08.11.2026 · Allgemein · Lesezeit: 4 min

Steuern sparen ohne Kosten: Diese Beträge unbedingt nutzen!

Steuern sparen ohne Kosten: Diese Freibeträge und Pauschalen stehen euch zu! Wer Steuern sparen will, denkt meist an Ausgaben, Belege und Quittungen. Dabei gibt es eine ganze Reihe von Beträgen, die das Finanzamt anerkennt, ohne dass ihr dafür einen Cent ausgeben müsst. Manche werden automatisch abgezogen, andere nur dann, wenn man sie in der Steuererklärung ansetzt, und genau dort bleibt jedes Jahr viel Geld liegen. Welche Beträge das für 2026 sind, wie hoch sie ausfallen und wo eine Freigrenze zur Falle werden kann, schauen wir uns jetzt in Kurzform an.

 

Zwei Begriffe vorab: Pauschbetrag und Freibetrag

Bevor es um konkrete Zahlen geht, kurz zwei Begriffe, die oft durcheinandergehen. Ein Pauschbetrag ist ein fester Betrag, den das Finanzamt ohne Nachweis anerkennt. Hat man höhere Kosten, kann man stattdessen diese ansetzen. Ein Freibetrag bleibt dagegen steuerfrei, besteuert wird nur das, was darüber liegt. Bei beiden muss man nichts ausgeben, man muss nur wissen, dass es sie gibt.

 

Der wichtigste Freibetrag für alle: der Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag ist die Basis für jeden Steuerzahler. Er wird jedes Jahr angepasst und sorgt dafür, dass ein Teil des Einkommens komplett steuerfrei bleibt. 2025 lag er bei 12.096 €, 2026 steigt er auf 12.348 € pro Person, bei Paaren auf 24.696 €. Man muss ihn nicht beantragen, er wird automatisch berücksichtigt. Wichtig wird er vor allem dann, wenn man im Jahr nicht durchgehend gearbeitet hat, etwa bei einem Jobwechsel, im Studium oder in der Elternzeit. Dann berücksichtigen Arbeitgeber den Freibetrag oft nur anteilig, und über die Steuererklärung lässt sich ausgleichen, dass der volle Jahresbetrag am Ende tatsächlich genutzt wird.

 

Der Klassiker für Arbeitnehmer: der Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Auf dem Grundfreibetrag baut der nächste Betrag auf, den vor allem Arbeitnehmer kennen sollten. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, häufig auch Werbungskostenpauschale genannt, deckt typische berufliche Kosten ab, etwa den Arbeitsweg, das Homeoffice, Arbeitsmittel oder die Kontoführungsgebühren. Er liegt auch 2026 bei 1.230 € und gilt ganz ohne Antrag. Wer mit seinen tatsächlichen Kosten darüber liegt, trägt sie in der Steuererklärung ein, und genau hier entsteht bei vielen erst die Erstattung. Eine Neuerung gibt es seit diesem Jahr: Gewerkschaftsbeiträge stecken nicht mehr im Pauschbetrag, sondern zählen zusätzlich, auch wenn man sonst kaum Kosten hat.

 

Ohne Beleg über den Pauschbetrag: Entfernungspauschale und Homeoffice

Damit stellt sich die Frage, wie man die 1.230 € überhaupt überschreitet. Das gelingt oft schneller, als man denkt, denn es gibt Pauschalen, für die man keinen einzigen Beleg braucht. Beim Arbeitsweg gilt 2026 ein einheitlicher Satz von 38 Cent pro Kilometer, und zwar ab dem ersten Kilometer der einfachen Entfernung. Bei 20 Kilometern und 220 Arbeitstagen sind das 1.672 €, also schon mehr als der Pauschbetrag allein. Wer von zu Hause arbeitet, kann die Homeoffice-Pauschale nutzen: 6 € pro Tag, höchstens 210 Tage, also bis zu 1.260 € im Jahr. An einem Tag zählt allerdings nur eins von beiden. Dazu kommen kleine Beträge, die das Finanzamt in der Praxis meist anerkennt, etwa bis zu 110 € für Arbeitsmittel und 16 € für die Kontoführung. Rechtlich sind das keine garantierten Freibeträge, aber sie erleichtern die Steuererklärung spürbar.

