Neue Meldepflicht: Das weiß das Finanzamt jetzt über Dich!
Hallo, ich bin Simon – und wie immer möchten wir euch bei smartsteuer solche wichtigen Änderungen verständlich erklären. Das heutige Thema klingt erstmal beunruhigend, ist aber halb so wild, wenn man die Regeln kennt. Also abonniert gern unseren Kanal, wenn ihr keine wichtigen Steuer- und Finanz-Neuigkeiten mehr verpassen wollt – wir freuen uns über jeden Abonnenten.
Die Grundlage
Fangen wir ganz vorne an, damit klar ist, worum es überhaupt geht. Die Grundlage ist das sogenannte Plattformen-Steuertransparenzgesetz, kurz PStTG. Das ist die deutsche Umsetzung einer EU-Richtlinie, die viele unter dem Kürzel DAC7 kennen. Dahinter steckt etwas, das immer mehr Menschen betrifft: der Verkauf und die Vermietung über Online-Plattformen. Das Gesetz gilt im Kern schon seit 2023 – aber so richtig spürbar wird es gerade jetzt, weil die Finanzämter inzwischen die gemeldeten Daten systematisch abgleichen. Genau deshalb kommen aktuell so viele Briefe raus.
Was heißt das konkret? Plattformen wie Kleinanzeigen, Vinted, eBay, Etsy, aber auch Airbnb oder Uber, sind verpflichtet, die Verkaufs- und Vermietungsdaten ihrer Nutzer einmal im Jahr an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Dafür hinterlegt man auf diesen Plattformen in der Regel seine Steuer-Identifikationsnummer. Und über die landen die Daten dann beim richtigen Finanzamt.
Wichtige Grenze
Aber – und das ist der erste ganz wichtige Punkt – nicht jeder wird gemeldet. Es gibt klare Schwellen. Gemeldet wird man erst, wenn man auf einer Plattform im Jahr mehr als 30 Verkäufe macht oder mehr als 2.000 € Umsatz erzielt. Es reicht schon, wenn eine dieser beiden Grenzen überschritten wird. Wichtig dabei: Diese Grenzen gelten pro Plattform. Wer also auf zwei verschiedenen Plattformen jeweils 20 Sachen verkauft, bleibt unter der Meldeschwelle – auf jeder einzelnen für sich.
Jetzt kommt die wahrscheinlich wichtigste Botschaft dieses ganzen Videos, die man unbedingt verstehen sollte: Gemeldet zu werden bedeutet nicht automatisch, dass man Steuern zahlen muss. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Die Meldung ist erst mal nur eine Information an das Finanzamt – sie sagt überhaupt nichts darüber aus, ob dein Verkauf steuerpflichtig ist oder nicht. Sehr viele Menschen, die so einen Brief bekommen, müssen am Ende gar keinen Cent zahlen.
Wann Verkäufe steuerfrei bleiben
Schauen wir uns deshalb an, wann Verkäufe steuerfrei bleiben – und das ist der häufigste Fall. Wer seine eigenen gebrauchten Alltagsgegenstände verkauft, also zum Beispiel alte Kleidung, Möbel, Bücher oder Spielzeug der Kinder, der verkauft steuerfrei. Und zwar unabhängig davon, wie viele Sachen das sind. Selbst wenn ihr beim großen Ausmisten auf 50 oder 100 Verkäufe kommt und dadurch gemeldet werdet: Solange es eure eigenen gebrauchten Sachen sind, die ihr ohne Gewinnabsicht loswerden wollt, bleibt das steuerfrei. Der Grund ist einfach: Ihr verkauft diese Dinge fast immer für weniger, als ihr mal dafür bezahlt habt. Da entsteht schlicht kein steuerpflichtiger Gewinn.
