06.11.2026 · Allgemein · Lesezeit: 2 min

Handwerker: Jetzt noch Steuerbonus 2026 sichern

Wer ein Haus oder eine Wohnung hat, hat frĂŒher oder spĂ€ter einen Handwerker im Haus: den Maler, den Installateur oder jemanden, der die Heizung wartet. Dass sich ein Teil der Rechnung bei der Steuer zurĂŒckholen lĂ€sst, wissen viele. Weniger bekannt ist, dass dabei ein einziges Datum den Unterschied machen kann.


Um was es geht:
Im Mittelpunkt steht der Steuerbonus fĂŒr Handwerkerleistungen. Das Finanzamt zieht 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuer ab, höchstens 1.200 € im Jahr. Der Höchstbetrag ist bei 6.000 € Arbeitskosten erreicht. Material zĂ€hlt nicht, die Rechnung muss unbar bezahlt sein, und entscheidend ist das Jahr der Zahlung. Nach dem Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 sollen es ab 2027 nur noch 15 % und höchstens 900 € sein. Bei 4.500 € Arbeitskosten sind das 675 statt 900 €.


FĂŒr wen sich das Video lohnt:
Das Video richtet sich an EigentĂŒmer und Mieter, die in nĂ€chster Zeit renovieren, reparieren oder modernisieren. Wichtig zur Einordnung: Das Kabinett hat den Entwurf am 2. September beschlossen, der Bundestag hat ihn am 8. Oktober in erster Lesung beraten, endgĂŒltig verabschiedet ist er noch nicht. Wer ohnehin etwas vorhat, kann die Zahlung noch in dieses Jahr legen. Eine Überweisung ohne vorherige Arbeit bringt dagegen nichts, und wer 2026 schon 6.000 € Arbeitskosten bezahlt hat, hat den Höchstbetrag ausgeschöpft.


Das lernst du im Video:
‱ Erkennen, welche Handwerkerleistungen das Finanzamt mitbezahlt.
‱ Verstehen, warum nur Arbeitskosten und kein Material zĂ€hlen.
‱ Berechnen, wie 20 % und der Höchstbetrag von 1.200 € zusammenspielen.
‱ Einordnen, was die geplante KĂŒrzung auf 15 % und 900 € bedeutet.
‱ Beachten, warum das Jahr der Zahlung und nicht das Rechnungsdatum entscheidet.
‱ PrĂŒfen, wann sich die Zahlung noch vor Silvester lohnt und wann nicht.
‱ Planen, wie sich grĂ¶ĂŸere Projekte auf zwei Jahre verteilen lassen Mitnehmen, welche Belege du fĂŒr die SteuererklĂ€rung aufbewahren musst.


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Verfasst von:
Steuern 𝘩đ˜Șđ˜Żđ˜§đ˜ąđ˜€đ˜© verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana fĂŒr smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstĂŒtzt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verstĂ€ndlich aufzubereiten.
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