07.09.2026 · Allgemein · Lesezeit: 4 min

Achtung: Finanzamt will Zinsen JETZT verdoppeln!

Hallo, ich bin Simon und heute geht es um ein Thema, das viele gar nicht auf dem Schirm haben, das aber schnell mehrere hundert Euro tatsÀchlich ausmachen kann: die Zinsen beim Finanzamt.

Und wie immer möchten wir euch bei smartsteuer solche wichtigen Änderungen verstĂ€ndlich und frĂŒhzeitig erklĂ€ren. Also, abonniert gerne unseren Kanal, wenn ihr keine wichtigen Steuer- und Finanzneuigkeiten mehr verpassen wollt. Wir freuen uns ĂŒber jeden Abonnenten.

Grundlagen: Was ist die Vollverzinsung?

Gehen wir einen Schritt kurz zurĂŒck. Worum geht es ĂŒberhaupt? Das Finanzamt berechnet auf Steuernachzahlungen und Steuererstattungen nĂ€mlich Zinsen, die sogenannte Vollverzinsung nach Paragraph 233a der Abgabenordnung.

Das Ganze funktioniert in beide Richtungen. Also, wer dem Finanzamt Geld schuldet, zahlt Nachzahlungszinsen, und wer vom Finanzamt Geld zurĂŒckbekommt, erhĂ€lt Erstattungszinsen demnach. Es ist also nicht per se etwas Schlechtes, es kommt ganz darauf an, auf welcher Seite man steht.

Die geplante Verdopplung ab 2027

Und hier kommt jetzt der entscheidende Punkt. Aktuell liegt dieser Zinssatz, der angewendet wird, bei 0,15 % pro Monat. Das sind also 1,8 % im Jahr. Nach den neuen PlÀnen soll er ab dem 1. Januar 2027 nun aber auf 0,3 % pro Monat steigen, also auf 3,6 % im Jahr. Das ist tatsÀchlich eine glatte Verdopplung.

Geregelt werden soll das Ganze im Jahressteuergesetz 2026. Wichtig zur Einordnung: Das Bundeskabinett hat den Entwurf bereits beschlossen, endgĂŒltig durch ist er aber noch nicht ganz. Er muss noch durch den Bundestag und Bundesrat. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass es so kommt, aber final beschlossen ist es in diesem Moment noch nicht ganz. Wir können also noch in den gesellschaftlichen Diskurs gehen – Ă€hnlich wie wir das ja von der Zuckersteuer kennen, da war der mediale und gesellschaftliche Aufschrei so groß, dass man dort im Finanzministerium auch zurĂŒckgewichen ist.

Der Hintergrund: Anpassung an das Zinsniveau

Der Hintergrund ist aber jetzt nachvollziehbar: Diese Zinsen waren jahrelang ein großes Streitthema. FrĂŒher lag der Satz nĂ€mlich bei satten 6 % im Jahr, bis das Bundesverfassungsgericht entschied, dass das in einer Zeit niedriger Zinsen einfach zu hoch ist. Deshalb wurde im Jahr auf 1,8 % gesenkt.

Jetzt, wo die Zinsen am Markt aber wieder deutlich gestiegen sind im Gegensatz dazu, holt der Staat einen Teil davon wieder zurĂŒck. Das Gesetz sieht sogar ausdrĂŒcklich vor, dass dieser Satz regelmĂ€ĂŸig ĂŒberprĂŒft und ans Marktumfeld angepasst wird.

Zinsfreie Zeit: Die 15-Monate-Karenzzeit

Aber jetzt auch noch zum Wichtigen: Was bedeutet das ganz praktisch fĂŒr uns alle? Entscheidend ist zunĂ€chst, dass diese Zinsen gar nicht sofort anfallen. Es gibt eine zinsfreie Zeit, die sogenannte Karenzzeit. Sie betrĂ€gt in der Regel 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres.

  • FĂŒr das Steuerjahr 2025 beginnt der Zinslauf erst am 1. April 2027.

  • FĂŒr das Steuerjahr 2026 sogar erst am 1. April 2028.

Das heißt, wer seine SteuererklĂ€rung zĂŒgig macht und der Bescheid in dieser Zeit kommt, den betreffen diese Zinsen erstmal nicht. Und genau das ist schon mal der erste wichtigste Tipp.

Wann es teuer wird & Rechenbeispiel

Spannend und teuer wird es vor allem in zwei FĂ€llen:

  1. Wenn sich die Bearbeitung stark verzögern sollte, etwa weil ein Fall kompliziert ist oder eben lange geprĂŒft wird, oder weil das Finanzamt nicht hinterherkommt.

  2. Ganz klassisch, z. B. nach einer BetriebsprĂŒfung, bei der oft fĂŒr mehrere zurĂŒckliegende Jahre nachtrĂ€glich Steuern festgesetzt werden.

