geld zu verdienen. Beim Thema Ferienjob Steuern gilt jedoch: Nicht jede einbehaltene Lohnsteuer bedeutet automatisch, dass Du am Ende tatsächlich Steuern zahlen musst.
Gerade Schüler und Studierende liegen mit ihrem Jahreseinkommen häufig unter dem Grundfreibetrag. Wurde trotzdem Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen, kannst Du sie Dir über eine Steuererklärung oft vollständig zurückholen.
Unser Tipp: Behalte Deine Gehaltsabrechnungen gut auf und prüfe nach Deinem Ferienjob, ob sich eine Steuererklärung lohnt. Mit smartsteuer kannst Du Deine Steuererklärung einfach online erstellen – und Dir im besten Fall Geld vom Finanzamt zurückholen.