28.09.2026 · Allgemein · Lesezeit: 5 min

Das ändert sich im Oktober 2026 – Neuigkeiten, Gesetze & Steuern

Hallo, ich bin Simon und wie immer möchten wir euch bei smartsteuer die wichtigsten Änderungen rund um Steuern, Geld und Alltag verständlich erklären. Und gerade im Oktober lohnt sich das Hinschauen diesmal besonders. Also abonniert gerne unseren Kanal, wenn ihr keine wichtigen Steuer- und Finanzneuigkeiten mehr verpassen wollt. Wir freuen uns über jeden Abonnenten!

Erste Änderung: Fristverlängerung bei der Steuererklärung

Fangen wir mit dem Thema an, das im Oktober richtig teuer werden kann: nämlich die Frist für die Steuererklärung für das Jahr 2025 ist am 31. Juli abgelaufen.

Wer abgabepflichtig ist und bis heute nichts eingereicht hat, für den läuft seitdem die Uhr. Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen: 0,25 % der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat, mindestens aber 25 €! Im Oktober sind also schon mindestens 75 bis 100 € zusammengekommen – und es wird jeden Monat mehr.

Jetzt aber die gute Nachricht: Man kann eine sogenannte Fristverlängerung beantragen, und zwar völlig formlos! Ein Schreiben oder eine E-Mail ans Finanzamt reicht, ein spezielles Formular gibt es dafür nicht. Reingehören:

  • die Steuernummer,

  • ein nachvollziehbarer Grund für die Verzögerung,

  • und ein konkreter Vorschlag, bis wann man abgegeben hat.

Einen Rechtsanspruch darauf gibt es zwar nicht, das Finanzamt entscheidet nach eigenem Ermessen und handhabt das seit einigen Jahren etwas strenger als früher. Gute Chancen hat vor allem, wer die Frist unverschuldet versäumt hat, etwa wegen Krankheit oder weil Unterlagen einfach auch noch zu spät gekommen sind oder gar nicht vorliegen.

Ein praktischer Hinweis noch: Wer um eine stillschweigende Fristverlängerung bittet und danach nichts mehr hört, dessen Antrag gilt als genehmigt. Und wenn nur Einzelunterlagen fehlen, etwa die Nebenkostenabrechnung, dann braucht man gar keine Verlängerung. Man reicht einfach seine Erklärung trotzdem ein und den Rest reicht man dann nach, wenn es vorliegt. Das ist fast immer besser, als gar nichts einzureichen.

Zweite Änderung: Der Staat wird digitaler

Die zweite Änderung betrifft, wie viel Papierkram man künftig mit Behörden hat. Ab dem 1. Oktober wird der Staat nämlich an mehreren Stellen digitaler.

Heißt: Beim Notar sollen künftig deutlich mehr Dinge auch online per Videokonferenz tatsächlich gehen, anstatt dorthin zu müssen – zum Beispiel für bestimmte Gründungen von einer Firma, aber auch Vollmachten, statt für jeden Vorgang persönlich wirklich hinzugehen.

Das Führungszeugnis soll es künftig aber auch digital geben – direkt als PDF über das BundID-Konto, statt wochenlang wie bisher auf diesen Brief zu warten.

Und auch im Hintergrund, etwa bei der Zwangsvollstreckung, geht es Schritt für Schritt weg vom Papier. Vieles startet jetzt und läuft sich erst nach und nach ein, wie immer bei so großen Umstellungen. Aber die Richtung ist klar: weniger Behördengänge und weniger Warten.

Dritte Änderung: Vorsorge wird im Notfall auffindbar

Die dritte Änderung überliest man ganz leicht, aber sie kann im Ernstfall über wirklich alles entscheiden: Es geht um das zentrale Vorsorgeregister.

Dort kann man seine Vorsorgevollmacht, aber auch seine Patientenverfügung und seine Betreuungsverfügung registrieren lassen. Das Problem bisher: Im Register stand nur, dass diese Dokumente existieren und wo sie liegen. Der eigentliche Inhalt war dort nicht hinterlegt. Wer also einen Unfall hatte und jetzt plötzlich im Krankenhaus lag, bei dem wussten die Ärzte im Zweifel gar nicht, was überhaupt genau gewünscht ist.

Ab dem 1. Oktober ändert sich aber genau das: Man kann auf Wunsch auch eine elektronische Abschrift der Dokumente selbst hinterlegen. Ärzte und Betreuungsgerichte zum Beispiel sehen im Notfall dann direkt den Inhalt und welche Wünsche beziehungsweise welche Angaben man gemacht hat.