In solchen FĂ€llen kann sich der Zinslauf ĂŒber viele Monate oder sogar Jahre ziehen, und dann macht es natĂŒrlich wirklich einen riesen Unterschied, ob man 1,8 % oder 3,6 % im Jahr zahlt.

Rechnen wir das kurz an einem einfachen Beispiel durch: Nehmen wir an, es steht eine Nachzahlung von 10.000 € im Raum und der Zinslauf betrĂ€gt zwei Jahre.

  • Beim alten Satz von 1,8 % wĂ€ren das rund 360 € an Zinsen.

  • Beim neuen Satz von 3,6 % sind es demnach rund 720 €, also gut 360 € mehr nur an Zinsen obendrauf auf die eigentliche Steuer.

Und je höher die Nachzahlung und je lĂ€nger der Zinslauf – also diese vergangene Zeit –, desto grĂ¶ĂŸer wird der Unterschied.

Die Steuer-Falle bei Nachzahlungs- und Erstattungszinsen

Ein wichtiger Punkt, den viele nicht wissen: Diese Nachzahlungszinsen kann man ĂŒbrigens bei der privaten Einkommensteuer steuerlich nicht absetzen. Sie sind also echte Kosten, die einfach weg sind.

Umgekehrt gilt aber auch: Bekommt man Erstattungszinsen vom Finanzamt, muss man die in der Regel sogar versteuern, weil sie als KapitalertrÀge gelten. Auch das sollte man im Hinterkopf behalten.

Konkrete Tipps fĂŒr Steuerzahler

Und was kann man jetzt also ganz konkret tun, um nicht in die Zinsfalle zu geraten bzw. das Positive fĂŒr sich zu nutzen?

Der wichtigste Hebel ist tatsĂ€chlich erstmal Tempo, wenn man nicht nachzahlen möchte: Wer seine SteuererklĂ€rung frĂŒhzeitig und vollstĂ€ndig abgibt, der sorgt dafĂŒr, dass der Bescheid auch möglichst schnell kommt, also innerhalb der zinsfreien 15 Monate. Dann bleibt fĂŒr Nachzahlungszinsen ja gar kein Raum.

Wer weiß, dass eine grĂ¶ĂŸere Nachzahlung auf ihn zukommt, der kann außerdem prĂŒfen, ob er seine Vorauszahlung entsprechend anpasst oder freiwillig vorab zahlt, denn das kann den Zinslauf ebenfalls stoppen. Und wer selbststĂ€ndig ist oder eine BetriebsprĂŒfung erwartet, fĂŒr den lohnt es sich besonders, dieses Thema jetzt schon im Blick zu halten.

FĂŒr alle anderen aber, die auf eine Steuererstattung setzen: Da lohnt es sich gerade bei den freiwillig Abgebenden, die SteuererklĂ€rung zu machen. Das kann man ja bis zu vier Kalenderjahre rĂŒckwirkend, und hier gibt es natĂŒrlich fĂŒr die entsprechenden spĂ€teren Jahre dann auch höhere Zinsen.

Fazit & Abspann

Tja, fĂŒr die meisten, die ihre SteuererklĂ€rung also zĂŒgig machen und schnell ihren Bescheid bekommen, Ă€ndert sich erstmal durch die Nachzahlungszinsen nichts. Man kann es positiv fĂŒr sich nutzen mit den Erstattungszinsen.

Und wirklich teuer wird es dann erst bei wirklichen BetriebsprĂŒfungen oder Ă€hnlichem. Uns war es wichtig, euch frĂŒhzeitig schon diese Neuigkeit mitzuteilen, eben weil sie gerade so realistisch ist und letztendlich jeden Steuerzahler da draußen betreffen kann.

Wenn ihr eure SteuererklĂ€rung dabei so einfach und schnell wie möglich aber in Zukunft erledigen wollt, dann schaut euch einfach gerne smartsteuer an. Da wird man ja Schritt fĂŒr Schritt durch die ErklĂ€rung gefĂŒhrt und das ganz ohne Vorkenntnisse.

Und wenn euch das Video geholfen hat, dann lasst uns gerne einen Daumen nach oben da und abonniert unseren Kanal. Vielen Dank fĂŒrs Zuschauen und wie immer wĂŒnsche ich euch ganz viel Erfolg bei eurer nĂ€chsten SteuererklĂ€rung – und das einfach und ohne notwendige Vorkenntnisse mit der Online-SteuererklĂ€rung von smartsteuer.

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Steuern 𝘩đ˜Șđ˜Żđ˜§đ˜ąđ˜€đ˜© verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana fĂŒr smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstĂŒtzt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verstĂ€ndlich aufzubereiten.
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