11.09.2026 · Allgemein · Lesezeit: 5 min

Sonderausgaben: Was kannst Du absetzen?

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Sonderausgaben beeinflussen Deine Steuern und können sie senken. Dazu gehören bestimmte private Ausgaben, die Du in Deiner Steuererklärung absetzen kannst. Zum Beispiel Versicherungsbeiträge, Spenden, Kirchensteuer oder Kosten für Kinderbetreuung.

Aber: Nicht jede private Ausgabe zählt automatisch als Sonderausgabe. Für viele Kosten gelten bestimmte Voraussetzungen und Höchstbeträge.

Was sind Sonderausgaben? Welche Kosten kannst Du 2026 absetzen? Und wo trägst Du sie in der Steuererklärung ein? Hier bekommst Du einen einfachen Überblick.

Was sind Sonderausgaben?

Sonderausgaben sind bestimmte private Ausgaben, die das Finanzamt bei Deiner Steuererklärung berücksichtigt. Sie können Dein zu versteuerndes Einkommen verringern und damit Deine Steuerlast senken.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Vorsorgeaufwendungen
  • Spenden und bestimmte Mitgliedsbeiträge
  • Kirchensteuer
  • Kinderbetreuungskosten
  • Schulgeld
  • bestimmte Unterhaltszahlungen
  • Kosten für die Berufsausbildung
  • Beiträge zu einem Riester-Vertrag

Sonderausgaben unterscheiden sich von Werbungskosten. Werbungskosten entstehen in der Regel durch Deinen Beruf, etwa für den Arbeitsweg oder eine berufliche Fortbildung. Sonderausgaben betreffen dagegen Deinen privaten Lebensbereich.

Wie viel bringen Sonderausgaben bei der Steuer?

Sonderausgaben werden nicht 1:1 von Deiner Steuer abgezogen. Sie können Dein zu versteuerndes Einkommen reduzieren.

Ein Beispiel: Du hast 2026 insgesamt 1.000 € absetzbare Sonderausgaben. Dein zu versteuerndes Einkommen kann dadurch um 1.000 € sinken. Wie viel Steuer Du tatsächlich sparst, hängt unter anderem von Deinem persönlichen Steuersatz ab.

Je höher Dein persönlicher Steuersatz, desto stärker kann sich ein zusätzlicher Abzug auswirken.

Sonderausgaben-Pauschbetrag 2026

Für bestimmte Sonderausgaben gibt es einen Pauschbetrag von 36 € pro Person. Für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner sind es 72 €.

Das Finanzamt berücksichtigt den Pauschbetrag automatisch. Du musst ihn nicht beantragen.

Liegen Deine tatsächlichen abzugsfähigen Sonderausgaben darüber, kann sich ein genauer Blick auf Deine Ausgaben lohnen.

Welche Sonderausgaben kannst Du 2026 absetzen?

1. Vorsorgeaufwendungen und Altersvorsorge

Zu den wichtigsten Sonderausgaben gehören Vorsorgeaufwendungen. Dazu zählen unter anderem Beiträge zur:

  • gesetzlichen Rentenversicherung
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung

Aber: Nicht alle Versicherungsbeiträge kannst Du vollständig absetzen. Je nach Versicherung gelten unterschiedliche Regeln und Höchstbeträge.

Altersvorsorge: bis zu 30.826 € absetzen

Für Altersvorsorgeaufwendungen gilt 2026 ein Höchstbetrag von 30.826 € pro Person. Für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner sind es 61.652 €.

Dazu zählen zum Beispiel Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu einem berufsständischen Versorgungswerk oder zu einer Rürup-Rente.

Seit 2023 können Beiträge zur Basisversorgung bis zum jeweiligen Höchstbetrag zu 100 % berücksichtigt werden.

Für Arbeitnehmer: Dein Arbeitgeber übernimmt in der Regel einen Teil der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Arbeitgeberanteil wird bei der

2. Spenden und Mitgliedsbeiträge

Du hast 2026 für einen gemeinnützigen Verein oder eine steuerbegünstigte Organisation gespendet? Dann kannst Du die Spende grundsätzlich als Sonderausgabe absetzen.

Spenden und bestimmte Mitgliedsbeiträge können bis zu 20 % Deiner gesamten Einkünfte berücksichtigt werden.

Beispiel: Bei 40.000 € Einkünften liegt die Grenze grundsätzlich bei 8.000 €.

Was darüber hinausgeht, ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht verloren. Dafür kann ein Spendenvortrag genutzt werden.

Wichtig: Die Organisation muss die steuerlichen Voraussetzungen erfüllen.

3. Kirchensteuer

Auch die tatsächlich gezahlte Kirchensteuer kannst Du grundsätzlich als Sonderausgabe absetzen.

Die Höhe der steuerlichen Auswirkung hängt dabei von Deiner persönlichen Situation ab.

4. Kinderbetreuungskosten

Auch Kinderbetreuungskosten kannst Du als Sonderausgaben absetzen.

