Jobrad, Bonus und Co.: Was gehört in die Steuererklärung?
Viele Arbeitgeber bieten mehr als nur Gehalt. Dazu gehören zum Beispiel ein Jobrad, ein Bonus, ein Jobticket oder Essenszuschüsse. Doch was davon gehört in die Steuererklärung?
Die gute Nachricht: Vieles erledigt Dein Arbeitgeber bereits über die Gehaltsabrechnung. Deshalb musst Du diese Leistungen meist nicht noch einmal selbst eintragen.
Bonus und Prämien
Ein Bonus, Weihnachtsgeld oder eine Leistungsprämie zählt zum Arbeitslohn. Dein Arbeitgeber versteuert die Zahlung meist direkt über die Gehaltsabrechnung.
Du findest den Bonus dann auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung. Deshalb musst Du ihn in der Regel nicht noch einmal eintragen.
Dass Du im Monat der Bonuszahlung mehr Lohnsteuer zahlst, ist normal. Das Finanzamt berechnet Deine Steuer aber für das ganze Jahr. Deshalb kann sich am Ende eine Steuererstattung oder Nachzahlung ergeben.
Jobrad: Muss ich das versteuern?
Ein Fahrrad oder E-Bike vom Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein. Das gilt vor allem, wenn Du das Rad zusätzlich zu Deinem normalen Gehalt bekommst. Die Steuerbefreiung gilt derzeit bis Ende 2030.
Versteuert Dein Arbeitgeber das Jobrad über Deine Gehaltsabrechnung, musst Du den Vorteil in der Regel nicht noch einmal in der Steuererklärung angeben.
Gut zu wissen: Auch wenn Du mit dem Jobrad zur Arbeit fährst, kannst Du grundsätzlich die Entfernungspauschale nutzen.
Jobticket und Deutschlandticket
Auch ein Jobticket oder Deutschlandticket vom Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein.
Wenn Dein Arbeitgeber das Ticket steuerfrei überlässt, musst Du den Vorteil normalerweise nicht als zusätzliches Einkommen angeben.
Allerdings kann ein steuerfreies Jobticket Deine Entfernungspauschale beeinflussen. Deshalb lohnt sich hier ein Blick auf Deine Lohnabrechnung.
Gutscheine und Sachbezüge
Du bekommst von Deinem Arbeitgeber einen Gutschein, eine Tankkarte oder eine andere Sachleistung? Dann kann dafür eine Freigrenze von 50 € im Monat gelten.
Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die 50-€-Grenze gilt außerdem nur für Sachbezüge, nicht für normale Geldzahlungen.
Essenszuschüsse
Auch bei Essenszuschüssen kommt es auf die Art der Leistung an. Manche Zuschüsse bleiben steuerfrei, andere musst Du versteuern.
Dein Arbeitgeber berücksichtigt die Steuer normalerweise direkt über die Gehaltsabrechnung. Deshalb musst Du die Leistung in der Regel nicht noch einmal selbst eintragen.
Was steht auf der Lohnsteuerbescheinigung?
Deine Lohnsteuerbescheinigung enthält wichtige Angaben für Deine Steuererklärung. Dazu gehören zum Beispiel:
- Dein Bruttoarbeitslohn
- gezahlte Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung
Dein Arbeitgeber übermittelt diese Daten meist auch elektronisch an das Finanzamt. Deshalb musst Du viele Angaben nicht von Hand eintragen.
Was kannst Du zusätzlich absetzen?
Auch wenn Dein Arbeitgeber Jobrad, Bonus oder Jobticket bereits berücksichtigt, kannst Du weitere Werbungskosten absetzen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Fahrtkosten zur Arbeit
- Arbeitsmittel
- Fortbildungen
- Bewerbungskosten
- berufliche Reisen
Diese Kosten kannst Du in Deiner Steuererklärung angeben. Sie können Dein zu versteuerndes Einkommen senken.
Jobrad, Bonus und Co.: Das Wichtigste im Überblick
| Leistung | Was gilt? |
|---|---|
| Bonus und Prämien | Dein Arbeitgeber versteuert sie meist über die Gehaltsabrechnung. |
| Jobrad | Kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein. |
| Jobticket/Deutschlandticket | Kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein. |
| Gutscheine und Sachbezüge | Bis 50 € im Monat können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein. |
| Essenszuschüsse | Die Steuer hängt von der Art des Zuschusses ab. |
Fazit
Du musst Arbeitgeberleistungen nicht automatisch selbst in der Steuererklärung angeben. Dein Arbeitgeber versteuert viele Leistungen direkt oder behandelt sie als steuerfrei.
Schau deshalb zuerst auf Deine Lohnsteuerbescheinigung und Gehaltsabrechnung. Prüfe danach, welche beruflichen Kosten Du zusätzlich absetzen kannst.
So kannst Du sicherstellen, dass Du bei Deiner Steuererklärung nichts Wichtiges übersiehst.