 

Für Sparer: Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag

Nicht nur der Lohn wird besteuert, sondern auch Zinsen und Dividenden. Auch hier bleibt ein Betrag ohne Aufwand steuerfrei, nämlich der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € im Jahr, bei Paaren 2.000 €. Damit die Bank keine Steuer abzieht, braucht sie dafür einen Freistellungsauftrag. Wer mehrere Banken hat, verteilt den Betrag auf sie, die Summe darf nicht höher sein. Fehlt der Auftrag, zieht die Bank Abgeltungsteuer ab, und man muss sich das Geld über die Steuererklärung zurückholen.

 

Für Familien: Kinderfreibetrag, Alleinerziehende und Ausbildung

Bisher ging es um Beträge, die fast jeder kennt oder automatisch bekommt. Jetzt kommen Freibeträge, die das Finanzamt nur anwendet, wenn man sie angibt, und die deshalb häufig liegen bleiben. Das trifft zuerst Familien. Für Eltern ist der Kinderfreibetrag relevant. Er liegt 2026 bei 6.828 € pro Kind, dazu kommt ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 2.928 €, zusammen also 9.756 €. Das Finanzamt prüft selbst, ob Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist, aber nur, wenn die Kinder in der Steuererklärung angegeben sind.

Alleinerziehende können außerdem den Entlastungsbetrag nutzen: 4.260 € für das erste Kind und 240 € für jedes weitere. Voraussetzung ist, dass ein kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt lebt und keine weitere volljährige Person dort gemeldet ist. Und wer ein volljähriges Kind hat, das auswärts wohnt und in Ausbildung oder Studium ist, kann zusätzlich den Ausbildungsfreibetrag von 1.200 € im Jahr ansetzen, solange Anspruch auf Kindergeld besteht.

 

Entlastung bei Behinderung, Pflege und Ehrenamt

Eine weitere Gruppe sind Menschen, die selbst eine Behinderung haben oder jemanden pflegen. Der Behinderten-Pauschbetrag wurde 2021 deutlich erhöht und lässt sich schon ab einem Grad der Behinderung von 20 ansetzen. Er beginnt bei 384 €, bei einem Grad von 100 sind es 2.840 €, und bei den Merkzeichen H oder Bl 7.400 €. Einzelne Kosten muss man dafür nicht belegen, der Betrag muss aber in der Steuererklärung beantragt werden. Wer einen Angehörigen ab Pflegegrad 2 unentgeltlich zu Hause pflegt, kann den Pflege-Pauschbetrag nutzen: bei Pflegegrad 2 sind es 600 €, bei Pflegegrad 3 1.100 € und bei Pflegegrad 4 oder 5 1.800 € im Jahr.

Auch wer sich engagiert, wird entlastet. Die Übungsleiterpauschale ist 2026 von 3.000 auf 3.300 € gestiegen und die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 €.

Wie diese Beträge in der Steuererklärung ankommen, zeigt smartsteuer Schritt für Schritt. Bei Bereichen wie Kinder, Persönliche Ausgaben oder Werbungskosten werdet ihr durch die passenden Fragen geführt und seht live, wie sich eure Erstattung verändert. Das Ausrechnen kostet nichts, bezahlt wird erst bei der Abgabe. Das zeigt, dass Steuern sparen oft einfacher ist, als viele denken: Wer weiß, welche Beträge es gibt, muss nicht jede Quittung sammeln, um am Ende Geld zurückzubekommen. Genau diesen Überblick wollten wir euch mit diesem Video geben.

 

Wenn euch das geholfen hat, freuen wir uns über einen Daumen nach oben und jeden neuen Abonnenten auf dem Kanal. Vielen Dank und wie immer viel Erfolg bei der nächsten Steuererklärung – einfach und ohne notwendige Vorkenntnisse mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer.

 

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Steuern 𝘦𝘪𝘯𝘧𝘢𝘤𝘩 verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.
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