Seit dem Steuerjahr 2023 gilt beim Kauf und der Installation von PV-Anlagen ein Steuersatz von 0 %.
Das gilt für PV-Anlagen, die auf oder in der Nähe von Privatwohnungen installiert werden. Dabei darf die Anlage eine Leistung von 30 Kilowatt (peak) nicht übersteigen.
Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, entfällt die steuerliche Anmeldung.
Das heißt für Dich konkret, Du musst weder den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, noch eine Anlage EÜR oder die Umsatzsteuererklärung für die PV-Anlage abgeben.
Da der Steuersatz auf 0 % gesenkt wurde, ist ein Vorsteuerabzug nicht mehr möglich.
Die Kosten für die Anschaffung, Wartung und Reinigung kannst Du trotzdem von der Steuer absetzten.
Hier findest Du eine Anleitung dazu: https://www.smartsteuer.de/online/faq/installation-wartung-und-reinigung-einer-pv-anlage/
PV-Anlagen, die vor dem 01.01.2023 in Betrieb genommen wurden, müssen umsatzsteuerrechtlich noch berücksichtigt werden.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an
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