Verluste aus Termingeschäften

Die Verlustverrechnung für Verluste aus Termingeschäften war auf 20.000€ beschränkt.
Diese Regelung besteht nun nicht mehr.

Für wen gilt das?

  • Für alle offenen Fälle – also, wenn in diesem Punkt Einspruch eingelegt wurde.
  • Wenn die Erklärung noch nicht eingereicht wurde.
  • Für Veranlagungsjahre 2021-2024.

Was passiert?

  • Verluste aus Termingeschäften werden wieder unbegrenzt verrechnet.
  • Es gibt keine separaten Verluste aus Termingeschäften mehr.
  • Verluste aus Termingeschäften werden gegen die sonstigen Kapitaleinkünfte verrechnet.

 

Bitte beachte:
Die Berechnung in smartsteuer hat die Aufhebung der Beschränkung für 2022-2024 noch nicht umgesetzt.
Bitte schau genau auf Deinen Steuerbescheid, ob Deine Verluste aus Termingeschäften über 20.000€ verrechnet wurden.

Nicht gefunden, was Du suchst?

Schreib uns, wir helfen Dir gerne weiter.

smartsteuer GmbH 621 Bewertungen auf ProvenExpert.com