Einen pauschal versteuerten Minijob erfasst Du nicht in der Steuererklärung.
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent ist bereits die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns. Die pauschale Steuer fließt nicht in die Einkommensteuerberechnung ein.
Kosten zu Deinem pauschal besteuerten Minijob kannst Du leider nicht als Werbungskosten abziehen.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an
hilfe@smartsteuer.de