Jetzt zu den Fällen, in denen es tatsächlich steuerpflichtig werden kann. Der erste Fall betrifft Wertgegenstände, die ihr mit Gewinn und innerhalb eines Jahres wieder verkauft. Das kann zum Beispiel Schmuck sein, eine Sammlung oder andere Wertanlagen. Hier gibt es eine Freigrenze von 1.000 € Gewinn im Jahr. Bleibt der Gewinn darunter, ist er steuerfrei. Liegt er darüber, wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Wichtig: Es geht dabei um den Gewinn, nicht um den Umsatz – also um das, was nach Abzug des ursprünglichen Kaufpreises übrig bleibt.
Der zweite Fall, und der ist entscheidend, ist der Übergang zum Gewerbe. Steuerlich wird es nämlich dann ernst, wenn ihr nicht eure eigenen Sachen verkauft, sondern gezielt Dinge einkauft, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen – regelmäßig, planmäßig und auf Dauer. Das nennt sich dann gewerblicher Handel. Und da gibt es einen weit verbreiteten Irrtum, den ich hier ausräumen möchte: Es gibt keine feste Grenze wie „ab 40 Verkäufen bist du automatisch ein Gewerbe“. Entscheidend ist nicht die Stückzahl, sondern die Absicht. Wer einkauft, um weiterzuverkaufen, handelt schon ab dem ersten Verkauf gewerblich. Wer dagegen nur den eigenen Keller ausräumt, bleibt privat – auch bei vielen Verkäufen.
Der dritte Fall ist die Vermietung. Wer über Plattformen wie Airbnb eine Wohnung oder ein Zimmer vermietet, erzielt damit Einkünfte, die grundsätzlich steuerpflichtig sind und in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Auch diese Daten werden über die Plattform gemeldet. Hier lohnt es sich also, von Anfang an sauber zu dokumentieren, was reinkommt und welche Kosten dagegenstehen.
Und was macht man jetzt, wenn tatsächlich so ein Brief vom Finanzamt kommt? Das Wichtigste zuerst: nicht ignorieren, aber auch nicht in Panik verfallen. In den allermeisten Fällen möchte das Finanzamt einfach nur wissen, ob hinter den gemeldeten Verkäufen etwas Steuerpflichtiges steckt oder nicht. Eine kurze, ehrliche Antwort ist immer besser als gar keine – gerade weil die Behörde die Daten ja ohnehin schon hat. Wer nur seine eigenen gebrauchten Sachen verkauft hat, kann das in der Regel einfach so erklären. Wer unsicher ist, ob er vielleicht doch in Richtung Gewerbe rutscht, sollte sich das genauer anschauen oder Rat einholen.
Fassen wir also zusammen: Online-Plattformen melden eure Verkäufe ans Finanzamt, wenn ihr auf einer Plattform über 30 Verkäufe oder über 2.000 € Umsatz im Jahr kommt. Diese Meldung ist aber keine Steuer, sondern erst mal nur eine Information. Wer eigene gebrauchte Alltagsgegenstände verkauft, bleibt steuerfrei – egal wie viel. Steuerpflichtig wird es vor allem in drei Fällen: bei Gewinnen über 1.000 € aus dem Verkauf von Wertgegenständen innerhalb eines Jahres, beim gewerblichen Handel mit Weiterverkaufsabsicht, und bei Vermietungseinkünften. Wer das im Kopf behält, muss so einen Brief nicht fürchten.
Wenn ihr eure Einkünfte – egal ob aus Verkäufen, Vermietung oder nebenbei – einfach und korrekt in der Steuererklärung angeben wollt, dann schaut euch gern smartsteuer an. Da werdet ihr Schritt für Schritt durch die Erklärung geführt, ganz ohne Vorkenntnisse. Und wenn euch dieses Video geholfen hat, dann lasst gern einen Daumen nach oben da und abonniert unseren Kanal. Vielen Dank fürs Zuschauen – und wie immer wünschen wir euch viel Erfolg bei eurer nächsten Steuererklärung, einfach und ohne Vorkenntnisse mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer.