Und ganz ehrlich: Das ist ein guter Anlass für einen Hinweis, der nichts mit dem Alter zu tun hat. Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung sollte wirklich jeder Erwachsene haben – und das ganz unabhängig vom Alter. Und vielleicht kann man diesen Oktober ja gleich als Grund dafür nehmen!

Vierte Änderung: Höhere Mindestlöhne im Handwerk

Und hier sind gleich mehrere Bereiche betroffen – nur einige Beispiele, um das auszugsweise zu nennen:

  • Der Tariflohn im Gerüstbauerhandwerk steigt zum 1. Oktober um 4,4 % tatsächlich. Parallel zum 1. Oktober aber auch die Erhöhung des Branchenmindestlohns dann auf 14,35 € pro Stunde.

  • Im Dachdeckerhandwerk steigt der tarifliche Ecklohn für Gesellinnen und Gesellen auf 23,28 € brutto pro Stunde.

  • Und Sanitär, Heizung und Klima können auch profitieren, zumindest in einigen Regionen: Hier greift ab 1. Oktober eine zweite Stufe der Tariferhöhung, und zwar um 2,9 %.

Fünfte Änderung: PFAS-Verbot in Alltagsprodukten

Die fünfte Änderung betrifft das ganz normale Einkaufen: Nämlich ab dem 10. Oktober greift ein EU-weites Verbot für bestimmte PFAS.

Das sind solche Chemikalien, die man auch Ewigkeitschemikalien nennt, weil sie in der Umwelt eigentlich gar nicht abgebaut werden können und sich im Körper anreichern und dort eventuell Dinge anstellen. Verboten werden sie in einigen wichtigen Alltagsprodukten:

  • Funktionskleidung,

  • Lebensmittelverpackungen,

  • Imprägniersprays,

  • und in bestimmten Kosmetika.

Zum Einordnen: Ware, die schon vorher im Handel war, darf noch abverkauft werden. Es ist also kein Rückruf jetzt über Nacht und die Regale sind leer. Aber neu hergestellt oder auch importiert werden in die EU dürfen diese Produkte mit den Stoffen dann nicht mehr.

Sechste Änderung: Die Zeitumstellung

Und zum Schluss ein Punkt, der viele schon mittlerweile nervt, und das aber Jahr für Jahr, aber man darf ihn einfach nicht vergessen: nämlich die Zeitumstellung.

In der Nacht zum Sonntag, den 25. Oktober, werden die Uhren wieder von der Sommer- auf die Winterzeit umgestellt. Um 3 Uhr nachts werden sie eine Stunde zurückgestellt auf 2 Uhr. Wir bekommen also theoretisch eine Stunde Schlaf geschenkt, obwohl die meisten davon wohl nichts merken und eher mit der Zeitumstellung zu kämpfen haben.

Also nicht vergessen: die analogen Uhren umstellen, auch wenn Smartphones und Computer sich meist von selber umstellen. Ansonsten kommt man eventuell zu früh zum Termin, wenn man den Termin nicht im Blick hat.

Fazit & Abspann

Das waren die wichtigsten Änderungen für den Oktober 2026. Und ganz wichtig: Wer seine Steuererklärung für das Jahr 2025 noch nicht abgegeben hat, der sollte jetzt unbedingt handeln! Der Verspätungszuschlag läuft sonst monatlich weiter, und eine formlose Fristverlängerung ist schnell beantragt, wie gezeigt.

Und wer die Erklärung jetzt noch erledigen muss: Mit smartsteuer geht das Schritt für Schritt und ohne Vorkenntnisse. Und der SmartCheck prüft dabei schon beim Ausfüllen die Eingaben auf mögliche Fehler und weist auf Steuertipps hin, an die man vielleicht selber gar nicht gedacht hat.

Wenn euch dieses Video geholfen hat, dann lasst uns gerne einen Daumen nach oben dafür da und abonniert auch unseren Kanal. Vielen Dank fürs Zuschauen und wie immer wünschen wir euch auch im Oktober ganz viel Erfolg bei der nächsten Steuererklärung – und das einfach und ohne notwendige Vorkenntnisse mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer!

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Verfasst von:
Steuern 𝘦𝘪𝘯𝘧𝘢𝘤𝘩 verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.
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