Seit 2025 kannst Du 80 % der Kosten, höchstens aber 4.800 € pro Kind und Jahr, steuerlich berücksichtigen.

Dazu können zum Beispiel Kosten für folgende Betreuung gehören:

  • Kindergarten und Kita
  • Hort
  • Tagesmutter
  • Kinderpflegerinnen
  • Babysitter
  • bestimmte andere Betreuungsleistungen

Nicht dazu gehören zum Beispiel:

  • Nachhilfe
  • Musikunterricht
  • Sportvereine
  • Ferienlager
  • Verpflegung

Auch das Alter und die Haushaltszugehörigkeit des Kindes spielen eine Rolle. Grundsätzlich gilt die Regelung für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für Kinder mit einer Behinderung gelten besondere Regeln.

5. Schulgeld

Besucht Dein Kind eine Privatschule, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil des Schulgelds als Sonderausgabe absetzen.

2026 kannst Du 30 % des Schulgelds, höchstens 5.000 € pro Kind und Jahr, berücksichtigen.

Beispiel: Bei 10.000 € Schulgeld kannst Du 3.000 € absetzen. Bei 20.000 € wären 30 % zwar 6.000 €, wegen des Höchstbetrags kannst Du aber maximal 5.000 € ansetzen.

Nicht alle Kosten rund um die Schule zählen als Schulgeld. Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Schulkleidung oder bestimmte Zusatzangebote können zum Beispiel ausgeschlossen sein.

6. Unterhalt an den Ex-Partner

Auch Unterhaltszahlungen an einen getrenntlebenden oder geschiedenen Ehepartner können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Hier kann das sogenannte Realsplitting interessant sein. Für 2026 liegt der Höchstbetrag bei 13.805 €.

Wichtig: Der Empfänger der Unterhaltszahlungen muss dem Realsplitting grundsätzlich zustimmen. Die erhaltenen Unterhaltszahlungen müssen dann von ihm oder ihr versteuert werden.

Mehr dazu erfährst Du in unserem Ratgeber zu Trennung, Scheidung und Steuern 2026.

7. Kosten für die Berufsausbildung

Auch Ausbildungskosten können steuerlich berücksichtigt werden. Entscheidend ist, ob es sich um Deine erste Berufsausbildung oder eine weitere Ausbildung handelt.

Kosten für eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium kannst Du grundsätzlich bis zu 6.000 € pro Jahr als Sonderausgaben absetzen.

Dazu können zum Beispiel gehören:

  • Studien- und Prüfungsgebühren
  • Fachliteratur
  • Arbeitsmittel
  • Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte oder Hochschule

Bei einer weiteren Berufsausbildung können die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten gelten. Das kann steuerlich günstiger sein, weil Werbungskosten unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Verlust führen können, der auf andere Jahre übertragen werden kann.

8. Riester-Beiträge

Auch Beiträge zu einem Riester-Vertrag können als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Das Finanzamt führt eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Dabei wird geprüft, ob der Sonderausgabenabzug für Dich vorteilhafter ist als die bereits erhaltene staatliche Zulage.

Der maximale Sonderausgabenabzug beträgt grundsätzlich 2.100 € einschließlich der Zulagen.

Ob sich der Abzug tatsächlich auswirkt, hängt von Deiner persönlichen Situation ab.

Welche Sonderausgaben berücksichtigt das Finanzamt automatisch?

Einige Angaben liegen dem Finanzamt bereits elektronisch vor. Dazu gehören zum Beispiel bestimmte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Trotzdem solltest Du Deine Steuerunterlagen prüfen. Nicht jede steuerlich relevante Ausgabe wird automatisch berücksichtigt.

Gerade bei Spenden, Kinderbetreuungskosten, Schulgeld oder bestimmten Vorsorgeaufwendungen solltest Du Deine Nachweise und Unterlagen bereithalten.

Sonderausgaben 2026: Die wichtigsten Werte im Überblick

  • 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag pro Person
  • 72 € für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner
  • 30.826 € Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen pro Person
  • 61.652 € für zusammen veranlagte Ehepaare
  • 4.800 € maximale steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten pro Kind
  • 5.000 € maximal absetzbares Schulgeld pro Kind
  • 13.805 € maximaler Sonderausgabenabzug beim Realsplitting
  • 20 % der gesamten Einkünfte als Rahmen für den Spendenabzug

Fazit:

Sonderausgaben sind ein wichtiger Teil Deiner Steuererklärung. Sie reichen von Vorsorge und Versicherungen über Spenden und Kirchensteuer bis zu Kinderbetreuung und Schulgeld.

Für jede Art von Sonderausgabe gelten eigene Regeln. Manche Kosten kannst Du vollständig berücksichtigen, andere nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.

Deshalb lohnt es sich, Deine Ausgaben für 2026 genau zu prüfen. Denn auch alltägliche private Kosten können Dir bei der Steuer bares Geld sparen.

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Steuern 𝘦𝘪𝘯𝘧𝘢𝘤𝘩 verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.
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