24.06.2026 · Rentner · Lesezeit: 2 min

Steuern sparen im Ruhestand: Das bringt Dir die Altersentlastung

Rentnerinnen im Garten

Viele Menschen gehen davon aus, dass mit dem Renteneintritt alle steuerlichen Vorteile ausgeschöpft sind. Das stimmt jedoch nicht. Wenn Du nach Deinem 64. Geburtstag weiter arbeitest oder zusätzliche Einkünfte erzielst, kannst Du vom Altersentlastungsbetrag profitieren. Dieser Steuerfreibetrag senkt Dein zu versteuerndes Einkommen und hilft Dir dabei, weniger Steuern zu zahlen.

Was ist der Altersentlastungsbetrag?

Der Altersentlastungsbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag bestimmer Einkünfte für Menschen ab 64 Jahren. Der Staat hat ihn eingeführt, damit ältere Arbeitnehmer und Selbstständige steuerlich nicht schlechter gestellt werden als Rentner oder Pensionäre.

Der Freibetrag reduziert direkt Dein steuerpflichtiges Einkommen. Dadurch bleibt am Ende oft mehr Geld in Deiner Tasche.

Wer kann den Altersentlastungsbetrag erhalten?

Du hast Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag, wenn Du vor Beginn des jeweiligen Steuerjahres bereits 64 Jahre alt geworden bist und weiterhin steuerpflichtige Einkünfte erzielst.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Einkünfte aus einem aktiven Arbeitsverhältnis
  • Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • bestimmte Kapitalerträge

Für gesetzliche Renten, Pensionen oder andere Versorgungsbezüge gilt der Freibetrag dagegen nicht.

Wie hoch fällt der Freibetrag aus?

Die Höhe des Altersentlastungsbetrags richtet sich nach dem Jahr, in dem Du Deinen 64. Geburtstag gefeiert hast.

Wer die Voraussetzungen erstmals im Jahr 2025 erfüllt, kann bis zu 627 € steuerlich geltend machen. Für Neurentner des Jahres 2026 liegt der maximale Freibetrag bei 608 €.

Wichtig für Dich: Der einmal festgelegte Prozentsatz bleibt dauerhaft bestehen. Du musst also nicht jedes Jahr mit einer neuen Berechnung rechnen. Es muss übrigens kein gesonderter Antrag gestellt werden. Das Finanzamt ermittelt den Betrag in der Einkommensteuererklärung anhand des Bruttoarbeitslohns und der positiven Summe der übrigen Einkünfte

Besonders interessant bei Nebeneinkünften

Viele Rentner arbeiten weiterhin in Teilzeit oder verdienen sich mit einer selbstständigen Tätigkeit etwas dazu. Genau hier kann der Altersentlastungsbetrag seine Stärke ausspielen.

Erzielst Du zusätzliche Einkünfte neben Deiner Rente, reduziert der Freibetrag die steuerliche Belastung. Dadurch bleibt häufig mehr von Deinem Einkommen übrig.

Ehepaare sollten genau prüfen

Bei einer gemeinsamen Steuererklärung gilt der Altersentlastungsbetrag immer für die einzelne Person. Der Freibetrag verdoppelt sich also nicht automatisch.

Erfüllt nur ein Ehepartner die Voraussetzungen, werden auch nur dessen Einkünfte bei der Berechnung berücksichtigt.

Zusätzliche Steuerersparnis bei Kapitalerträgen möglich

Besitzt Du Tagesgeld, Festgeld oder Wertpapiere? Dann lohnt sich ein Blick auf Deine Kapitalerträge.

Liegt Dein persönlicher Steuersatz unter 25 %, kannst Du eine sogenannte Günstigerprüfung beantragen. Dadurch werden Deine Kapitalerträge möglicherweise niedriger besteuert. Gleichzeitig kann der Altersentlastungsbetrag zusätzlich berücksichtigt werden.

Fazit:

Viele Steuerzahler kennen den Altersentlastungsbetrag nicht und verschenken dadurch bares Geld. Wenn Du nach Deinem 64. Geburtstag weiter arbeitest, eine Immobilie vermietest oder andere Einkünfte erzielst, solltest Du prüfen, ob Du den Freibetrag nutzen kannst. Schon wenige Minuten in der Steuererklärung können Dir jedes Jahr mehrere hundert Euro Steuerersparnis bringen.

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Steuern 𝘦𝘪𝘯𝘧𝘢𝘤𝘩 verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.
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