Verluste aus Termingeschäften

Die Verlustverrechnung für Verluste aus Termingeschäften war auf 20.000€ beschränkt.
Diese Regelung besteht nun nicht mehr. Sie wurde gesetzlich geändert.

Wie kannst Du die Verluste aus Termingeschäften korrekt erfassen?

  • Prüfe, ob Du eine korrekte Darstellung in den Unterlagen deiner Bank hast. Diese enthält dann keine gesondert ausgewiesenen Verluste aus Termingeschäften mehr.
  • Oft sind die Unterlagen bei »noch nicht versteuerten Kapitaleinkünften« nicht aktualisiert und weisen noch Verluste aus Termingeschäften aus.
  • Bei »noch nicht versteuerten Kapitaleinkünften« werden die Termingeschäfte mit in die Summe in Zeile 18 oder 19 hinein gerechnet.
    Gleichzeitig wird der Verlust auch in der Zeile 22 bei »Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien« mit erfasst.
    Die Zeilen 20-23 schlüsseln die Werte in Zeile 18 und 19 auf. Das bedeutet, dass der Wert immer  in den Zeile 18 oder 19 vorhanden sein muss und zusätzlich als Teilbetrag in der Zeile 22.

Für was gilt die neue gesetzliche Regelung?

  • Für alle offenen Fälle – also, wenn in diesem Punkt Einspruch eingelegt wurde.
  • Wenn die Erklärung noch nicht eingereicht wurde.
  • Für Veranlagungsjahre 2021-2025.
  • Verluste aus Termingeschäften werden beim Finanzamt in die Verlustverrechnung der allgemeinen Kapitalerträge mit aufgenommen.
    Sie können später mit Gewinnen verrechnet werden.

Was ist nun anders als vorher?

  • Es gibt keinen separaten Ausweis für Verluste aus Termingeschäften mehr.
  • Verluste aus Termingeschäften werden bei den sonstigen Kapitaleinkünften erfasst und
    gegen die sonstigen Kapitaleinkünfte unbegrenzt verrechnet.

 

Bitte beachte:
Die Berechnung in smartsteuer hat die Aufhebung der Beschränkung für 2022-2024 noch nicht umgesetzt.
Bitte schau genau auf Deinen Steuerbescheid, ob Deine Verluste aus Termingeschäften über 20.000€ verrechnet wurden.

 

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