28.10.2026 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Lesezeit: 3 min

Krankheitskosten absetzen für Brille, Zahnarzt und Medikamente

Arztkosten

Eine neue Brille, eine teure Zahnbehandlung oder regelmäßige Zuzahlung für Medikamente können das Haushaltsbudget belasten. Doch was viele nicht wissen, solche Kosten kannst Du von der Steuer absetzen. Medizinisch notwendige Ausgaben, die Du selbst trägst und nicht erstattet bekommst, können nämlich als außergewöhnliche Belastungen in Deiner Steuererklärung zählen. Ob Du dadurch tatsächlich Steuern sparst, hängt vor allem von Deiner individuellen, sogenannten zumutbaren Belastung ab. Das zu prüfen, lohnt sich!

Welche Krankheitskosten kannst Du absetzen?

Grundsätzlich können Kosten berücksichtigt werden, die Dir zwangsläufig entstehen, medizinisch notwendig und angemessen sind. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 33 Einkommensteuergesetz (EStG). Nicht jede Ausgabe rund um Deine Gesundheit erfüllt diese Voraussetzungen. Diese Kosten fallen darunter:

  • Brille und Sehhilfen: Musst Du wegen einer Sehschwäche eine Brille oder Kontaktlinsen kaufen, können Deine selbst getragenen Kosten steuerlich zählen. Wichtig ist, dass die Sehhilfe medizinisch erforderlich ist. Eine ärztliche Verordnung ist ein hilfreicher Nachweis.

  • Zahnarzt und Zahnersatz: Eigenanteile für medizinisch notwendige Behandlungen, Kronen, Brücken oder Implantate können absetzbar sein. Rein kosmetische Maßnahmen ohne medizinische Notwendigkeit sind dagegen nicht ohne Weiteres begünstigt.

  • Medikamente: Zuzahlungen für verordnete Arzneimittel kommen infrage. Auch selbst bezahlte rezeptfreie Medikamente können berücksichtigt werden, wenn sie medizinisch notwendig und entsprechend nachgewiesen sind. Nahrungsergänzungsmittel für die allgemeine Gesundheitsvorsorge zählen in der Regel nicht dazu.

  • Arztbesuche und Fahrten: Selbst bezahlte Behandlungskosten und notwendige Fahrten zur medizinischen Behandlung können ebenfalls zählen. Hebe dafür Rechnungen und geeignete Fahrtkostennachweise auf.

Entscheidend ist immer Dein tatsächlicher Eigenanteil. Erstattungen Deiner Krankenkasse, einer Beihilfestelle oder anderer Stellen musst Du abziehen. So vermeidest Du, dass Du Kosten steuerlich geltend machst, die Du gar nicht selbst getragen hast.

Wann bringen Krankheitskosten einen Steuervorteil?

Das Finanzamt berücksichtigt solche Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen. Damit sind besondere, zwangsläufig entstehende Kosten gemeint, die über die üblichen Ausgaben des Alltags hinausgehen.

Allerdings gibt es eine Hürde: die zumutbare Belastung. Das ist der Betrag, den Du nach den gesetzlichen Regeln selbst tragen musst. Ihre Höhe richtet sich unter anderem nach Deinem Gesamtbetrag der Einkünfte, Deinem Familienstand und der Zahl Deiner Kinder. Die Berechnung erfolgt stufenweise.

Ein vereinfachtes Beispiel: Angenommen, Du bist alleinstehend, hast keine Kinder und einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 40.000 €. Für die folgende Rechnung wird unterstellt, dass die Einkommensteuer nach dem Grundtarif berechnet wird.

  • Deine zumutbare Belastung beträgt in diesem Beispiel rund 2.247 €.

  • Du hast im Jahr 3.000 € an anerkannten Krankheitskosten selbst bezahlt.

  • Nach Abzug der zumutbaren Belastung bleiben rund 753 € als außergewöhnliche Belastungen übrig.

Wichtig: Die 753 € sind der Betrag, der Dein zu versteuerndes Einkommen mindern kann, nicht die Steuererstattung selbst erhöht. Wie viel Steuern Du tatsächlich sparst, hängt von Deiner individuellen Steuerberechnung ab. Liegen Deine anerkannten Kosten nicht über der zumutbaren Belastung, ergibt sich aus ihnen grundsätzlich kein Abzug nach § 33 EStG.

Welche Belege brauchst Du für Krankheitskosten?

Bewahre Rechnungen, Zahlungsnachweise und gegebenenfalls ärztliche Verordnungen auf. Daraus sollte hervorgehen, welche Leistung Du bezahlt hast und in welcher Höhe. Erstattungen Deiner Krankenkasse solltest Du ebenfalls dokumentieren. Belege musst Du normalerweise nicht direkt mit der Steuererklärung einreichen, aber auf Nachfrage des Finanzamts vorlegen können.

Für bestimmte Ausgaben gelten besondere Nachweispflichten nach § 64 EStDV. Bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln ist grundsätzlich eine ärztliche oder heilpraktische Verordnung erforderlich.

E-Rezept und Steuer: Bei eingelösten E-Rezepten akzeptiert die Finanzverwaltung laut BMF-Schreiben vom 26. November 2024 den Apotheken-Kassenbeleg, die Rechnung einer Online-Apotheke oder bei privat Versicherten alternativ den Kostenbeleg der Apotheke. Der Beleg muss den Namen der steuerpflichtigen Person, das Arzneimittel, den Betrag beziehungsweise die Zuzahlung und die Rezeptart enthalten.

Dein Gesundheitskosten-Check vor Jahresende 2026

Nutze die letzten Wochen des Jahres, um Deine Unterlagen für die Steuererklärung 2026 zusammenzustellen.

Lass medizinisch notwendige Behandlungen nicht aus steuerlichen Gründen aufschieben. Der Check dient dazu, bereits entstandene und regulär anfallende Kosten vollständig zu erfassen.

Krankheitskosten bei smartsteuer eintragen

Bei smartsteuer kannst Du Deine Gesundheitskosten im Bereich „Persönliche Ausgaben“ → „Außergewöhnliche Belastungen“ eintragen. Dort erfasst Du beispielsweise selbst bezahlte Behandlungskosten und Medikamente. Die smartsteuer-Anleitung erklärt die Eingabe Schritt für Schritt.

Fazit:

Brillen, Zahnersatz, Medikamente und notwendige Behandlungen können Deine Steuerlast mindern. Entscheidend sind die medizinische Notwendigkeit, Deine tatsächlichen Eigenkosten und die zumutbare Belastung. Mach jetzt Deinen Gesundheitskosten-Check und bereite Deine Steuererklärung vor. Mit smartsteuer kannst Du Deine Krankheitskosten an der passenden Stelle erfassen und prüfen, ob sich daraus ein steuerlicher Vorteil ergibt.

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Verfasst von:
Steuern 𝘦𝘪𝘯𝘧𝘢𝘤𝘩 verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.
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